von Herbert Thomsen
Beim Abschluss des Tarifvertrags Zeitarbeit wurde der DBG von den Christlichen getrieben. Seit langem erhebt der DGB einen unerbittlichen Vorwurf gegen den Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB), dieser sei nicht kampffähig genug, um ordentliche Tarifverträge abzuschliessen. Dies trifft tatsächlich zu.
Sowohl das Arbeitsgericht Berlin als auch das Landesarbeitsgericht Berlin sprachen dem CGB wegen fehlender Mitglieder und Durchsetzungsstärke die Tariffähigkeit ab.
Die DGB-Gewerkschaften bezichtigen den CGB fortwährend, Dumpingabschlüsse zum Wohl der Unternehmen zu vereinbaren. Im Februar und März 2010 schlossen sowohl der CGB als auch die Tarifgemeinschaft des DGB (IG Metall, Ver.di u.a.) für das Zeitarbeitsgewerbe mit ihrem jeweiligen Verhandlungspartner einen neuen Tarifvertrag zum 1.Juli 2010 ab. Die unterste Lohngruppe West beträgt bei beiden Abschlüssen 7,60 Euro brutto.
Der «mächtige» DGB und die in der Zeitarbeit fast mitgliederlosen Christengewerkschaften kommen zu dem gleichen erbärmlichen Niedriglohn, der den Beschäftigten die Gewissheit gibt: Aufstockende Hartz-IV-Leistungen sind möglich. Angesichts der minimalen Unterschiede in den Eingruppierungen dürfte der Vorwurf, Löhne auf Armutsniveau vereinbart zu haben, sowohl auf den CGB als auch auf den DGB zutreffen.
Darüber hinaus vereinbarten der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und der CGB für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie einen Zuschlag von 40 Cent pro Stunde.
Tarifschaukel
Auf den ersten Blick ist mit Ausnahme des niedrigeren Osttarifs von AMP/CGB kein wesentlicher Unterschied in der Lohnhöhe der untersten Lohngruppe feststellbar. Beide liegen bei 7,60 Euro Brutto im Westen. Der DGB/BZA-Tarif fällt in den mittleren Lohngruppen günstiger aus, um sich dann bei 17,11 Euro in der höchsten Lohngruppe wieder mit dem AMP-Tarif zu treffen.
Die Lachnummer ergibt sich jedoch aus dem Zeitablauf der Tarifabschlüsse. Die Verhandlungen zwischen DGB und BZA sowie die von AMP und CGB fanden fast zeitgleich statt. Am 25.1.2010 vermeldeten DGB und BZA die Einigung auf neue Tarife ab Mai 2010. Sie vereinbarten jedoch lediglich eine Lohnerhöhung von 2,5% für 2010 und noch einmal für 2011. Dies hätte einen Anstieg der untersten Lohngruppe West von 7,38 auf 7,56 Euro im Jahre 2010 bedeutet. Sonst gab es keine neuen Regelungen. Für die beidseitige Annahme dieser Vereinbarung galt eine Erklärungsfrist.
Anfang Februar stellten AMP und CGB ihren Tarifabschluss vor. Hier wurde der neue DGB-Tarif um glatte 4 Cent im Westen überboten, ein Zuschlag von 40 Cent pro Stunde für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie vereinbart (hat der DGB nicht) und die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung per Tarifvertrag ausgeschlossen. Damit war das «Schlecker-Modell» durch den AMP/CGB-Tarifvertrag vom Tisch, weil Schlecker mit seiner eigenen Zeitarbeitsfirma den AMP-Tarifvertrag nicht hätte anwenden können. Und ohne Tarifvertrag gilt: gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Zusätzlich stellten AMP und CGB in Aussicht, einen Mindestlohn zu vereinbaren und diesen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales ins Arbeitnehmerentsendegesetz aufnehmen zu lassen.
Damit wurde der DGB-Abschluss glatt überboten. Diese Demütigung durch die als kampfunfähig betitelte Christengewerkschaft konnte der DGB nicht hinnehmen. Ver.di und IG Metall blockten den eigenen Abschluss mit dem BZA innerhalb der Erklärungsfrist. Neue Verhandlungen begannen und DGB/BZA schrieben bei AMP/Christen ab. Der Tarif wurde angehoben, die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung (Schlecker-Modell) ausgeschlossen und die Aufnahme des Tarifs in das Arbeitnehmerentsendegesetz beschlossen.
Das Interesse der Zeitarbeitsfirmen
Nun soll keineswegs die Behauptung erhoben werden, der CGB habe tapfer gekämpft. Die von ihm gegengezeichneten Tarife und Manteltarifelemente sind ihm faktisch in den Schoss gefallen. Nicht nur Schlecker besitzt eine eigene Zeitarbeitsfirma. Dieses Geschäftsmodell - lieber Zeitarbeiter der eigenen Verleihfirma mit niedrigen Löhnen im eigenen Betrieb unterzubringen, ohne dabei den Profit mit anderen teilen zu müssen - ist weit verbreitet und damit eine Bedrohung für Geschäft und Gewinn der traditionellen Zeitarbeitsfirmen. Diese sitzen jedoch, was den Abschluss von Tarifverträgen angeht, am längeren Hebel. Dieses Monopol auf Tarifverträge bringen Letztere, allen voran der AMP, gegen die Konkurrenz der konzerneigenen Leihbetriebe in Stellung.
Die Vereinbarung eines Mindestlohns und seine geplante Übernahme in das Entsendegesetz sind ein Schutz vor der sich ab 2011 abzeichnenden Konkurrenz aus den neuen EU Ländern. Beide Regelungen liegen im ureigensten Interesse der in der Zeitarbeitsbranche vertretenen Unternehmen. Dass der DGB und seine Großgewerkschaften, IG Metall und Ver.di, diese «Notsituation» der Zeitarbeitsbranche nicht ausgenutzt haben, ist ihnen zum Vorwurf zu machen.
Schon im Jahr 2003, bei der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und dem Unterlaufen des Prinzips «gleicher Lohn für gleiche Arbeit» hörte man von den DGB-Gewerkschaften nur einen leisen Lufthauch der Kritik am Gebaren ihres SPD-Genossen, Kanzler Schröder. Schließlich saßen auch zwei ranghohe DGB-Gewerkschafter in der Hartz-Kommission, die Lohn- und Sozialabbau inhaltlich vorbereitete.
Niedriglohn
Seither haben die DGB Gewerkschaften maßgeblich den Abbau von Lohnstandards, insbesondere den Ausbau des Niedriglohnsektors, unterstützt. Nicht verbal, da haben die Gewerkschaftsführungen heftig gewettert. Unterstützt haben sie den Lohnabbau durch Nichtstun. Gewerkschaften, die bei jeder Gelegenheit im Betrieb Entlassungen durchwinken und nur um die Höhe der Abfindung feilschen, die Lohnopfer bringen, um sich dafür wertlose - weil in den meisten Fällen gebrochene - Arbeitsplatzgarantien vom Kapital zusagen zu lassen, die «ihre» sechs Millionen Mitglieder nicht mobilisieren, tragen durch «Nichtstun» dazu bei, die Lohnsenkungen des Kapitals durchzuwinken.
Von 1998 bis 2008 sind die Reallöhne im Niedriglohnbereich um 17% gesunken. Der Anteil der Löhne und Sozialleistungen am Volkseinkommen ist von 72% im Jahre 2000 auf 61% im Jahre 2008 gesunken. Dementsprechend stieg der Anteil aus Unternehmens- und Zinseinkünften von 28 auf 39%.
Was hat der DGB (IG Metall und Ver.di) in der ersten Verhandlungsrunde abgeschlossen? (Fast) nichts. Allein die Konkurrenzsituation zum CGB hat sie veranlasst, den schon ausgehandelten Tarif noch einmal nachzuverhandeln und ein besseres Ergebnis zu erzielen.
Fazit: Konkurrenz belebt das Geschäft.
«Am 9.11.1989 haben wir mit der Maueröffnung auch die Abrissbirne gegen den Sozialstaat in Position gebracht. Hartz V bis VIII werden demnächst folgen. Es ist Klassenkampf und es ist gut so, dass der Gegner auf der anderen Seite kaum wahrzunehmen ist.» (Michael Rogowski, Vorsitzender des Bundesverbands der Deutschen Industrie am 16.12.2004 auf Phoenix.)
Da hatte er wohl nicht ganz Unrecht. Widerstand der Gewerkschaftsführungen gegen Lohn- und Sozialabbaumaßnahmen des Kapitals ist kaum wahrnehmbar. Der Tarifabschluss Zeitarbeit ist dafür ein deutlicher Beleg.
Der Autor ist einer der Initiatoren des Bremer Erwerbslosenverbands.
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