Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 10/2010
Erwerbslosenorganisationen fordern mindestens 80 Euro mehr
Bundesweite Erwerbslosendemonstration am 10.Oktober in Oldenburg

Was tun Union und FDP, wenn sie sich nicht darauf einigen können, um wieviel die Klientel der jeweils anderen Partei zur Kasse gebeten werden darf? Sie fallen gemeinsam über Hartz-IV-Bezieher her, darauf rechnend, dass die sich am wenigsten wehren können.

Noch in diesem Jahr muss die Bundesregierung die Hartz-IV-Sätze neu berechnen, das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil im Februar dieses Jahres gefordert. Das Perfide an dem Urteil: Nicht die Höhe der Regelsätze wurden für verfassungswidrig erklärt, sondern das Verfahren, mit dem der Regelsatz bislang festgelegt wurde.

Nun will Bundesarbeitsministerin von der Leyen das Verfahren unanfechtbar machen und dennoch die Ausgaben möglichst senken. Ein paar Dinge sind ihr eingefallen:

– die Bildungsgutscheine: Der Bedarf von Kindern in der Schule, in Vereinen und bei Nachhilfeunterricht soll nur noch über Sachleistungen, nicht über Geld gedeckt werden, wodurch der Bedarf strikt rationiert ist und die realen Bedürfnisse eines Kindes missachtet werden;

– die Wohnung: In Ballungsgebieten will sie Hartz-IV-Beziehern nur noch 25qm Wohnraum zubilligen – unabhängig davon, ob eine derzeitige, vielleicht größere, Wohnung evtl. weniger kostet als eine neu zu beziehende kleinere;

– maßgeblich für die Festsetzung der Regelsätze war bisher das Verbraucherverhalten des untersten Einkommensfünftels, das nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, das betrachtet der Staat als das soziokulturelle Minimum. Die tatsächlichen Ausgaben dieser Einkommensgruppe sagen allerdings nichts darüber aus, ob das Einkommen dieser Gruppe auch wirklich zum Leben reicht. Wenn sie also pro Tag 2 Euro für Essen und Trinken ausgeben, weil sie nicht mehr zur Verfügung haben, würde dies als Existenzminimum gelten, obwohl niemand davon leben kann.

Das Einkommen reicht nicht Die diesjährige Einkommens- und Vebrauchsstichprobe (EVS), nach der der Regelsatz errechnet wird, hat ergeben, dass Alleinstehende aus dem untersten Fünftel, die nicht auf staatliche Unterstützungleistungen angewiesen sind, pro Tag 3,94 Euro für Essen und Trinken ausgeben; bei Paaren sind es pro Person 3,54 Euro. Das ist 12,5% weniger als im Jahr 2005 – weil die Menschen ärmer geworden sind und sich weniger leisten können. Die Bemessung der Regelsätze nach der EVS, die nur den Ist-Zustand misst, bewirkt also automatisch eine Senkung der Regelsätze, den schleichenden Entzug von Lebensmitteln und die fortwährende Abdrängung in die Armut.

Von der Leyen schlägt nun vor, als Maßstab für den Regelsatz nicht mehr die untersten 20%, sondern nur noch die untersten 15% zu nehmen.

Mangelernährung

Im Jahr 2003 gab ein Paar mit einem Kind im Alter von 6 bis 13 Jahren im Monat 979 Euro für Nahrungs- und Lebensmittel aus (ohne Miete und Heizung). Ein Paar mit Kind bekommt (ab 2005, dem Jahr der Einführung von Hartz IV) jedoch nur 897 Euro ALG II – 80 Euro weniger als der damals real ermittelte Bedarf.

Wieviel Geld man für gesunde Ernährung braucht, untersuchte das Forschungsinstitut für Kinderernährung in Dortmund im Mai 2007. Zugrundegelegt wurden Durchschnittspreise von Discountern und Supermärkten. Demnach braucht man 2,55 Euro, um Nahrungsmittel mit einem Brennwert von 1000 Kilokalorien kaufen zu können. Die Hartz-IV-Bezieherin, die pro Tag 3,94 für Essen und Trinken erhält, wird somit auf eine Ration von 1545 Kilokalorien gesetzt. Ein nach Größe und Gewicht durchschnittlicher Erwachsener benötigt bei ausreichender Bewegung pro Tag aber mindestens 2550 Kilokalorien.

Hartz-IV-Bezieher haben also die Wahl: Entweder sie ernähren sich ungesund, um halbwegs auf die nötige Kalorienmenge zu kommen, und nehmen Mangelkrankheiten in Kauf. Oder sie sparen an anderen Bestandteilen des Hartz-IV-Regelsatzes.

Bildungsausgaben «nicht relevant»

Ein alleinstehender Erwachsener in Hartz IV hat im Monat 6,52 Euro für Kultur oder Sport zur Verfügung – schon eine Kinokarte kostet meistens mehr. 11,49 Euro kann er für Fahrkarten ausgeben. Im Jahr kann er 19,08 Euro für eine neue Waschmaschine und 5,88 Euro für ein Kinderfahrrad zur Seite legen. Das preiswerteste Kinderfahrrad kostet bei Neckermann 80 Euro, bis das zusammengespart ist, ist das Kind rausgewachsen.

«Das erste Schuljahr kostet 290 Euro», weiß die Mitarbeiterin der Diakonie und Initiatorin der bundesweit ersten Schulmaterialienkammer, Susanne Bornfeld: Hefte, Stifte, Bastelmaterial, Wandertag u.a. Wer Hartz IV oder den Kinderzuschlag für Geringverdienende bezieht, bekommt nur eine Einmalzahlung von 100 Euro pro Kind und Schuljahr. Für Spielsachen hat ein 10jähriges Kind ein Anrecht auf 92 Cent.

Bildungsausgaben, so die Bundesregierung, seien für Hartz-IV-Bezieher «nicht relevant». Warum sollen Kinder aus Hartz-IV-Familien dann einen Schulabschluss machen wollen, wenn ihre Bildung eh «nicht relevant» ist?

Lohndrücker

Durch die stete Senkung von Hartz IV soll Bereitschaft geweckt werden, für immer weniger Geld zu arbeiten. In den letzten Jahren entstand in Deutschland dadurch ein großer Niedriglohnsektor, der auf das gesamte Tarifgefüge drückt. Im Jahr 2008 arbeiteten in Deutschland 6,55 Millionen Menschen (von 40,8 Millionen Erwerbstätigen) für einen Lohn unter 9,50 Euro im Westen bzw. unter 6,87 Euro im Osten (diese Schwelle bezeichnet jeweils zwei Drittel des Durchschnittslohns; nach internationaler Übereinkunft gilt ein Lohn unterhalb dieser Schwelle als Niedriglohn). 2,1 Millionen Menschen arbeiten für weniger als 6 Euro brutto, 1,15 Millionen sogar für weniger als 5 Euro die Stunde. Nicht nur gering Qualifizierte arbeiten zu Niedriglöhnen: Vier von fünf Niedriglöhnern haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss.

20 von 27 Mitgliedstaaten der EU haben einen gesetzlichen Mindestlohn, der ein solches Lohndumping unterbindet; den gibt es in Deutschland nicht. Der DGB und gewerkschaftliche Erwerbsloseninitiativen fordern einen Mindestlohn in Höhe der Pfändungsfreigrenze (990 Euro im Monat oder 8,50 Euro pro Stunde) und mindestens 440 Euro Regelsatz. Unabhängige Erwerbsloseninitiativen fordern 10 Euro gesetzlichen Mindestlohn, lohnsteuerfrei, und eine Anhebung des Eckregelsatzes auf 500 Euro (jetzt 359 Euro).

Der von den Gewerkschaften vorgeschlagene Regelsatz als erster Schritt ist eine gemeinsame Basis für die Aktionen der gewerkschaftlichen und die unabhängigen Erwerbsloseninitiativen. «Noch in diesem Jahr muss es genug Geld geben für eine ausreichende und ausgewogene Ernährung. Für Ernährung gibt’s heute für Erwachsene pro Tag nur 3,94 Euro – das ist ein gesellschaftlicher Skandal. Wenigstens 80 Euro mehr im Monat sind für eine ausreichende und einigermaßen ausgewogene Ernährung notwendig!», schreibt das Bündnis, das zur Demonstration in Oldenburg aufruft.

Die Demonstration wird getragen von: Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP), Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG PLESA), Erwerbslosenforum Deutschland, Tacheles e.V., Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Ver.di-Erwerbslose.

Weitere Informationen unter www.krach-statt-kohldampf.de
Die Erwerbslosen-Initiativen haben ein achtseitiges Extrablatt herausgegeben, das bestellt werden kann (Mindestabnahme 250 Stück) bei KOS, Fax (030) 868767021 oder E-Mail info@erwerbslos.de.

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