§219: Ein fauler Kompromiss reicht nicht
Körperliche Selbstbestimmung geht nur ohne Strafrecht
von Ute Abraham
Nach monatelangen Hinhalten, Protesten, Demonstrationen und weiteren Prozessen gegen Ärztinnen brachte Katarina Barley, SPD-Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz den Groko-Kompromiss zum §219a zur 1.Lesung in den Bundestag ein. Es war eine bühnenreife Vorstellung – und der Kompromiss ist oberfaul. weiterlesen
In eigener Sache
"Lebensschützer"
von Angela Klein
In SoZ 10/2018 hat Ute Abraham einen Artikel über den §219a geschrieben. Dieser Paragraf ist ein Relikt aus der Nazizeit. Er beinhaltet, dass Ärztinnen und Ärzte nicht öffentlich darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen durchführen. Er wurde der Ärztin Kristina Hänel zum Verhängnis, die deshalb im November 2017 wegen unerlaubter Werbung angeklagt wurde (siehe SoZ 1/2018, 5/2018 und 10/2018). weiterlesen