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	<title>SoZ - Sozialistische Zeitung &#187; Grundsicherung</title>
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		<title>Vorsicht, B&#252;rgerarbeit!</title>
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		<pubDate>Wed, 08 Dec 2010 12:40:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>herausgeber</dc:creator>
				<category><![CDATA[Grundsicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Gef&#228;hrliches Hantieren in der Grauzone zwischen Arbeitsgelegenheit und prek&#228;rer Besch&#228;ftigung von Harald Gatermann Die 1-Euro-Jobs haben nichts gebracht, hei&#223;t es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Gef&#228;hrliches Hantieren in der Grauzone zwischen Arbeitsgelegenheit und prek&#228;rer Besch&#228;ftigung</strong><br />
<em>von Harald Gatermann</em></p>
<p>Die 1-Euro-Jobs haben nichts gebracht, hei&#223;t es jetzt auff&#228;llig oft von offiziellen Stellen. Das Bundesarbeitsministerium bereitet deshalb l&#228;ngst die n&#228;chste Umdrehung vor: die «B&#252;rgerarbeit».<br />
<span id="more-1775"></span>Der scheinbar aufgekl&#228;rte Begriff verdreht auch manchem in der Partei DIE LINKE den Kopf. Und auch in den Gewerkschaften haben erst wenige begriffen, dass die beabsichtigte fl&#228;chendeckende Einf&#252;hrung einer 30-Stunden-Woche zum Preis von Hartz IV und als Zwangsarbeit nicht nur die gewerkschaftlichen Bem&#252;hungen um einen Mindestlohn, sondern auch den Tv&#214;D in Frage stellt.</p>
<p><strong>&#214;BS und B&#252;rgerarbeit</strong></p>
<p>In einem Positionspapier von DIE LINKE, Berlin, vom 1.November 2010 schreiben Carola Bluhm, Elke Breitenbach, Christina Emmrich, Ines Feierabend, Kerstin Liebich, Knut Mildner-Spindler und Dagmar Pohle (alle der Parteirechten zuzuordnen) zu <em>&#214;BS und B&#252;rgerarbeit:</em></p>
<p>«Die LINKE auf allen Ebenen versucht seit Jahren, die Idee eines &#214;ffentlich gef&#246;rderten Besch&#228;ftigungssektors (&#214;BS) Wirklichkeit werden zu lassen. In Berlin ist es uns gelungen, bis zu 8000 Arbeitspl&#228;tze f&#252;r Langzeitarbeitslose aufzubauen. Wir haben uns dabei von dem Grundsatz leiten lassen, alle M&#246;glichkeiten und Instrumente zu nutzen, um unsere Vorstellungen vom &#214;BS umzusetzen.</p>
<p>Grundvoraussetzungen sind: Die Arbeit muss sozialversicherungspflichtig, tariflich entlohnt und existenzsichernd sein, ist also mit derzeit mindestens 7,50 Euro die Stunde bzw. mindestens 1300 Euro brutto im Monat verg&#252;tet. Es soll gesellschaftlich sinnvolle und zus&#228;tzliche Arbeit erledigt werden. Die Arbeit soll langfristig sein. Sie soll auf freiwilliger Basis erfolgen.»</p>
<p>Dann wird der Unterschied zwischen &#214;BS und B&#252;rgerarbeit beschrieben:<br />
«Im Grundsatz soll auch bei der B&#252;rgerarbeit gesellschaftlich sinnvolle und zus&#228;tzliche Arbeit erledigt werden. Problematisch ist vor allem die finanzielle Ausstattung der B&#252;rgerarbeit. Es handelt sich um nicht existenzsichernde Entlohnungen, so dass alle B&#252;rgerarbeitenden weiter von aufstockenden Leistungen des Jobcenters abh&#228;ngig sind. Das haben wir schon seit der Einf&#252;hrung der B&#252;rgerarbeit als Modellprojekt in Sachsen-Anhalt kritisiert. Und deshalb fordern wir auch weiterhin: &#214;BS statt B&#252;rgerarbeit.</p>
<p>Aber: Die Bundesregierung hat im Zuge ihres Sparpakets angek&#252;ndigt, die Mittel f&#252;r die Arbeitsmarktf&#246;rderung bis 2014 um bis zu 45% zu k&#252;rzen. Einen Teil der verbleibenden Mittel hat sie f&#252;r die Finanzierung der B&#252;rgerarbeit reserviert. Damit verringern sich die Spielr&#228;ume, gute Arbeit im &#246;ffentlich gef&#246;rderten Besch&#228;ftigungssektor zu organisieren, erheblich. Deshalb mussten wir in den letzten Wochen ausf&#252;hrlich pr&#252;fen, wie wir mit dem Modellversuch B&#252;rgerarbeit umgehen und ob und in welcher Form wir uns unter diesen Bedingungen beteiligen.</p>
<p>Der rot-rote Senat beteiligt sich finanziell derzeit nicht an B&#252;rgerarbeit. Aber acht Jobcenter in den Bezirken haben an der Ausschreibung des Modellversuchs B&#252;rgerarbeit teilgenommen und den Zuschlag bekommen. Dadurch k&#246;nnen rund 2300 Besch&#228;ftigungsverh&#228;ltnisse entstehen – allerdings zu Niedriglohnbedingungen.</p>
<p>Wir w&#252;rden angesichts dieser Lage gerne das zur Verf&#252;gung stehende Instrument B&#252;rgerarbeit nutzen, um stattdessen existenzsichernde Arbeit zu organisieren und wollen uns deshalb weiter f&#252;r folgendes einsetzen:<br />
1. Wir wollen alles unternehmen, dass B&#252;rgerarbeit in Berlin zu &#214;BS-Bedingungen ausgestaltet werden kann. Wir fordern den Bund auf, eine Landeskofinanzierung zuzulassen&#8230;<br />
2. Gleichzeitig sorgen in den Bezirken unsere Bezirksb&#252;rgermeisterinnen und Bezirksstadtr&#228;te gemeinsam mit den Jobcentern f&#252;r sinnvolle Einsatzfelder wie bisher auch im &#214;BS.<br />
3. In der Auseinandersetzung mit dem Sparpaket der Bundesregierung werden wir unsere Vorstellungen zu &#246;ffentlich gef&#246;rderter Besch&#228;ftigung erneut formulieren und dazu auch parlamentarische Initiativen ergreifen.<br />
4. Mit der Bundesagentur f&#252;r Arbeit verhandeln wir weiter dar&#252;ber, dass trotz der Einsparungen durch die Bundesregierung in Berlin der bisherige &#214;BS weiterfinanziert werden kann, wenn vermutlich auch in geringerer Anzahl.»</p>
<p><strong>Kein Spielraum f&#252;r Kommunen</strong></p>
<p>In Berlin setzt DIE LINKE also im &#214;BS einen Mindestlohn von 7,50 Euro durch, w&#228;hrend die Bundestagsfraktion die Einf&#252;hrung eines fl&#228;chendeckenden gesetzlichen Mindestlohns fordert, «der in der laufenden Wahlperiode auf 10 Euro pro Stunde erh&#246;ht wird und Jahr f&#252;r Jahr zumindest in dem Ma&#223;e w&#228;chst, wie die Lebenshaltungskosten steigen». Gleichzeitig akzeptiert sie Modellversuche, B&#252;rgerarbeit als Zwangsarbeit einzuf&#252;hren.</p>
<p>Bundesgesetze werden in L&#228;ndern und Kommunen von Bundesbeh&#246;rden umgesetzt. Landes- und Kommunalpolitiker k&#246;nnen im besten Falle die Folgewirkungen abfedern durch «Bitte, Bitte» sagen – bei politischem Wohlverhalten evtl. sogar mit Erfolg. Das ist alte Praxis und war schon zu Zeiten der sozialversicherungspflichtigen ABM-Jobs so, die nach den K&#252;rzungen durch den Bund von einigen Kommunen in die H&#246;he der alten Bezahlungen aufgestockt wurden. Eine «Wohltat», die Kommunen und L&#228;nder wegen der Politik «Privat vor Staat» und und der dadurch wegbrechenden Steuern, bedingt durch Bundesgesetzgebung, nicht lange durchhalten konnten. Die Verelendung wurde verz&#246;gert, aber sie wurde nach unten «durchgereicht».</p>
<p>Dieser Prozess wird durch die beschlossenen «Schuldenbremsen» in Bund und L&#228;ndern noch versch&#228;rft. Nichts geht mehr. Soviel zum Spielraum «linker Politik» in den Kommunen.</p>
<p><strong>Erwerbslose zur B&#252;rgerarbeit</strong></p>
<p>Der Bezirkserwerbslosenausschuss von Ver.di in Sachsen-Anhalt hat zur B&#252;rgerarbeit wie folgt Stellung bezogen:</p>
<p>«Die gewerkschaftlichen/gesellschaftlichen Kampagnen f&#252;r einen gesetzlichen Mindestlohn in ausreichender H&#246;he laufen Gefahr, von der bundesweiten Einf&#252;hrung der B&#252;rgerarbeit untergraben zu werden. Ein R&#252;ckschlag auf Jahre/Jahrzehnte droht! In den bisherigen Modellversuchen zur B&#252;rgerarbeit (Sachsen-Anhalt, Th&#252;ringen, Bayern) werden B&#252;rgerarbeitern f&#252;r eine 30-Stunden-Woche Bruttol&#246;hne von im Schnitt 675 Euro, in manchen F&#228;llen etwas dar&#252;ber, gezahlt. Das ist ein Stundenlohn von ca. 5,50 Euro brutto, also weit entfernt von ausreichenden Mindestl&#246;hnen. Mit einer 30-Stunden-Woche plus Hin- und R&#252;ckfahrt zur Arbeit ist keine weitere Nebenbesch&#228;ftigung zur Verbesserung der materiellen Lebenssituation mehr m&#246;glich. Eine derartige, faktische Vollzeitbesch&#228;ftigung soll das Existenzminimum absichern?</p>
<p>Unm&#246;glich! 675 Euro brutto bedeuten f&#252;r viele ALG-II-Empf&#228;nger netto weniger als die ALG-II-Leistungen (359 Euro plus Miete und Heizung). Vermutlich k&#246;nnten sich die ‹B&#252;rgerarbeiter›-Bruttol&#246;hne an dem individuellen Bedarf eines Singles orientieren, so dass niemand weniger als Hartz IV hat und es keinen allgemeinen Aufschrei gibt. Ebenso ist aber denkbar, dass die Kosten der Unterkunft pauschaliert werden (Forderungen in diese Richtung werden lauter) und sich hieraus ein Nettominimum ergibt, das f&#252;r viele Betroffene eine Verschlechterung darstellen wird.</p>
<p>B&#252;rgerarbeit hei&#223;t: Arbeiten f&#252;r Hartz IV oder weniger! Es gibt keinen Ausgleich f&#252;r zus&#228;tzliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Arbeit, keine Fahrtkosten, nichts. Die Betroffenen h&#228;tten noch weniger Geld zum Leben als bei den menschenverachtenden 1-Euro-Jobs!</p>
<p>B&#252;rgerarbeit soll als sozialversicherungspflichtige Besch&#228;ftigung installiert werden. Damit wird Hartz IV endg&#252;ltig als Mindestlohn festgeschrieben (die Vollzeitbesch&#228;ftigten und gleichzeitigen Aufstocker machen es jetzt schon vor). Die herrschende Politik wird ziemlich einhellig eine neue ‹Reform› begr&#252;&#223;en und von neuen Chancen  und Perspektiven f&#252;r Langzeitarbeitslose schwafeln. SPD, Gr&#252;nen und Linkspartei wird man weiszumachen versuchen, dass auch ihre Forderungen nach &#246;ffentlicher Besch&#228;ftigung sich hierin wieder finden und sie werden beipflichten, denn ihre eigenen Vorstellungen von ‹&#246;ffentlicher Besch&#228;ftigung› sind bisweilen abstrus genug …</p>
<p>Dass die SPD in NRW durch Hannelore Kraft &#228;hnliches fordert, offenbart die Brisanz der B&#252;rgerarbeit. Frau Kraft behauptet, sie w&#252;rde diese ‹gemeinn&#252;tzigen T&#228;tigkeiten› nur als Arbeitsangebot betrachten, welches ‹freiwillig› angenommen werden soll. Bei der verbreiteten Sanktionspraxis auf den &#196;mtern m&#252;sste Frau Kraft diese schon explizit abschaffen, wenn das W&#246;rtchen ‹freiwillig› mehr als Blendwerk sein soll.»</p>
<p><strong>Erwerbslosenstreik, geht das?</strong></p>
<p>Keine Koalitionsregierung, an der DIE LINKE beteiligt ist, hat bisher die besonders entrechte Position von Arbeitenden im sog. &#214;ffentlichen Besch&#228;ftigungssektor und ihre Unterwerfung unter das Sozialrecht anstelle des Arbeitsrechtes thematisiert. Man muss die Frage stellen: K&#246;nnen 1-Euro-Jobber oder andere Besch&#228;ftigte in Arbeitsgelegenheiten und demn&#228;chst B&#252;rgerarbeiter ihre wirtschaftliche oder Arbeitssituation durch «Arbeitskampfma&#223;nahmen» verbessern?<br />
Nein! Nun setzt sich DIE LINKE f&#252;r den politischen Streik ein – gut so. In der Praxis «vergisst» sie allerdings, den in der Kommune Besch&#228;ftigten die gleichen Rechte zuzugestehen wie den in der Wirtschaft Arbeitenden. Aus welchem Grund?</p>
<p>Die Signalwirkung von Arbeitsk&#228;mpfen von Zwangsarbeitern im kommunalen Hilfsbereich w&#228;re un&#252;bersehbar und bizarr. Bisher jedenfalls haben sich die DGB-Gewerkschaften auf symbolische Gesten der Solidarit&#228;t mit dem Prekariat und den Abh&#228;ngten beschr&#228;nkt. Vielleicht &#228;ndert sich das.</p>
<p><strong>Erwerbsarbeit oder keine?</strong></p>
<p>Unter der &#220;berschrift «Scheitert die B&#252;rgerarbeit?» berichtete die <em>Badische Zeitung</em> vom 19.November 2010 jedenfalls von Bestrebungen der Gewerkschaft Ver.di in Lahr (Schwarzwald), die B&#252;rgerarbeit unter die Tarifhoheit des TV&#246;D zu bekommen. «Konkret geht es um massive rechtliche Bedenken der Gewerkschaft, sollten die B&#252;rgerarbeiter nicht nach dem Tarif f&#252;r den &#246;ffentlichen Dienst (TV&#246;D) entlohnt werden.»</p>
<p>Das Bundesministerium f&#252;r Arbeit und Soziales (BMAS) steht auf dem Standpunkt: Es handelt sich um ein «regul&#228;res» Besch&#228;ftigungsverh&#228;ltnis, f&#252;r das allerdings nicht der TV&#246;D gilt. Der Tarifvertrag f&#252;r den &#246;ffentlichen Dienst finde bei Besch&#228;ftigten, die Arbeiten nach den §§260ff. SGB III verrichten, keine Anwendung, weil es sich um ein Modellprojekt handele, f&#252;r das es &#246;ffentliche Gelder gibt.</p>
<p>«Ver.di ist der festen &#220;berzeugung, dass die Auskunft des Ministeriums [f&#252;r Arbeit und Soziales], bei B&#252;rgerarbeit k&#246;nne auf den TV&#246;D verzichtet werden, ‹nicht nur inhaltlich fehlerhaft, sondern auch unbefugt erteilt› wurde», schreibt die <em>Badische Zeitung</em> weiter. Beh&#246;rden d&#252;rften derartige Ausk&#252;nfte nur innerhalb ihres eigenen Aufgaben- und Zust&#228;ndigkeitsbereichs erteilen. Es geh&#246;re aber weder in die Zust&#228;ndigkeit des Ministeriums noch der Bundesagentur f&#252;r Arbeit, Ausk&#252;nfte &#252;ber die Auslegung von bei Dritten bestehenden Tarifvertr&#228;gen zu erteilen. Das sei Aufgabe des Innenministeriums. «‹Da es sich bei der B&#252;rgerarbeit um regul&#228;re Arbeitsverh&#228;ltnisse handelt, unterliegt sowohl die Einstellung als auch die Eingruppierung dieser Besch&#228;ftigten der Mitbestimmung des Personal- beziehungsweise Betriebsrates›, so Ver.di. Der B&#252;rgermeister der Stadt sieht durch die gewerkschaftlichen Bestrebungen die Einrichtung der B&#252;rgerarbeit in Gefahr.»</p>
<p>Wenn das BMAS die Anwendung des Tv&#246;D mit dem Hinweis auf den Modellcharakter ablehnt, den B&#252;rgerarbeit derzeit noch hat, bleibt die Frage: Was ist, wenn die Modellphase &#252;berwunden und B&#252;rgerarbeit fl&#228;chendeckend eingef&#252;hrt ist? Ist der TV&#246;D dann anzuwenden?</p>
<p>Die Frage, ob ein fester 30-Wochenstunden-Job eine regul&#228;re Besch&#228;ftigung – also nach Tarifvertrag zu entlohnen – oder ob er eine Arbeitsgelegenheit ist, die unter das Sozialgesetzbuch, also unter die Kriterien der F&#252;rsorge f&#228;llt, schwingt sich zu einer Grundsatzentscheidung &#252;ber den Charakter schlecht bezahlter Erwerbsarbeit auf. Die Gewerkschaften haben allen Grund, sich auf die Hinterbeine zu stellen.</p>
<p><em>Der Autor ist Sprecher der LAG Beistand &amp; Beratung, DIE LINKE KV Bremen.<br />
Weitere Infos auf</em> <a href="http://www.prekaer.info/">www.prekaer.info/</a></p>
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		<title>Die Eckregelsatz in Hartz IV reicht nicht zum Essen</title>
		<link>http://www.sozonline.de/2010/10/die-eckregelsatz-in-hartz-iv-reicht-nicht-zum-essen/</link>
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		<pubDate>Mon, 04 Oct 2010 09:19:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>herausgeber</dc:creator>
				<category><![CDATA[Grundsicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Erwerbslosenorganisationen fordern mindestens 80 Euro mehr Bundesweite Erwerbslosendemonstration am 10.Oktober in Oldenburg Was tun Union und FDP, wenn sie sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!-- pre { font-family: "Garuda"; }p { margin-bottom: 0.21cm; } --><strong>Erwerbslosenorganisationen fordern mindestens 80 Euro mehr<br />
Bundesweite Erwerbslosendemonstration am 10.Oktober in Oldenburg</strong></p>
<p>Was tun Union und FDP, wenn sie sich nicht darauf einigen k&#246;nnen, um wieviel die Klientel der jeweils anderen Partei zur Kasse gebeten werden darf? Sie fallen gemeinsam &#252;ber Hartz-IV-Bezieher her, darauf rechnend, dass die sich am wenigsten wehren k&#246;nnen.</p>
<p><span id="more-1510"></span>Noch in diesem Jahr muss die Bundesregierung die Hartz-IV-S&#228;tze neu berechnen, das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil im Februar dieses Jahres gefordert. Das Perfide an dem Urteil: Nicht die H&#246;he der Regels&#228;tze wurden f&#252;r verfassungswidrig erkl&#228;rt, sondern das Verfahren, mit dem der Regelsatz bislang festgelegt wurde.</p>
<p>Nun will Bundesarbeitsministerin von der Leyen das Verfahren unanfechtbar machen und dennoch die Ausgaben m&#246;glichst senken. Ein paar Dinge sind ihr eingefallen:</p>
<p>– die Bildungsgutscheine: Der Bedarf von Kindern in der Schule, in Vereinen und bei Nachhilfeunterricht soll nur noch &#252;ber Sachleistungen, nicht &#252;ber Geld gedeckt werden, wodurch der Bedarf strikt rationiert ist und die realen Bed&#252;rfnisse eines Kindes missachtet werden;</p>
<p>– die Wohnung: In Ballungsgebieten will sie Hartz-IV-Beziehern nur noch 25qm Wohnraum zubilligen – unabh&#228;ngig davon, ob eine derzeitige, vielleicht gr&#246;&#223;ere, Wohnung evtl. weniger kostet als eine neu zu beziehende kleinere;</p>
<p>– ma&#223;geblich f&#252;r die Festsetzung der Regels&#228;tze war bisher das Verbraucherverhalten des untersten Einkommensf&#252;nftels, das nicht auf staatliche Unterst&#252;tzung angewiesen ist, das betrachtet der Staat als das soziokulturelle Minimum. Die tats&#228;chlichen Ausgaben dieser Einkommensgruppe sagen allerdings nichts dar&#252;ber aus, ob das Einkommen dieser Gruppe auch wirklich zum Leben reicht. Wenn sie also pro Tag 2 Euro f&#252;r Essen und Trinken ausgeben, weil sie nicht mehr zur Verf&#252;gung haben, w&#252;rde dies als Existenzminimum gelten, obwohl niemand davon leben kann.</p>
<p>Das Einkommen reicht nicht Die diesj&#228;hrige Einkommens- und Vebrauchsstichprobe (EVS), nach der der Regelsatz errechnet wird, hat ergeben, dass Alleinstehende aus dem untersten F&#252;nftel, die nicht auf staatliche Unterst&#252;tzungleistungen angewiesen sind, pro Tag 3,94 Euro f&#252;r Essen und Trinken ausgeben; bei Paaren sind es pro Person 3,54 Euro. Das ist 12,5% weniger als im Jahr 2005 – weil die Menschen &#228;rmer geworden sind und sich weniger leisten k&#246;nnen. Die Bemessung der Regels&#228;tze nach der EVS, die nur den Ist-Zustand misst, bewirkt also automatisch eine Senkung der Regels&#228;tze, den schleichenden Entzug von Lebensmitteln und die fortw&#228;hrende Abdr&#228;ngung in die Armut.</p>
<p>Von der Leyen schl&#228;gt nun vor, als Ma&#223;stab f&#252;r den Regelsatz nicht mehr die untersten 20%, sondern nur noch die untersten 15% zu nehmen.</p>
<p><strong>Mangelern&#228;hrung</strong></p>
<p>Im Jahr 2003 gab ein Paar mit einem Kind im Alter von 6 bis 13 Jahren im Monat 979 Euro f&#252;r Nahrungs- und Lebensmittel aus (ohne Miete und Heizung). Ein Paar mit Kind bekommt (ab 2005, dem Jahr der Einf&#252;hrung von Hartz IV) jedoch nur 897 Euro ALG II – 80 Euro weniger als der damals real ermittelte Bedarf.</p>
<p>Wieviel Geld man f&#252;r gesunde Ern&#228;hrung braucht, untersuchte das Forschungsinstitut f&#252;r Kinderern&#228;hrung in Dortmund im Mai 2007. Zugrundegelegt wurden Durchschnittspreise von Discountern und Superm&#228;rkten. Demnach braucht man 2,55 Euro, um Nahrungsmittel mit einem Brennwert von 1000 Kilokalorien kaufen zu k&#246;nnen. Die Hartz-IV-Bezieherin, die pro Tag 3,94 f&#252;r Essen und Trinken erh&#228;lt, wird somit auf eine Ration von 1545 Kilokalorien gesetzt. Ein nach Gr&#246;&#223;e und Gewicht durchschnittlicher Erwachsener ben&#246;tigt bei ausreichender Bewegung pro Tag aber mindestens 2550 Kilokalorien.</p>
<p>Hartz-IV-Bezieher haben also die Wahl: Entweder sie ern&#228;hren sich ungesund, um halbwegs auf die n&#246;tige Kalorienmenge zu kommen, und nehmen Mangelkrankheiten in Kauf. Oder sie sparen an anderen Bestandteilen des Hartz-IV-Regelsatzes.</p>
<p><strong>Bildungsausgaben «</strong><strong>nicht relevant»</strong></p>
<p>Ein alleinstehender Erwachsener in Hartz IV hat im Monat 6,52 Euro f&#252;r Kultur oder Sport zur Verf&#252;gung – schon eine Kinokarte kostet meistens mehr. 11,49 Euro kann er f&#252;r Fahrkarten ausgeben. Im Jahr kann er 19,08 Euro f&#252;r eine neue Waschmaschine und 5,88 Euro f&#252;r ein Kinderfahrrad zur Seite legen. Das preiswerteste Kinderfahrrad kostet bei Neckermann 80 Euro, bis das zusammengespart ist, ist das Kind rausgewachsen.</p>
<p>«Das erste Schuljahr kostet 290 Euro», wei&#223; die Mitarbeiterin der Diakonie und Initiatorin der bundesweit ersten Schulmaterialienkammer, Susanne Bornfeld: Hefte, Stifte, Bastelmaterial, Wandertag u.a. Wer Hartz IV oder den Kinderzuschlag f&#252;r Geringverdienende bezieht, bekommt nur eine Einmalzahlung von 100 Euro pro Kind und Schuljahr. F&#252;r Spielsachen hat ein 10j&#228;hriges Kind ein Anrecht auf 92 Cent.</p>
<p>Bildungsausgaben, so die Bundesregierung, seien f&#252;r Hartz-IV-Bezieher «nicht relevant». Warum sollen Kinder aus Hartz-IV-Familien dann einen Schulabschluss machen wollen, wenn ihre Bildung eh «nicht relevant» ist?</p>
<p><strong>Lohndr&#252;cker</strong></p>
<p>Durch die stete Senkung von Hartz IV soll Bereitschaft geweckt werden, f&#252;r immer weniger Geld zu arbeiten. In den letzten Jahren entstand in Deutschland dadurch ein gro&#223;er Niedriglohnsektor, der auf das gesamte Tarifgef&#252;ge dr&#252;ckt. Im Jahr 2008 arbeiteten in Deutschland 6,55 Millionen Menschen (von 40,8 Millionen Erwerbst&#228;tigen) f&#252;r einen Lohn unter 9,50 Euro im Westen bzw. unter 6,87 Euro im Osten (diese Schwelle bezeichnet jeweils zwei Drittel des Durchschnittslohns; nach internationaler &#220;bereinkunft gilt ein Lohn unterhalb dieser Schwelle als Niedriglohn). 2,1 Millionen Menschen arbeiten f&#252;r weniger als 6 Euro brutto, 1,15 Millionen sogar f&#252;r weniger als 5 Euro die Stunde. Nicht nur gering Qualifizierte arbeiten zu Niedrigl&#246;hnen: Vier von f&#252;nf Niedrigl&#246;hnern haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss.</p>
<p>20 von 27 Mitgliedstaaten der EU haben einen gesetzlichen Mindestlohn, der ein solches Lohndumping unterbindet; den gibt es in Deutschland nicht. Der DGB und gewerkschaftliche Erwerbsloseninitiativen fordern einen Mindestlohn in H&#246;he der Pf&#228;ndungsfreigrenze (990 Euro im Monat oder 8,50 Euro pro Stunde) und mindestens 440 Euro Regelsatz. Unabh&#228;ngige Erwerbsloseninitiativen fordern 10 Euro gesetzlichen Mindestlohn, lohnsteuerfrei, und eine Anhebung des Eckregelsatzes auf 500 Euro (jetzt 359 Euro).</p>
<p>Der von den Gewerkschaften vorgeschlagene Regelsatz als erster Schritt ist eine gemeinsame Basis f&#252;r die Aktionen der gewerkschaftlichen und die unabh&#228;ngigen Erwerbsloseninitiativen. «Noch in diesem Jahr muss es genug Geld geben f&#252;r eine ausreichende und ausgewogene Ern&#228;hrung. F&#252;r Ern&#228;hrung gibt’s heute f&#252;r Erwachsene pro Tag nur 3,94 Euro – das ist ein gesellschaftlicher Skandal. Wenigstens 80 Euro mehr im Monat sind f&#252;r eine ausreichende und einigerma&#223;en ausgewogene Ern&#228;hrung notwendig!», schreibt das B&#252;ndnis, das zur Demonstration in Oldenburg aufruft.</p>
<p>Die Demonstration wird getragen von: Aktionsb&#252;ndnis Sozialproteste (ABSP), Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), Bundesarbeitsgemeinschaft Prek&#228;re Lebenslagen (BAG PLESA), Erwerbslosenforum Deutschland, Tacheles e.V., Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Ver.di-Erwerbslose.</p>
<p><em>Weitere Informationen unter</em> <a href="http://&lt;a href="></a><a href="http://www.krach-statt-kohldampf.de">www.krach-statt-kohldampf.de</a><a href="http://www.krach-statt-kohldampf.de"></a><br />
Die Erwerbslosen-Initiativen haben ein achtseitiges Extrablatt herausgegeben, das bestellt werden kann (Mindestabnahme 250 St&#252;ck) bei KOS, Fax (030) 868767021 oder E-Mail info@erwerbslos.de.</p>
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		<pubDate>Mon, 04 Oct 2010 09:02:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>herausgeber</dc:creator>
				<category><![CDATA[Grundsicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Fragen an Guido Gr&#252;ner (ALSO, Oldenburg) Die zentrale Herbstdemonstration gegen das Sparpaket organisiert ein B&#252;ndnis von Erwerbslosenorganisationen in Oldenburg. Peter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!-- pre.western { font-family: "Garuda"; }pre.cjk { font-family: "DejaVu Sans",monospace; }p { margin-bottom: 0.21cm; } --><strong>Fragen an Guido Gr&#252;ner (ALSO, Oldenburg)</strong></p>
<p>Die zentrale Herbstdemonstration gegen das Sparpaket organisiert ein B&#252;ndnis von Erwerbslosenorganisationen in Oldenburg. Peter Nowak befragte Guido Gr&#252;ner von der Arbeitslosenselbsthilfe (ALSO) Oldenburg.</p>
<p><em><span id="more-1508"></span>Nach den Anti-Hartz-Protesten gab es kaum noch Widerstand unter Erwerbslosen. Beginnt sich das zu &#228;ndern?</em></p>
<p>Hartz IV ist Unterversorgung und Ausgrenzung mit System. Das war so seit der Einf&#252;hrung 2005, das ist es heute umso mehr, als der Kaufkraftverlust die reale Leistungsh&#246;he eingedampft hat. Besonders krass traf es Kinder: Die Leistungen f&#252;r Kinder wurden in Hartz IV gegen&#252;ber der alten Sozialhilfe direkt gek&#252;rzt.</p>
<p>Hiergegen regt sich schon lange Widerstand. 2009 brachte er erste Erfolge: eine Schulbeihilfe von 100 Euro j&#228;hrlich zum 1.8.2009 und ein monatlicher Zuschlag f&#252;r Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren um rund 35 Euro seit dem 1.7.2009. Ohne die Aktionen der organisierten Erwerbslosen und ihrer Unterst&#252;tzer h&#228;tte es dies nicht gegeben.</p>
<p>Andere Erwerbslose klagten gegen Hartz IV und gingen bis zum Bundesverfassungsgericht. Dort wurde dem Gesetzgeber die Verletzung der Menschenw&#252;rde durch Hartz IV und dessen unzureichende Leistungen vorgehalten. Demnach m&#252;ssen die Leistungen bis zum 1.1.2011 «realit&#228;tsgerecht und nachvollziehbar» neu festgesetzt werden.</p>
<p>Damit wurde den Regierungsparteien ein Gesetzgebungsverfahren aufgezwungen, das Erwerbslosennetzwerke nutzen wollen. Wir greifen einen ganz bestimmten Bedarfsbereich des t&#228;glichen Lebens heraus, um deutlich zu machen, dass die Hartz-IV-Leistungen sp&#252;rbar angehoben werden m&#252;ssen.</p>
<p><em>Ist die Forderung nach 80 Euro mehr nicht sehr bescheiden?</em></p>
<p>Viele kritisieren uns deswegen. Vermutlich haben sie unsere Forderung noch nicht verstanden und sind &#252;ber das politische Umfeld unserer Forderung im Unklaren. Die dominierende Politik zielt auf weiter sinkende Einkommen, und sinkende Leistungen f&#252;r Erwerbslose setzen die Arbeitnehmer unter Druck. Wir wollen diese Entwicklung durch eine Forderung nach h&#246;herem Einkommen stoppen – was wir anhand der heutigen Unterversorgung im Bereich der Ern&#228;hrung konkret erkl&#228;ren k&#246;nnen.</p>
<p>Wenn wir diese Forderung durchsetzen, stellen wir mehr in Frage, denn wir gehen damit &#252;ber die blo&#223;e Forderung «mehr Sozialhilfe» hinaus. Wir legen den Finger in die Wunde gesellschaftlich untragbarer Zust&#228;nde wie die Mangelern&#228;hrung in Hartz IV, die schikan&#246;sen Arbeitsverh&#228;ltnisse bei Discountern oder die &#228;rmlichen Erzeugerpreise f&#252;r die Milchbauern… Wir ordnen unsere Forderung ein in den Streit f&#252;r ein menschenw&#252;rdiges Leben, existenzsichernde Leistungen und Mindestl&#246;hne oberhalb der Armut.</p>
<p>80 Euro mehr f&#252;r gesunde Ern&#228;hrung steht der Forderung nach einer deutlich h&#246;heren Regelleistung oder einer repressionsfreien Grundsicherung &#252;berhaupt nicht entgegen. Wir setzen einen thematischen Schwerpunkt und wollen f&#252;r unsere Forderung gesellschaftliche Mehrheiten gewinnen, uns B&#252;ndnism&#246;glichkeiten er&#246;ffnen.</p>
<p>Die Auswertung der EVS-Stichprobe durch das Statistische Bundesamt f&#252;r die Festsetzung der H&#246;he des Eckregelsatzes soll bis Ende September vorliegen. Wir gehen Anfang Oktober auf die Stra&#223;e, weil dann der Gesetzgebungsprozess anlaufen wird. Wir wollen, dass die Parlamentarier ihre Entscheidungen rechtfertigen m&#252;ssen.</p>
<p><em>Hat sich die Zusammenarbeit zwischen den gewerkschaftlichen und den unabh&#228;ngigen Erwerbslosengruppen verbessert?</em></p>
<p>Die Forderung und die Ausrichtung unserer Kampagne sind das Ergebnis regelm&#228;&#223;iger Treffen von f&#252;nf Erwerbslosennetzwerken und zwei Erwerbsloseninitiativen mit &#252;berregionaler Bedeutung in der ersten Jahresh&#228;lfte 2010. Dort haben wir zum einen an die Zusammenarbeit bei der Kinderkampagne oder bei der Initiative «Keiner muss allein zum Amt» angekn&#252;pft, die spektren&#252;bergreifend Erfolge brachten. Zu diesem Erfolg hat die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Erwerbslosengruppen erheblich beigetragen.</p>
<p>Zum anderen wurde eine Br&#252;cke zur sog. «Triade» geschlagen, also der Forderung: 500 Euro Eckregelsatz, 10 Euro Mindestlohn, 30-Stunden-Woche. Denn die Forderung «80 Euro mehr f&#252;r Ern&#228;hrung» greift ein zentrales Moment der Triadenargumentation auf. Dabei spielte – das sei aus Sicht der ALSO betont – keine Rolle, ob die Erwerbslosen den eher gesellschaftlich etablierten Spektren wie den Gewerkschaften nahe stehen oder neueren sozialen Bewegungen zuzurechnen sind. So k&#246;nnte es weiter gehen.</p>
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		<title>Das Hartz-IV-Urteil des Verfassungsgerichts</title>
		<link>http://www.sozonline.de/2010/03/das-hartz-iv-urteil-des-verfassungsgerichts/</link>
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		<pubDate>Thu, 04 Mar 2010 11:22:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>herausgeber</dc:creator>
				<category><![CDATA[Grundsicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Eiertanz des BVG von Rainer Roth Entgegen zahlreicher Falschmeldungen der Medien, der Wohlfahrtsverb&#228;nde und der Gewerkschaften hat das Bundesverfassungsgericht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Eiertanz des BVG</strong><br />
<em>von Rainer Roth</em><br />
Entgegen zahlreicher Falschmeldungen der Medien, der Wohlfahrtsverb&#228;nde und der Gewerkschaften hat das Bundesverfassungsgericht die H&#246;he der Regels&#228;tze nicht f&#252;r verfassungswidrig erkl&#228;rt. Es hat im Gegenteil erkl&#228;rt:</p>
<p><span id="more-628"></span>«Da nicht festgestellt werden kann, dass die gesetzlich festgesetzten Regelleistungsbetr&#228;ge evident unzureichend sind, ist der Gesetzgeber nicht unmittelbar von Verfassungs wegen verpflichtet, h&#246;here Leistungen festzusetzen.» Diese Feststellung bezieht sich auch auf die Kinderregels&#228;tze.</p>
<p><strong>Regelsatz f&#252;r Schulkinder</strong><br />
Das Gericht geht sogar soweit, die 2005 mit Hartz IV erfolgte K&#252;rzung des Regelsatzes von 7- bis 13-J&#228;hrigen auf das Niveau von Vorschulkindern im Nachhinein noch als verfassungsgem&#228;&#223; zu bezeichnen: «Es kann ebenfalls nicht festgestellt werden, dass der f&#252;r Kinder bis zur Vollendung des 14.Lebensjahres einheitlich geltende Betrag von 207 Euro zur Sicherung eines menschenw&#252;rdigen Existenzminimums offensichtlich unzureichend ist.»</p>
<p>Die h&#246;chstrichterlichen Professoren urteilen, dass der Regelsatz f&#252;r Kinder, da « nicht evident unzureichend», auch nach der K&#252;rzung noch sowohl menschenw&#252;rdig als auch ausreichend gewesen sei.</p>
<p>Das Gericht stellt zwar fest: Der Bedarf von Kindern, «der zur Sicherstellung eines menschenw&#252;rdigen Existenzminimums gedeckt werden muss, hat sich an kindlichen Entwicklungsphasen auszurichten und an dem, was f&#252;r die Pers&#246;nlichkeitsentfaltung eines Kindes erforderlich ist.» Es stellt auch fest, dass «ein zus&#228;tzlicher Bedarf vor allem bei schulpflichtigen Kindern zu erwarten» und die Nichtber&#252;cksichtigung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Und es stellt fest, dass sich «der Bedarf eines schulpflichtigen Kindes in der Pubert&#228;t offensichtlich vom Bedarf eines S&#228;uglings oder eines Kleinkindes unterscheidet». Vor allem wegen des biologisch bedingten Wachstums- und Entwicklungsbedarfs habe eine (bis heute nicht ver&#246;ffentlichte) Sonderauswertung der Bundesregierung ergeben, dass Kinder von 6 bis 13 Jahren einen um 25% h&#246;heren Verbrauch aufweisen als Kinder von 0 bis 6 Jahren.</p>
<p>All dies tut nichts zur Sache. Trotzdem erkl&#228;rt das Gericht die faktische Nicht-Ber&#252;cksichtung des ge&#228;nderten Bedarfs in der Leistungsh&#246;he f&#252;r Schulkinder ab 2005 f&#252;r verfassungsgem&#228;&#223;. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sei gew&#228;hrleistet und es sei «nicht ersichtlich, dass der Betrag von 207 Euro nicht ausreicht, um das physische Existenzminimum, insbesondere den Ern&#228;hrungsbedarf, von Kindern im Alter von 7 bis zur Vollendung des 14.Lebensjahres zu decken».</p>
<p>Man verhungert also trotz der K&#252;rzung nicht. Danke. Mit einer weiteren K&#252;rzung w&#252;rden Kinder ebenfalls noch nicht verhungern. Geht es bei der Ern&#228;hrung wirklich nur um das physische Existenzminimum? Und bedeutet die Aberkennung des Wachstumsbedarfs nicht schon, dass das physisch Notwendige, n&#228;mlich der notwendige Kalorienbedarf, nicht gedeckt ist? Der betr&#228;gt n&#228;mlich bei 7-13-j&#228;hrigen Kindern im Durchschnitt 2042 Kcal, w&#228;hrend 0- bis 6-J&#228;hrige im Durchschnitt nur 1250 Kcal brauchen.</p>
<p><strong>Bitte besser begr&#252;nden</strong><br />
Bei der Festsetzung des Regelsatzes von 345 Euro auf der Basis der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS = Statistikmodell) 1998 wurden Abschl&#228;ge vorgenommen, z.B. f&#252;r Pelzm&#228;ntel, Sportboote und Segelflugzeuge, obwohl gar nicht festgestanden h&#228;tte, dass das unterste F&#252;nftel der Einpersonenhaushalte der EVS solche Ausgaben &#252;berhaupt t&#228;tigt.</p>
<p>Die daraus folgende Senkung des Regelsatzes h&#228;lt das BVG f&#252;r verfassungsgem&#228;&#223;: «Das nach §28 Abs.3 SGB XII und §2 Regelsatzverordnung 2005 ma&#223;gebliche Statistikmodell ist eine verfassungsrechtlich zul&#228;ssige, weil vertretbare Methode zur realit&#228;tsnahen Bestimmung des Existenzminimums f&#252;r eine alleinstehende Person.»</p>
<p>Das Gericht bem&#228;ngelt Einzelheiten:<br />
<em>-</em> Bei den Stromkosten sei der Abschlag von 15% (3,84 Euro) f&#252;r Strom, der auf Heizung entf&#228;llt, nicht empirisch belegt.<br />
<em>-</em> Die Nichtanerkennung von Bildungsausgaben sei nicht begr&#252;ndet worden, das Problem k&#246;nne jedoch mit einer (noch fehlenden) «Wertungsentscheidung» behoben werden, dass «diese Ausgaben nicht zur Sicherung des Existenzminimums erforderlich» seien.<br />
<em>-</em> Die Position «Au&#223;erschulischer Untericht in Sport und musischen F&#228;chern» in H&#246;he von 0,75 Euro sei ohne Begr&#252;ndung unter den Tisch gefallen. Die Begr&#252;ndung k&#246;nne aber nachgereicht werden.<br />
Als verfassungswidrig wird also nur das Verfahren zur Festsetzung der Regels&#228;tze betrachtet, nicht die H&#246;he der Regels&#228;tze selbst. «Sch&#228;tzungen ‹ins Blaue hinein› laufen … einem Verfahren realit&#228;tsgerechter Ermittlung zuwider und versto&#223;en deshalb gegen Art.1 Abs.1 GG (Unantastbarkeit der Menschenw&#252;rde) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art.20 Abs.1 GG.» Man muss aber nur die H&#246;he der Regels&#228;tze «nachvollziehbar begr&#252;nden», um der Menschenw&#252;rde und dem Sozialstaatsprinzip gen&#252;ge zu tun.</p>
<p>Die schallende Ohrfeige, die viele geh&#246;rt haben wollen, entpuppt sich als sanftes Streicheln mit furchterregendem juristischem Theaterdonner, um ein vertrauensseliges Publikum zu begeistern. Die Aufgabe, den Eckregelsatz in dieser Hinsicht wieder mit der Menschenw&#252;rde in &#220;bereinstimmung zu bringen, wird die Bundesregierung mit Bravour l&#246;sen.</p>
<p>Das Urteil verdient es nicht, begr&#252;&#223;t zu werden. Seine haupts&#228;chliche Wirkung besteht darin, der Kritik an Hartz IV das Wasser abzugraben, ohne dass es etwas kostet. Angesichts der eigenen Schw&#228;che ertr&#228;umten sich viele, dass die acht von den Hartz-IV-Parteien bestellten Professoren des Bundesverfassungsgerichts es f&#252;r sie richten w&#252;rden. Medienkonzerne und Hartz-IV-Parteien haben diese Hoffnungen gesch&#252;rt, indem sie die Milliarden Euro an die Wand malten, die m&#246;glicherweise aufgrund des Urteils auf sie zuk&#228;men. Sie bekommen hier aber nicht das Recht, das ihnen n&#252;tzen w&#252;rde.</p>
<p>Deshalb sind jetzt nicht Hoffnungen auf die Umsetzung dieses Hartz IV-Verteidigungsurteils angesagt, sondern die verst&#228;rkte Kampagne f&#252;r die eigenen Forderungen.</p>
<p>Mit Erlaubnis des Autors stark gek&#252;rzt. Langfassung auf<a href="http://www.sozonline.de/"> www.sozonline.de/</a>.</p>
<p><a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-005.html">www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-005.html</a></p>
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