Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 07/2010
Berliner Kammergericht kassiert Maulkorb
von Jochen Gester

Am 10.Juni hat das Berliner Kammergericht in einem Zivilverfahren die einstweilige Verfügung gegen die FAU, sich nicht Gewerkschaft nennen zu dürfen, aufgehoben. Der Geschäftsführer des Babylon-Kinos in Berlin-Mitte hatte vor dem Berliner Arbeitsgericht für die Neue Babylon GmbH zwei einstweilige Verfügungen gegen die FAU erwirkt.

In der ersten vom 7.10.09 sollte ihr untersagt werden, zum Boykott des Kinos aufzurufen, da dies ein Kampfmittel sei, das nur den Gewerkschaften zustünde eine Eigenschaft, die das Kino der FAU absprach. Das Gericht folgte dem Antrag mit der Argumentation, die FAU sei nicht tariffähig und deshalb nicht Gewerkschaft.

In einer zweiten einstweiligen Verfügung vom 11.12.09 versuchte Babylon-Geschäftsführer Timothy Grossmann dann durchzusetzen, dass der FAU verboten wird, sich Gewerkschaft zu nennen. Die erste einstweilige Verfügung wurde in einem Berufungsverfahren vor dem Berliner Landgericht am 16.2.10 bestätigt. Über diese Entscheidung haben wir in SoZ 6/10 berichtet. Über die Frage, ob die FAU sich Gewerkschaft nennen darf, gab es am 10.6. vor dem Berliner Kammergericht jedoch ein Zivilverfahren. In diesem hatte die FAU Erfolg. Die einstweilige Verfügung, dass sich die FAU nicht Gewerkschaft nennen darf, wird aufgehoben.

Das Kammergericht unter Vorsitz von Richter Stefan Neuhaus stellte klar, dass die FAU das Recht hat, sich Gewerkschaft zu nennen, dies sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Wolle man ihr dieses Recht absprechen, spräche man ihr auch das Recht ab, sich vor Gericht zu verteidigen. Selbstverständlich aber müssten Gerichtsparteien das Recht haben, Gerichtsurteile zu kritisieren. Deshalb erlaube das Recht auf freie Meinungsäußerung der FAU auch, sich in ihrer Satzung als Gewerkschaft zu bezeichnen. Ob die FAU nun im arbeitsrechtlichen Sinne eine Gewerkschaft sei, ob sie tariffähig ist, spiele dafür keine Rolle und die Kammer könne als Zivilgericht darüber auch nicht entscheiden.

Das Gericht hat damit eine absurde und an Gesinnungsjustiz grenzende Rechtsprechung korrigiert. Vielleicht dämmerte ihm auch, dass die große Keule des Landgerichts zum Schutz der Gewerbefreiheit mit einer großen Blamage der Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof hätte enden könnte.

Die FAU kann sich jetzt, befreit vom Kampf gegen solche Absurditäten, darauf konzentrieren, durch überzeugende Arbeit vor Ort die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sie sich nicht nur Gewerkschaft nennen darf, sondern auch so behandelt wird. In dieser Hinsicht ist sie nun in der kapitalistischen Normalität angekommen.

Am Ende dieses Verfahrens scheint es geboten noch ein Wort über die Rolle desjenigen zu verlieren, der die Prozesswelle angeschoben hat. Timothy Grossmann ist kein unpolitischer Mensch. Der Sohn von Viktor Grossmann erhielt seine Anstellung vor allem durch den Einsatz der Fraktion DIE LINKE im Abgeordnetenhaus, und er sorgt dafür, dass im Babylon-Kino viele sehenswerte Filme gezeigt werden. Doch mit seinen Eskapaden vor den Berliner Gerichten hat er seine persönliche und politische Integrität selbst zerstört. Wie ein Rasender versuchte er in seiner Rolle als Arbeitgeber, die Belegschaft der Neue Babylon GmbH zu disziplinieren und rechtlos zu machen. Es bedurfte der Intervention liberaler Richter, um ihm dabei Grenzen zu setzen. Bereits vor dem Urteil schrieb deshalb das «Solidaritätskomitee für gewerkschaftliche Freiheit» einen Brief an die Fraktion der Linkspartei im Abgeordnetenhaus, in dem es u.a. heißt:

Wir wenden uns an euch, «weil ihr als regierungsbildende Fraktion Verantwortung tragt für die in unseren Augen höchst kritikwürdige soziale Situation der Beschäftigten im Babylon-Kino. Eine Schlüsselrolle dabei spielt dabei offensichtlich der gegenwärtige Geschäftsführer Timothy Grossman, der dies ist kein Geheimnis ja ein Wunschkandidat der Fraktion DIE LINKE war. Zudem profitiert das Unternehmen auch von außerordentlich hohen Zuschüssen der Senatsverwaltung. Dies rechtfertigt es noch einmal besonders, die öffentlichen Mittel nur dann zu gewähren, wenn die Geschäftsführung der Neuen Babylon GmbH auch die Einhaltung der Sozialstandards gewährleistet, deren Realisierung die Partei DIE LINKE ja öffentlich geradezu als Label beansprucht: reguläre Arbeitsverträge, Zahlung von Tariflöhnen und Respektierung der gewerkschaftlichen Vertretung der Beschäftigten.

Es bedurfte erst eines Arbeitskampfs im Babylon-Kino, damit Herr Grossmann sich überhaupt mit diesen Forderungen auseinandersetzte … Es ist nicht zu erkennen, dass Herr Grossmann beabsichtigt, diesen selbstherrlichen Unternehmer-Stil zu korrigieren … Wir appellieren an Ihre Verantwortung und die von Ihnen beanspruchte Glaubwürdigkeit in sozialen Fragen. Eine weitere Tolerierung des vordemokratischen Führungsstils von Herrn Grossmann ist damit nicht vereinbar.»

Das Komitee erhielt auf sein Schreiben bereits am nächsten Tag eine Antwort. Die medien- und sportpolitische Sprecherin der Fraktion, Gabriele Hiller, erklärte, die Neue Babylon GmbH arbeite unabhängig von politischer Einflussnahme, «der Umgang zwischen Herrn Grossmann und den Angestellten des Hauses» unterliege nicht der Verantwortung der Fraktion. Der Brief endet mit der Aufforderung doch bitte «das Projekt eines alternativen Filmkunsttheaters in der Mitte Berlins wohlwollend zu begleiten!»

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