Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 02/2011

Kanada 2010, Regie: Germán Gutiérrez und Carmen Garcia
von Angela Huemer

Gleich zu Beginn erfahren wir drastisch worum es geht. Dan Kovalik, Anwalt der Stahlarbeitergewerkschaft United Steelworkers of America hält sich in Kolumbien zu einer Pressekonferenz auf. 470 Gewerkschafter, erzählt er, sind seit 2002 in Kolumbien ermordet worden.

Er sagt das Anfang des Jahres 2005, und er sagt auch, dass Kolumbien wohl die «unionist murder capital of the world» ist, der Ort, an dem im weltweiten Vergleich die meisten Gewerkschafter getötet werden. Seit Mitte der 80er Jahre wurden 4000 Gewerkschafter getötet – nur in fünf Fällen hat man überhaupt ein Verfahren eröffnet. Die Täter sind meist paramilitärische Gruppen, bezahlt oder angestachelt von multinationalen Konzernen. Um einen von diesen Konzernen, man kann fast sagen dem «Multi» schlechthin, was den Bekanntheitsgrad angeht, geht es in diesem Film: Coca Cola.

Die Filmemacher erzählen die Geschichte sehr diszipliniert, wir lernen die Protagonisten kennen, die Anwälte Dan Kovalik und Terry Collingsworth, Martin Gil, den Bruder eines der ermordeten Gewerkschafter, und den Aktivisten Ray Rogers. Dabei erfahren wir von den Anschuldigungen – dass Coca Cola nämlich Paramilitärs bezahlt hat, um unbequeme Gewerkschafter loszuwerden; wie es gelang, ein Verfahren gegen Coca Cola zu eröffnen; und von der umfangreichen «Killer Coke Campaign», die mit diesem Verfahren einherging und vor allem an Universitäten großes Echo fand, weil Coca Cola dort häufig ein wichtiger Kunde ist.

Möglich wurde das Verfahren gegen Coca Cola durch ein einfaches, knapp gehaltenes Gesetz, das schon 200 Jahre alt ist, das «Alien Tort Claims Act». Demnach kann jeder zivile Schadensfall, egal in welchem Land er sich ereignet und wer davon betroffen ist, vor ein US-Gericht gebracht werden, sofern ein Verstoß gegen das Völkerrecht vorliegt. Eigentlich, so erklärt Dan Kovalik, ist das ein Menschenrechtsgesetz. Nur durch ein solches Gesetz kann ein Konzern wie Coca Cola haftbar gemacht werden für Dinge, die außerhalb der USA passieren. So konnten die beiden Anwälte Coca Cola im Namen der Gewerkschaft wegen Mord und Folter in Kolumbien und Guatemala verklagen.

Germán Gutiérrez, Kameramann und Co-Regisseur, ist selber Kolumbianer. Bei den Dreharbeiten zum Film Who Shot My Brother? über Gewalt in Kolumbien trafen sie Anwalt Dan Kovalik, der ihnen von den vielen toten Gewerkschaftern erzählte. Sie beschlossen daraufhin, diesen Film zu drehen. Ermöglicht wurde er vom National Film Board of Canada.

Erstaunlich ist, wie sehr es den Machern gelingt, die Spannung aufrecht zu erhalten. Und das obwohl an «Action» nicht viel passiert. Coca Cola hat nie Interviews gewährt, bzw. nicht in der von den Machern gewünschten Form, so greifen sie – erfolgreich – beispielsweise auf Aufnahmen aus den Aktionärstreffen zurück, Aufnahmen, die im Internet verfügbar waren.

Die rechtliche Seite des Films war heikel, nicht was den Fall gegen Coca Cola angeht, sondern das Risiko, vom Konzern verklagt zu werden. Logo und Werbung von Coca Cola konnten sie als «Zitat» verwenden, eine Praxis, die seit einigen Jahren möglich ist. Und vor der Veröffentlichung prüften die Anwälte des Film Boards den Film, sogar eine «Errors and Omissions»-Versicherung schlossen die Macher ab – für den Fall von «Irrtümern und Unterlassungen». Einige Fernsehsender sagten ihnen unumwunden, sie würden den Film nicht zeigen, weil die Brause ein guter Werbekunde ist.

Ihr Ziel, zu zeigen, was Arbeitern geschehen kann, wenn sie über keinerlei Schutz verfügen, erreichen die Filmemacher mühelos. Es lohnt sich, ihn mehrmals anzusehen, die DVD erleichtert das mit ihrer Kapitelstruktur. Der Film wurde bereits vielfach vorgeführt.

Mehr Informationen gibt es auf der Internetseite www.thecoca-colacase.org.
Dort kann man auch die DVD erwerben.

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