von Jochen Gester
Die Synode, das parlamentarische Gremium der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), hat ein neues Kirchengesetz beschlossen, in dem der sog. «Dritte Weg» im Arbeitsrecht festgeschrieben wird.
Während im «Ersten Weg» die Arbeitsbedingungen einseitig durch den Arbeitgeber festgelegt werden, wie z.B. bei Beamten üblich, und im «Zweiten Weg» zwischen Arbeitgebern und den Interessenvertretungen der Beschäftigten frei ausgehandelt werden, bezeichnet der «Dritte Weg» die Praxis des sog. «kirchlichen Selbstbestimmungsrechts».
In den Betrieben der Kirche entscheiden Arbeitsrechtliche Kommissionen über Bezahlung und Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Diese Kommissionen sind paritätisch besetzt. Bei Uneinigkeit entscheidet eine Schiedskommission, deren Spruch verbindlich ist. Die Beschäftigten haben weder das Recht, Betriebsräte nach dem Betriebsverfassungsgesetz zu wählen, noch dürfen sie für ihre Interessen die Arbeit niederlegen.
Dieses kirchliche Ausnahmerecht wurde nach dem Zweiten Weltkrieg wortgetreu aus einem Gesetz der Weimarer Republik übernommen. Damals ging es jedoch darum, dass die Kirche das Recht erhält, über die Besetzung ihrer Pfarr- und Bischofsämter selbst zu entscheiden. Nach einer eigenwilligen Neuinterpretation dieses Gesetzes wurde daraus jedoch das Recht abgeleitet, Streiks zu verbieten, der kirchliche Raum wurde als «Dienstgemeinschaft» definiert, der eines besonderen Schutzes bedarf.
Vorreiter des Lohndumpings
Dieses besondere Schutzbedürfnis geht sogar so weit, dass die Vertreter des kirchlichen Arbeitgebers auch noch die Verhandlungs- und Zutrittsbedingungen für ihre Arbeitsrechtlichen Kommissionen festlegen wollen.
So entzog das Diakonische Werk der EKD im Sommer 2010 elf von dreizehn Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretung aus ihren landeskirchlichen Einrichtungen das Recht, Vertreter in die Arbeitsrechtliche Kommission zu entsenden. Das führt zu einer weiteren Delegitimierung dieser Vertretungskörperschaften. Im Oktober 2010 fanden sich daraufhin in Mitteldeutschland ganze drei Kollegen, um die Interessen von 24000 Beschäftigten zu vertreten.
Die gesellschaftliche Bedeutung dieses kirchlichen Sonderrechts ist alles andere als marginal. Denn die beiden großen Kirchen sind mit ihren Wirtschaftsbetrieben wie den Wohlfahrtseinrichtungen mit etwa 1,3 Mio. Beschäftigten nach dem Staat der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland. Sie können also die Arbeitsbedingungen in diesem Sektor in hohem Maße prägen. Und sie prägen sie als Vorreiter bei der Verschlechterung der sozialen Standards im Sinne des neoliberalen Gesellschaftsumbaus, in dem alle bekannten Instrumente wie «Outsourcing» und Leiharbeit zum Zuge kommen.
So erhalten in der Krankenhausgemeinschaft Herne/Castrop-Rauxel die Beschäftigten der outgesourcten Tochterunternehmen bis zu 40% weniger Lohn als vorher. Nach Angaben von Ver.di liegen beim Diakonischen Werk die Verdienste der Beschäftigten 8–13% unter denen vergleichbarer Einrichtungen des öffentlichen Dienstes.
Besonders ausgeprägt ist die Lohndifferenz in den neuen Bundesländern. In keinem Wirtschaftszweig ist die Ost-West-Differenz so krass wie bei Diakonie und Caritas. Finanziert wird diese Praxis fast ausschließlich aus Steuermitteln und aus Geldern der Sozialversicherung.
Vordemokratische Zustände
Auf der Synodalversammlung stimmten 126 Synodalen für das neue Kirchengesetz. Es gab nur fünf Gegenstimmen und drei Enthaltungen. Um jedoch der öffentlichen Kritik an den untragbaren Arbeitsverhältnissen in den kirchlichen Einrichtungen zu begegnen, wurde angekündigt, die Praxis des Outsourcing und der Lohnsenkung durch Leiharbeit zu überdenken. Die Synode verabschiedete «Zehn Forderungen zur solidarischen Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts»: Sie sollen Auswüchse verhindern.
Ver.di hat gegen den Beschluss der Synode der EKD öffentlich protestiert und eine Kampagne «Streikrecht ist Menschenrecht» initiiert. Auf einer Protestkundgebung im Magdeburg demonstrierten etwa 1500 Beschäftigte aus den betroffenen kirchlichen Betrieben gegen die vordemokratischen Machtansprüche ihrer Arbeitgeber. Der Vorsitzende Frank Bsirske chrakterisierte diese auf der Kundgebung so: «Zu meinen, man könne Hunderttausende von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch Beschluss einer Synode vom Geltungsbereich eines zentralen Grund- und Menschenrechts ausnehmen, ist etwa so, als würde der ADAC beschließen, dass seine Mitglieder fortan von allen Tempolimits ausgenommen sind.»
Der Widerstand der gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten zeigt unterdessen erste Erfolge. Zwei Landesarbeitsgerichte haben im Sinne der Gewerkschaft entschieden. Das LAG Hamburg bestätigte das Streikrecht der Ärzte in den diakonischen Krankenhäusern im Bereich der Nordelbischen Kirche, und auch das LAG Hamm sprach den Beschäftigten im Bereich der evangelischen Kirche ein Recht auf Streik zu. Nach drei Aktionswochen seit 2009 konnten in Krankenhäusern Hamburgs und Oldenburgs erstmalig Tarifverträge abgeschlossen werden.
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