Sein Name darf genannt werden
Das Landgericht Hamburg hat in der Klage gegen Kersten Artus zu ihren Gunsten entschieden
dokumentiert
Yannic Hendricks darf öffentlich namentlich als Urheber zahlreicher Prozesse wg. angeblicher Verletzung von §219a genannt werden.
Ärztinnen und Ärzte anzuzeigen war sein Hobby. Jahrelang durchforstete der Mathematikstudent aus Kleve das Internet. Immer auf der Suche nach Ärztinnen und Ärzten, die Frauen in Notsituationen helfen. Sein Ziel: ungewollt Schwangeren auf der Suche nach Hilfe den Weg über das Internet zu versperren. Es war eine erfolgreiche Strategie des radikalen Abtreibungsgegners. weiterlesen