Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 09/2010
Bilanz ein Jahr nach dem Aufruf
von Gisela Notz
Vor einem Jahr rief ein breites Bündnis aus Erwerbsloseninitiativen, Wissenschaftlern und Politikern dazu auf, die menschenunwürdigen und oft rechtswidrigen Sanktionen (d.h. teilweise oder vollständige Kürzungen des ALG II) gegen Hartz-IV-Beziehende auszusetzen. 19.644 Menschen und Organisationen haben den Aufruf bis heute unterschrieben.
Genau ein Jahr später, am 13.August 2010, zog das «Bündnis für ein Sanktionsmoratorium» im Rahmen einer Veranstaltung unter dem Titel «Erfreuliches und Aktuelles von den Mühen der Ebene» im Haus der Demokratie Bilanz.
«Ein grundsätzlich anderer politischer Umgang mit Erwerbslosigkeit ist jedoch nur dann denkbar, wenn eine breite gesellschaftliche Bewegung auf verschiedenen Ebenen politischen Druck aufbaut», schrieben die Organisatoren in ihrer Einladung.
Genau da beginnt die Schwierigkeit. Das wurde bei der Veranstaltung deutlich. Weder Erwerbslose noch intellektuelle und politische Unterstützer sind sich einig, was sie eigentlich wollen. Das ist nicht dem Moratorium und seinen Organisatoren anzulasten, sondern der politischen Situation, in der wir stecken.
Sagen die einen, «ein bisschen Sanktion muss schon sein, aber nicht so», Abschaffung «von allem» ginge nicht, da müssten die Gesetze geändert werden. So sagen die anderen: «genau das wollen wir» oder auch «klar, nicht nur definierte Sanktionen, das ganze Hartz IV muss weg». Fragen die einen nach den positiven Auswirkungen von Sanktionen, die wir gar nicht kennen würden, so ist für die anderen klar, dass Sanktionen nix bringen.
Und dann die Befürworter des bedingungslosen Grundeinkommens: sie sind sich einig, dass sich, würde ihre «Utopie» Wirklichkeit werden, alle Probleme von selbst lösen würden. Das hilft aber den «Totalsanktionierten», und das sind vor allem Menschen unter 25, wenig.
Gut, dass auf der Veranstaltung darauf hingewiesen wurde, dass das Sozialstaatsprinzip in der BRD verfassungsrechtlich verankert ist und Hartz IV nicht nur gegen das Grundgesetz verstößt, sondern auch gegen die Menschenrechte. Tatsächlich missachtet Hartz IV das soziale Grundrecht auf ein soziokulturelles Existenzminimum und wandelt es in ein Tauschverhältnis von Leistung und Gegenleistung um. Zudem sind Zwangsdienste nach Art.12 GG verboten. Arbeitsstrafen sind nur bei gerichtlich angeordneten Freiheitsstrafen zulässig.
Wer ein Recht auf Grundversorgung hat, kann nicht mit Sanktionen belegt werden. Darauf müssten «wir» – das heißt alle, die mit der ungerechten und gesetzeswidrigen Politik nicht einverstanden sind, uns einigen.
Die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen war bis jetzt nicht bereit, die Unterschriften entgegenzunehmen. Weitere Unterstützer können sich noch einbringen oder bei der Verbreitung helfen.

www.sanktionsmoratorium.de

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