Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 11/2011

Bei Erwerbsloseniniativen und Rechtsanwälten tauchen vermehrt Hartz-IV-Bezieher auf, für die Jobcenter aus mitunter rechtswidrigen Gründen «psychologische Gutachten» eingeleitet haben, oder die bereits begutachtet wurden.
Psychologische Gutachten entscheiden über die Möglichkeit, ob jemand an der Erwerbsarbeit teilnehmen kann oder nicht. Sind zunächst körperliche bzw. organische Krankheiten nicht erkennbar oder lokalisierbar, werden psychische Begutachtungen eingesetzt, um die Ursache der Nichtteilnahme an der Erwerbsarbeit herauszufinden. Dies entspricht dem Wunsch von Arbeitgebern, die „völlig funktionierende» Arbeitskräfte mit «Power», «Engagement» und «voll bei der Sache» wollen, die die entsprechende Menge und Qualität an Arbeit in der vereinbarten Zeiteinheit leisten, ohne viel Pausen oder Ausfall wegen Krankheit.

Deshalb werden z.B. nach Intelligenztests sog. Minderleister für „geistig behindert» erklärt und in Schwerbehindertenwerkstätten verwiesen. Gewerkschaftlich Aktiven wird nach Probezeitkündigungen versucht, mit Hilfe psychologischer Gutachten die Schuld an der Kündigung zuzuweisen, politisch aktiven Erwerbslosen wird auf diese Weise der Berufsabschluss aberkannt.

Die rechtliche Grundlage, das dieses Vorgehen möglich macht, ist eine Norm der Bundesagentur für Arbeit (BA), in der es zu den Grenzen des psychologischen Dienstes der BA heißt: «In Hinblick auf die Feststellung der Erwerbsfähigkeit kann der psychologische Dienst ausschließlich eine Aussage treffen, ob und inwieweit psychische Faktoren das Leistungsvermögen der Kundin oder des Kunden mindern. Wird während der psychologischen Begutachtung deutlich, dass zusätzlich eine ärztliche Aussage notwendig ist, so wird in jedem Fall eine ärztliche bzw. eine fachärztlich-psychiatrische Begutachtung empfohlen. Geht es um körperliche Einschränkungen, ist in jedem Fall der Ärztliche Dienst einzuschalten.» Die Gründe für die Einschaltung des Psychologischen Dienstes sind tabellarisch angeführt. Sozialarbeiter befürchten, dass ihre Berichte über sehr private Angelegenheiten der ihnen Anvertrauten über das PC-Netzwerk der BA in falsche Hände geraten. So können Arbeitgeber über sich neu Bewerbende Kenntnis erhalten.

Die «Aktion Agenturschluss» aus Köln schreibt dazu: «Neben den Einkommenseinbußen und dem Drangsalieren werden Erwerbslose mehr durchleuchtet als andere. Sie erstellen ein Profil von dir, machen psychologische Tests, mit denen sie geistige und sonstige Fähigkeiten bewerten – ähnlich wie in der Kriminologie. So ist ein ganzer Wirtschaftszweig entstanden. Gesellschaften von Sozialarbeitern und Psychologen schleusen Hunderte von Arbeitslosen durch, für die das Procedere im Ein-Euro-Job endet.»

Die Betroffenen selbst sind sich mitunter dessen, was mit ihnen passiert, nicht bewusst oder fragen: «Warum nicht?» Mitunter wundern sie sich dann aber sehr über ihre Aussteuerung aus dem Hartz-IV-Bezug und die Aufforderung der ARGE, einen Antrag für die Grundsicherung für Erwerbsgeminderte beim SGB XII-Träger (Sozialhilfe) zu stellen oder aber sich bei einer Schwerbehindertenwerkstatt zu bewerben. Denn mit dem «psychologischen Gutachten» wird ihnen die Leistungsfähigkeit zu regulärer Erwerbsarbeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt mit»psychologischen Diagnosen» nach dem Katalog der «psychischen Krankheiten» aberkannt oder sie in psychiatrische Behandlung gezwungen. Psychologen stellen ihr Verhalten als krankhaft hin.

Quelle: Runder Tisch gegen Erwerbslosigkeit und soziale Ausgrenzung.

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