von Gaston Kirsche
Der Leiter der Staatskanzlei Schleswig-Holsteins, Arne Wulff, verdankt seinen Doktortitel einer apologetischen Dissertation über Hitlers Justizminister Franz Schlegelberger, sagt der Historiker Klaus Bästlein. In Schleswig-Holstein ist das kein Grund zur Aufregung.
Hier hat die britische Besatzungsmacht 1947 die Entnazifizierung weitgehend aufgegeben. Britische Analysten betonten in geheimen Lageberichten, dass «die CDU Schleswig-Holsteins den äußersten rechten Flügel der Partei repräsentiert». Die meisten Nazis brauchten sich nicht zu verstecken.
So auch Franz Schlegelberger, dem Hitler persönlich 1938 das goldene Parteiabzeichen der NSDAP überreicht hatte. 1941/42 war Schlegelberger geschäftsführender Justizminister. Er leitete die Euthanasiekonferenz, auf der die Straffreiheit für die Ermordung der Euthanasieopfer beschlossen wurde, und propagierte nach der Wannseekonferenz die Zwangssterilisation der als Halbjuden kategorisierten Menschen. Schlegelberger verantwortete auch die Polenstrafrechtsverordnung, in der es hieß: «Polen und Juden … werden mit dem Tode bestraft, wenn sie gegen einen Deutschen wegen seiner Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum eine Gewalttat begehen.» Der Jurist und Historiker Klaus Bästlein bezeichnete diese Verordnung in seiner Eröffnungsrede für die Ausstellung Justiz im Nationalsozialismus am 26.Oktober 2010 in den Räumen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts als «einen Höhepunkt nationalsozialistischer Gesetzgebung auf strafrechtlichem Gebiet».
Bis zu ihrer Drucklegung im Januar im Justizministerialblatt Schleswig-Holsteinische Anzeigen wurde die Rede nicht weiter beachtet. Dabei hatte Bästlein darin massive Kritik an der aktuellen Landesregierung geübt: Sie würde «durch ganze Legislaturperioden auf zeitgeschichtlichem Gebiet untätig bleiben». Seit 2000 hat «Schleswig-Holstein bis heute keine Bundesmittel für Gedenkstätten zum Nationalsozialismus abgerufen».
Nach NS-Justizminister Schlegelberger kam Bästlein in seiner Rede auf eine Dissertation von 1991 zu sprechen: «Sie trägt den Titel Staatsekretär Prof.Dr.Dr.hc Franz Schlegelberger und kommt wie eine Festschrift mit einem ganzseitigen Foto hinter der Titelseite daher.» Der Verfasser, Dr.Arne Wulff, leitet seit Oktober 2009 die Staatskanzlei Schleswig-Holsteins für den Ministerpräsidenten Harry Peter Carstensen (CDU). Bästlein: «Und diese Staatskanzlei leitet heute … einer, der Hitlers zeitweiligen Justizminister und dessen Verbrechen in seiner Dissertation an der Universität Kiel vor 20 Jahren offen verteidigte! Ich räume ein, dass mich das fassungslos macht.»
Laut einem Artikel in der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung (SHZ), gab es «Unbehagen» über den Abdruck der Rede von Klaus Bästlein. Und zwar sowohl im Justizministerium als auch in der Staatskanzlei und beim Oberlandesgericht, das die redaktionelle Zusammenstellung des Justizministerialblatts besorgt. Nach Angaben der SHZ soll Innenminister Klaus Schlie (CDU) beim parteilosen Justizminister Emil Schmalfuß gegen den geplanten Abdruck protestiert haben. Der entschied sich aber dafür, die abgedruckte Rede in seiner Einleitung im Justizministerialblatt mit keinem Wort zu erwähnen.
Die Schleswig-Holsteinischen Anzeigen sind ein klassisches Verwaltungsfachblatt, dass seit 1750 erscheint und sich in der Regel mit Themen wie der «Auflösung einer Bruchteilsgemeinschaft unter geschiedenen Eheleuten» beschäftigt. Der Journalist Erich Maletzke von der SHZ, der am 9.Februar Bästleins Rede in einem Artikel aufgriff, blieb allein auf weiter Flur. Kaum war sein Artikel erschienen, konterte die Pressestelle der Landesregierung mit einer Erklärung von Arne Wulff zu den Vorwürfen Bästleins, diese seien nicht zutreffend: «Vielmehr wurde die Arbeit durch mich so abgefasst, dass sich jeder Leser ein eigenes Urteil bilden kann, ohne vom Autor in eine vorgefasste Meinung bewegt oder gedrängt zu werden. Mir daraus eine Rechtfertigung des Tuns und Handelns Schlegelbergers vorzuhalten, ist konstruiert und politisch infam.» Im übrigen, so Wulff, sei die Dissertation mit Magna cum laude bewertet und von der Konrad-Adenauer-Stiftung gefördert worden. Na denn.
Arne Wulff erklärt, «die Arbeit ist insoweit auch aufgrund ihrer Vielzahl von Quellen dokumentarisch und nicht bewertend oder politisch. Dies war auch so gewollt.» Für Wulff scheint es keinen Zweifel zu geben, ob eine solche Absicht bei einem hohen Funktionsträger des NS-Regimes angebracht ist. Dagegen erklärt Klaus Bästlein: «... erweckt die Darstellung den Eindruck, wertneutral zu sein. Dabei ist die Parteinahme für Schlegelberger ohne weiteres erkennbar, wenn sich der Verfasser dessen Exkulpation zu eigen macht, er sei nur im Amt geblieben, um Schlimmeres zu verhüten».
Abgesehen davon gab es keinen einzigen weiteren Beitrag zu dem Thema. Zum Vorwurf, der Leiter der Staatskanzlei hätte den Nazi-Justizminister Franz Schlegelberger exkulpiert, wird eisern geschwiegen. Schlegelberger wurde in den 50er Jahren offiziell entnazifiziert, obwohl er 1947 der Hauptangeklagte im Juristenprozess der Nürnberger Prozesse war und wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen wurde. Nachdem die Alliierten ihn 1951 aus humanitären Gründen aus der Haft entlassen hatten, wurde Schlegelberger alsbald rehabilitiert.
Arne Wulff sagte in seiner Presseerklärung, er habe sich «immer zur Demokratie bekannt» und an seiner «Ablehnung gegenüber allen totalitären Systemen, einschließlich des Faschismus und Kommunismus, keinen Zweifel gelassen». Und wer «Totalitarismus» ablehnt, ist wohl erhaben über den Vorwurf, eine gegenüber einem hohen Nazi-Funktionsträger apologetische Haltung einzunehmen.
Nach Wulffs Mitteilung gab es in den Medien keine weiteren Beiträge zu dem Thema.
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