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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 01/2012

Die Beschlüsse

Nach dem Nein Großbritanniens zu einer Änderung der EU-Verträge im Sinne einer «fiskalpolitischen Stabilitätsunion» (Sarkozy) haben die 17 Euroländer plus einige weitere EU-Länder beschlossen, untereinander einen neuen Vertrag zu schließen, um der Eurokrise Herr zu werden. Dieser Vertrag soll im März 2012 von den Regierungschefs beschlossen werden.
Grundlage für den auszuarbeitenden Vertragsentwurf ist ein Bericht des Präsidenten des Europäischen Rats, Hermann van Rompuy, in Kooperation mit dem Präsidenten der EU-Kommission (Barroso) und dem Chef der Eurogruppe (Junker) vom 6.Dezember. Dessen Grundzüge sind:

1. Alle Staaten schreiben eine Schuldenbremse in ihre Verfassung, d.h. die Verpflichtung zu einem ausgeglichenen Haushalt, wobei als «ausgeglichen» gilt, wenn das jährliche strukturelle Defizit 0,5% des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreitet (der jetzt geltende Stabilitätspakt sieht 3% vor, und selbst die wurden von fast niemandem eingehalten).

Es gibt (noch) keine Aussage, bis wann ein solcher ausgeglichener Haushalt vorliegen soll.

2. Beim Verstoß gegen diese Defizitgrenze tritt ein automatischer Korrekturmechanismus in Kraft, der von der EU-Kommission definiert wird. Die Staaten verpflichten sich durch entsprechende Zusätze zu ihrer Verfassung, diesen Mechanismus anzuerkennen. Der Europäische Gerichtshof soll die Einhaltung der neuen Schuldenregeln überwachen.

3. Bei einem Haushaltdefizit von 3% (Vorschrift im jetzigen Stabilitätspakt) wird ein Strafverfahren eingeleitet. Es wird automatisch eingeleitet, es sei denn, eine qualifizierte Mehrheit der Eurostaaten spricht sich dagegen aus. Eine qualifizierte Mehrheit liegt vor bei 55% der Mitgliedstaaten (15 Länder), die zudem 65% der Bevölkerung repräsentieren.

Auch die von der Kommission vorgeschlagenen Sanktionen (meist Bußgelder) können nur mit qualifizierter Mehrheit gestoppt werden.

4. Die EU-Institutionen (Kommission, Europäischer Rat, EuGH, EZB) bekommen mehr Rechte, sich in die Aufstellung der nationalen Haushalte einzumischen. Schuldensünder sollen diesen einen Plan zur Haushaltssanierung (genannt: «Wirtschaftspartnerschaftsprogramm») zur Billigung vorlegen, der von der EU überwacht wird. Die EU kann Änderungen verlangen, wenn Staaten gegen den Stabilitätspakt verstoßen.

5. Eine gemeinsame Wirtschaftspolitik wird angestrebt. Sie soll durch einen ähnlichen Mechanismus möglich werden, wie er im Bereich der Sicherheitspolitik angewandt wird. Die Wirtschaftspolitik soll sich konzentrieren auf Fragen des Arbeitsmarktes, die Tragfähigkeit der Renten- und Sozialsysteme, «pragmatische Maßnahmen der Steuerkoordination» (damit sind wohl technische, nicht politische Schritte zur Steuerharmonisierung gemeint).

Das Forum für die Abstimmung über eine stärkere Koordination der Wirtschaftspolitik ist der Gipfel der Eurostaaten zweimal im Jahr.

6. Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM), faktisch eine Art Europäischer Währungsfonds und permanenter Rettungsschirm, der erst 2013 den bisherigen Rettungsschirm EFSF ablösen sollte, wird bereits Mitte 2012 eingerichtet. Beide Rettungsschirme existieren dann ein Jahr lang parallel nebeneinander.

Der ESM operiert als Kreditinstitut und kann Banken direkt mit Kapital ausstatten (ohne Umwege über die EZB oder andere). Seine Entscheidungsregeln entsprechen denen des IWF, d.h. die Stimmrechte orientieren sich an der Höhe der Einlagen eines Mitgliedstaats; der Grundsatz «ein Staat, eine Stimme» gilt nicht.

Der ESM muss seine Beschlüsse auch nicht einstimmig fassen, es reicht eine qualifizierte Mehrheit von 85%. Da die BRD über mehr als 15% der ESM-Anteile verfügt, erhält es ein Vetorecht.

Der ESM ist zunächst mit einem Volumen von 500 Mrd. Euro ausgestattet, doch kann diese Beschränkung auch aufgehoben und dem Fonds eine «volle Kreditvergabefähigkeit» zugesprochen werden.

7. Die Beteiligung privater Gläubiger an Umschuldungen («Schuldenschnitt») wird wieder fallen gelassen. Griechenland sei eine «einmalige Ausnahme» gewesen, heißt es. Künftig soll bei Umschuldungen das Verfahren des IWF angewandt werden.

Eurobonds sind nicht vorgesehen. Auf deutschen Druck wurde im Entwurf von van Rompuy eine Passage wieder gestrichen, die einen Fahrplan zur Einführung gemeinsamer Anleihen vorgesehen hatte.

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