Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 10/2017

Bis heute ungesühnt
von Klaus Engert

Die Geschichte Schwarzafrikas ist voll von Kriegen und Massakern an der einheimischen Bevölkerung. Aber die fast völlige Auslöschung eines ganzen Volkes, der Herero, in der damaligen deutschen Kolonie Südwestafrika (heute: Namibia) ist etwas Einmaliges und für Deutschland etwas Besonderes. Das Thema ist ungebrochen aktuell, denn erst jetzt, nach über 100 Jahren, wurde dieser Völkermord endlich offiziell als das anerkannt, was er ist.

 

Über fast 100 Jahre weigerten sich die verschiedenen deutschen Regierungen trotz eindeutiger Beweislage (siehe unten) konstant, den Völkermord anzuerkennen. Als Helmut Kohl 1995 als erster deutscher Kanzler Namibia besuchte, vermied er es peinlichst, mit Abgesandten der Herero zusammenzutreffen. Die damalige Regierung stellte sich auf den Standpunkt, die UN-Konvention von 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords gelte nicht rückwirkend, und verweigerte jegliche Entschädigungen.

2004 war die damalige Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul bei der 100-Jahre-Gedenkfeier am Waterberg und benutzte die diplomatische Formulierung: «Die damaligen Gräueltaten waren das, was heute als Völkermord bezeichnet würde», bekannte sich zu deutscher Schuld, schloss Zahlungen aber ebenfalls aus.

Erst Bundestagspräsident Norbert Lammert erkannte 2015, nach 111 Jahren, den Völkermord als solchen an, betonte jedoch, dass es sich nicht um eine Stellungnahme der Regierung handele. 2016 schließlich zog die Bundesregierung erstmals in einem offiziellen Dokument nach, es bleibe allerdings dabei, dass allein aus der Verwendung des Völkermordbegriffs keine Rechtsfolgen für Deutschland entstehen würden.

Eine im Januar 2017 eingereichte Sammelklage der Herero vor einem US-Gericht wurde zwar zugelassen, die für Juli geplante Prozesseröffnung scheiterte aber bislang daran, dass der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) erklärte, die Klage nicht zuzustellen, weil Staaten – in diesem Fall Deutschland – vor ausländischen Gerichten nicht wegen ihrer hoheitlichen Tätigkeit, etwa dem Handeln ihrer Soldaten, verklagt werden dürften.

Für die deutsche Geschichte ist der Genozid an den Herero deshalb so bedeutsam, weil das, was einige Jahrzehnte später geschah, nämlich der Holocaust im Nationalsozialismus, in wesentlichen Grundzügen vorweggenommen wurde:

– Zum einen war das die explizit formulierte Absicht, ein ganzes Volk systematisch auszurotten. Anlass dafür war der Aufstand der Herero gegen die deutsche Kolonialmacht im Jahre 1904 gewesen. Der Aufstand erfolgte, weil die deutschen Kolonisten ständig mehr Land beanspruchten, das die als Viehzüchter lebenden Herero aber dringend nötig hatten, und wegen des Rassismus der Siedler, bzw. der kolonialen Verwaltungsorgane, der sich in barbarischen Prügelorgien mit Latten und Peitschen aus Nashornhaut, in Morden und Vergewaltigungen äußerte, die von der Kolonialverwaltung wenig bis gar nicht geahndet wurden.

Der deutsche Schutztruppengeneral von Trotha ließ nach der entscheidenden Schlacht am Waterberg die flüchtenden Herero in die Omaheke-Wüste treiben und diese dann abriegeln. Der mit der Verfolgung beauftragte Major Ludwig von Estorff schilderte das folgendermaßen:

«Die Herero flohen nun weiter vor uns in das Sandfeld. Immer wiederholte sich das schreckliche Schauspiel. Mit fieberhafter Eile hatten die Männer daran gearbeitet, Brunnen zu erschließen, aber das Wasser ward immer spärlicher, die Wasserstellen seltener. Sie flohen von einer zur andern und verloren fast alles Vieh und sehr viele Menschen. Das Volk schrumpfte auf spärliche Reste zusammen.» 1907 war in einer Verlautbarung des Generalstabs dann zu lesen, worum es dabei ging: «Die wasserlose Omaheke sollte vollenden, was die deutschen Waffen begonnen hatten: Die Vernichtung des Hererovolkes.» Deutlicher konnte man es nicht sagen.

– Zum zweiten war das die Errichtung von speziellen Konzentrationslagern für die (wenigen) gefangengenommenen Herero und die (ebenfalls aufständischen) Nama. In diesen Lagern starb ein großer Teil an Hunger und Seuchen, während die gesunden Gefangenen dem unterworfen wurden, was Jahrzehnte später «Vernichtung durch Arbeit» heißen sollte: Bei der Zwangsarbeit im Straßen-, Wege- und Bahnbau starben bspw. von 2014 Häftlingen aus dem Konzentrationslager auf der Haifischinsel (heute Shark Island) in 18 Monaten 1359. Auch die berüchtigten Menschenversuche der KZ-Ärzte der NS-Zeit gab es dort schon: Der Stabsarzt Hugo Bofinger benutzte Gefangene zu Experimenten für ein Heilmittel gegen Skorbut und spritzte ihnen wahllos Zitronensaft, Arsen und Opium. Nach ihrem Tod unterzog er sie dann zur Auswertung einer Leichenöffnung…

Vor dem Aufstand umfasste das Hererovolk etwa 60000–80000 Personen. 1911 lebten noch 20000 Herero, und auch nur deshalb, weil ein Teil über die Grenze fliehen konnte, und Kaiser Wilhelm II. am 8.Dezember 1904 einen Gegenbefehl erließ, dass Herero, die sich nicht an Krieg und Tötungen beteiligt hätten, «Gnade» zu erweisen sei. Die bestand dann allerdings darin, sie in den geschilderten KZs zu internieren…

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