von Gaby Weber
Die Daimler AG muss sich auf einen Zivilprozess wegen «crimes against humanity» vorbereiten – Verbrechen gegen die Menschheit, die nicht verjähren. Es geht um Beihilfe zum Mord an den Betriebsaktivisten in den Jahren 1976 und 1977, als in Argentinien eine Militärdiktatur herrschte.
Ende Mai entschied ein US-Berufungsgericht in Kalifornien, dass für die Klage der Angehörigen der in Argentinien verschwundenen Daimler-Gewerkschafter die Gerichte in San Francisco zuständig sind. Mit der Entscheidung wurde die schwierigste juristische Hürde genommen, nämlich die geografische Zuständigkeit – eine Ohrfeige für den Konzern.
Während der Diktatur waren in der argentinischen Niederlassung von Mercedes-Benz mindestens vierzehn Betriebsräte verschleppt und ermordet worden. Das Unternehmen hatte, der vereidigten Aussage ihres Justiziars zufolge, die Folterkammern der Generäle mit Brutkästen ausgestattet – die Manager sollen sich Babys der ermordeten Regimegegnerinnen widerrechtlich angeeignet haben.
Strafrechtlich sind die Verantwortlichen für diese Verbrechen bis heute nicht zur Verantwortung gezogen worden. Der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck (damals Republikanischer Anwaltsverein, heute Europäisches Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte, ECCHR, www.ecchr.eu), erstattete Anzeige, aber die Staatsanwaltschaft in Nürnberg stellte das Verfahren ein, weil, so ihre Begründung, nicht nachgewiesen wurde, dass die verschwundenen Arbeiter nicht irgendwann wieder auftauchen würden.
Auch in Argentinien, wo ab 2003 die Amnestiegesetze aufgehoben wurden, kamen die Ermittlungen nicht voran. Die Staatsanwaltschaft von Buenos Aires gab das Verfahren an ein Provinzgericht ab, und dort schläft es seitdem sanft.
Die Hinterbliebenen reichten 2004 in den USA Klage gegen die DaimlerChrysler AG ein. Sie stützten sich dabei auf das Alien Tort Claims Act, ein Gesetz aus dem Jahr 1789 – ein guter Jahrgang also. Das ATCA wurde damals gegen Piraten erlassen, die in der Karibik ihr Unwesen trieben. Es erlaubt, bei Gewaltverbrechen, die in internationalen Gewässern von Ausländern verübt werden, US-Gerichte anzurufen – denn die Tribunale der Bahamas oder der Cayman Islands, wo die Piraten beheimatet waren, hätten ihre Delikte kaum abgeurteilt. In den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts gruben Menschenrechtler die Vorschrift wieder aus, um südamerikanische Folterer in den USA abzuurteilen. In Lateinamerika verhinderten Amnestiegesetze die Strafverfolgung.
US-Justiz geht auf Distanz
Ich überredete die Opfer von Mercedes-Benz Argentina, den Schritt in die USA zu wagen – das war damals alles andere als einfach. 2004 hatte in Buenos Aires gerade Präsident Néstor Kirchner die Amnestiegesetze annulliert und sich selbst vor der UNO zum «Sohn der Maiplatz-Mütter» erklärt. Und in den USA ließ George W. Bush die Folterkammern in Guantánamo und an anderen Orten auf Volltouren laufen. Gerade erst (2003) hatte der Oberste Gerichtshof entschieden, dass nach dem ATCA nur noch Verfahren eröffnet werden sollten, für die es keinen anderen, besseren Gerichtsstand gäbe. So wollte Corporate America verhindern, für seine Untaten in der Dritten Welt zu Hause haftbar gemacht zu werden.
Daimler wiegte sich in Sicherheit, konnte sogar die Zustellung der US-Klage in Stuttgart verhindern, weil es das Oberlandesgericht Karlsruhe davon «überzeugen» konnte, dass das US-Verfahren die Sicherheit der Bundesrepublik gefährden würde (www.gabyweber. com/prozesse).
Noch unter Bush verloren die Kläger die erste Instanz, die Hinterbliebenen sollten in Deutschland oder in Argentinien klagen, meinte der Richter. Dann gewann Barack Obama die Wahlen und die Stimmung kippte. Trotzdem urteilte im August 2009 der District Court in San Francisco gegen die Zuständigkeit, die deutsche Bundeskanzlerin soll zuvor ihrem Amtskollegen ihre Bedenken vorgetragen haben.
Von den drei Richtern hielt einer, Stephen Reinhardt, im Urteil seine dissidente Meinung fest. Ausländische Konzerne, die auf dem US-Markt hohe Profite einfahren, müssten sich auch der US-Gerichtsbarkeit stellen. So erziele die Daimler AG 45% ihres gesamten Gewinnes aus Verkäufen in den USA, allein aus Kalifornien stammten 2,4%. Das Stuttgarter Unternehmen sei alleiniger Inhaber des Aktienkapitals von Mercedes-Benz-USA, die Niederlassung müsse alle Werbekampagnen und die Besetzung von Chefposten absegnen lassen. Doch Reinhardt wurde überstimmt.
Der US-Opferanwalt Terry Collingworth beantragte zwar noch die Einberufung des Großen Senats zu dem Fall, aber den Weg zum Obersten Gerichtshof wollte er nicht beschreiten, um einen negativen Präzedenzfall zu vermeiden.
Stimmungsumschwung
Damit schien der Rechtsweg in den USA ausgeschöpft. «Wir stehen wieder vor der Wand», sagte damals Graciela Gigena, eine der Witwen, «gegen so viel Macht gibt es keine Gerechtigkeit.» War es ein Fehler gewesen, die US-Justiz angerufen zu haben, fragte ich die Klägerinnen. Denn jedesmal schmerzt die Erinnerung an die Morde von damals. Nein, war die Antwort, der Versuch hatte sich gelohnt. Und von den feinfühlenden Worten des dissidenten US-Richters Reinhardt in der Urteilsbegründung waren die Klägerinnen sichtlich gerührt, Tränen sind geflossen. Dies schrieb ich Richter Reinhardt.
Was danach, hinter den Kulissen, passierte, geht aus den Akten nicht hervor. Aber Anfang letzten Jahres setzten sich die drei Richter erneut zusammen, annullierten ohne Begründung ihr eigenes Urteil und beschlossen, in Pasadena erneut über die Zuständigkeit verhandeln zu lassen. Die US-Anwälte rechneten nicht mit einem schnellen Urteil – vor allem da Ende 2010 ein New Yorker Berufungsgericht in einem Verfahren gegen Shell (Nigeria) beschlossen hatte, dass das Alien Tort Claims Act nur noch gegen Individuen, aber nicht gegen Unternehmen anzuwenden sei.
Menschenrechtsorganisationen kündigten daraufhin den Gang zum Supreme Court an – und niemand rechnete damit, dass die kalifornischen Richter noch vor dem Obersten Gerichtshof entscheiden würden. Das Gegenteil passierte. Nunmehr ist klar, dass sich die Daimler AG nicht mehr hinter technischen Zuständigkeitsfragen verstecken kann – «ein riesiger Erfolg für die Menschenrechtsbewegung», so der Generalsekretär des ECCHR, Klack.
Augen zu und durch
Das Stuttgarter Unternehmen hat angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen – damit kann es ein paar Monate gewinnen. Aber die Entscheidung ist getroffen, Daimler’s Standing in den USA, immerhin sein größter Absatzmarkt, scheint in Mitleidenschaft gezogen zu sein – nicht zuletzt, weil es in Wall Street nicht mehr gelistet ist. Es will nicht, dass die US-Börsenaufsicht SEC in seine Bücher schaut.
Der schwäbische Autobauer wird sich also für seine Beteiligung an den Morden in San Francisco verantworten müssen – in öffentlicher Verhandlung, mit Zeugen, Geschworenen und Journalisten.
Warum, fragen sich Beobachter, hat das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt versucht, auf andere Weise Verantwortung für die Geschehnisse zu übernehmen? Ein Zivilprozess bedeutet mit Sicherheit einen erheblichen Imageschaden und birgt das Risiko einer astronomischen Geldstrafe.
Seit 1999 recherchiere ich zu Mercedes-Benz Argentina, in drei Kontinenten bringen seitdem Anwälte den Fall vor die Gerichte. Auch wenn die anzeigenabhängige Presse dazu vornehm schweigt, die Vorwürfe sind der interessierten Öffentlichkeit bekannt, wurden mehrfach auf den Aktionärsversammlungen dargelegt. Ein britischer oder ein US-Konzern hätte in einer solchen Situation vermutlich einen externen Krisenberater hinzugezogen. Und der hätte geraten: Holt die Kuh vom Eis und entschuldigt euch mit schönen Worten!
Doch Schrempp, Zetsche und die Aufsichtsräte rührten keinen Finger. Ihnen fiel nichts besseres ein, als nur auf Zeit zu spielen – nach der Devise: Soll es doch mein Nachfolger richten. Doch spätestens mit dem Urteil vom Mai ist das Eis gebrochen. Es wird ernst für die Daimler AG. Jetzt hat sie es nicht mehr mit einer Handvoll Menschenrechtsbewegter zu tun, sondern mit der US-Justiz, und das kann sehr teuer werden.
Gaby Weber arbeitet als Journalistin und verfolgt den Fall Daimler seit 1999, seit sie ihn das erste Mal im WDR öffentlich machte. Mehr zum Thema auf: www.gabyweber.com
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