Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 07/2010
RICHARD FALK widerspricht der israelischen Auslegung
Die israelische Regierung beruft sich zur Rechtfertigung des Überfalls auf die Flotille und im weiteren Sinne der Blockade des Gazastreifens auf das «Handbuch von San Remo über das bei bewaffneten Konflikten geltende internationale Recht».
Das Handbuch von San Remo wurde zwischen 1987 und 1994 von einer Gruppe von Experten und ehemaligen Diplomaten erstellt. Es ist kein Rechtsdokument, sondern formuliert Richtlinien, wie das geltende Völkerrecht auf Kampfsituationen auf offener See und in internationalen Gewässern wünschenswert anzuwenden sei. Da es kein Vertragsrecht zu diesem Thema gibt, stellt das Handbuch eine Art weiches Recht dar, das mit der Zeit Teil des Völkerrechts werden kann, wenn es von den Staaten akzeptiert wird.

Eine unvoreingenommene Auslegung des Handbuchs belegt, dass der israelische Angriff auf die Freiheitsflotille in jeder Hinsicht unrechtmäßig war. Art. 47(c)(3)(ii) verbietet Angriffe auf Schiffe, die «in humanitärer Mission unterwegs sind, einschließlich solcher, die überlebensnotwendige Güter für die Zivilbevölkerung transportieren». Art.36–42 unterstreicht, dass jeder Angriff auf See ausschließlich militärischen Zielen gelten darf und dafür Sorge getragen werden muss, dass Zivilisten dabei keinen Schaden erleiden. Von den Schiffen, die am 31.Mai angegriffen wurden, war hinreichend bekannt, dass sie in humanitärer Mission unterwegs waren und dass die Zivilbevölkerung von Gaza seit langem unter Mangel an Nahrung, Medikamenten und Baumaterial leidet.

Das Handbuch erlaubt, etwas widersprüchlich, eine Blockade unter bestimmten Kriegsbedingungen. Es ist da widersprüchlich deshalb, weil die UNO-Charta die Anwendung jedweder Gewalt verbietet, die nicht der Selbstverteidigung gegen einen vorausgegangenen bewaffneten Angriff dient. Offenkundig ist die Gaza-Blockade schon aus diesem Grund unrechtmäßig.

Unabhängig von der Charta verbietet Art.102(b) des Handbuchs eine Blockade, wenn «der Schaden für die Zivilbevölkerung unverhältnismäßig hoch ist oder werden kann im Verhältnis zum erwarteten konkreten und direkten militärischen Nutzen». Die Gaza-Blockade, die im Juni 2007 verhängt wurde, war vor allem dazu gedacht, die Einfuhr von Nahrungsmitteln, Medikamenten und Treibstoff für die Zivilbevölkerung zu unterbinden, mit schweren gesundheitlichen Folgen. Der behauptete militärische Nutzen, nämlich die Verhinderung des Imports von Waffen, wurde durch israelische Grenzkontrollen erreicht. Führende israelische Persönlichkeiten haben seither offen zugegeben, dass der Zweck der Blockade die Bestrafung der Bevölkerung für die Wahl der Hamas 2006 ist bzw. der Zusammenbruch der Hamas-Regierung. Keiner der beiden Gründe rechtfertigt eine Blockade.

Selbst wenn sie aus der Sicht eines bewaffneten Konflikts gerechtfertigt wäre, wäre sie unrechtmäßig und sogar nach Art.33 der Genfer Konvention ein Verbrechen gegen die Menschheit, weil 1,5 Millionen Menschen in Gaza gefangen gehalten und kollektiv bestraft werden.
Kurzum, Israel findet keine gesetzliche Grundlage für das von ihm geforderte Recht auf eine Blockade des Gazastreifens, und deshalb ist jeder Versuch seinerseits, eine Befolgung der Blockade zu erzwingen, selber ein Akt der Aggression gegen den Staat, unter dessen Flagge das Schiff gefahren ist.

Der Angriff auf die Flotille ist nach Maßstäben der UN-Charta ein Akt der Aggression. Hinzu kommt noch der exzessive und unverhältnismäßige Gebrauch von Gewalt, die kaltblütige Exekution verschiedener gefangen genommener Friedensaktivisten, der terroristische Charakter der Enterung bei Nacht, der Abschuss scharfer Munition, wo andere Mittel zu ihrer Festnahme zur Verfügung standen, die zwangsweise und ungerechtfertigte Abführung der Aktivisten vom Schiff und ihre Gefangensetzung sowie die Konfiszierung ihrer persönlichen Habe, insbesondere der Audio- und Videoaufzeichnungen.

Israel kann auf seine Sicherheit in Gaza achten, aber es muss dies in einer Weise tun, die die besetzte Bevölkerung schützt. Israel wusste, dass die Flotille keine Waffen mit sich führte, weil sie vor der Abfahrt in verschiedenen Häfen kontrolliert worden war. Israel kann kein Blockade verhängen, wenn es keinen eigentlichen internationalen Konflikt gibt und die Bevölkerung Härten erleiden muss, die an eine Katastrophe grenzen.

Die Passagiere können gegen die verantwortlichen politischen und militärischen Stellen in Israel Klage einreichen, wenn ihre Staaten entsprechende Gesetze haben. Die USA verfügen über ein solches Gesetz, es erlaubt Schadensersatzklagen.

Richard Falk ist Sonderberichterstatter der UNO für Menschenrechte in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten. Die Passagen sind einem Interview mit Elias F. Harb entnommen; es findet sich auf http:// intifada-palestine.com.

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