Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 04/2012
von Hans Peiffer

In der Debatte über die Affaire Wulff und das Gezerre um einen neuen Bundesoberen zeigt sich: Es wird völlig übersehen, dass das Grundgesetz der BRD, somit auch das Amt ihres Präsidenten, von den Verfassern als Provisorium konzipiert war.

Die Gelegenheiten, dieses «vorläufige» Grundgesetz zu überarbeiten, ließ man leider verstreichen, mithin auch die zur Abschaffung dieses überflüssigen, rein repräsentativen und kostenträchtigen Amts. Es blieb uns bis heute erhalten, und damit wurde nach 1945 auf den Resten feudalistischer und monarchistischer Ideologien und Traditionen ein Staatsverständnis zementiert, das leider bei der Revolution von 1918 nicht beseitigt wurde.

Seit der Einrichtung dieses Amts hatten wir etliche «Ehrenmänner» in dieser Funktion, einer stimmte dem Ermächtigungsgesetz zu, ein anderer war Architekt von KZs, ein dritter Angehöriger der SS-Reiterstaffel, und Silberlocke war Aufsichtsratsmitglied in einem Chemieunternehmen, das Entlaubungsgifte für Vietnam herstellte. Ich glaube, auf solche «Ehrenmänner» können wir gut verzichten. Es sieht so aus, als füge sich der neue Bundespräsident in gleicher nichts- oder vielsagender Weise in die Reihe der jederzeit Ersetzbaren ein.

Es ist an der Zeit, ein für alle Male dieses Amt zu beseitigen. Wir brauchen weder einen Ersatzmonarchen noch einen Grüßonkel, weder Söldner noch Ehrensold und auch keine Alimentation in unanständiger Höhe auf Lebenszeit.

Gleichzeitig sollten die Relikte aus längst vergangenen Zeiten, das ganze Brimborium mit roten Teppichen, militärischen Ehrenformationen, «Großem Zapfenstreich» sowie der übrige Klimbim auf den Kehrichthaufen der Geschichte gefegt werden. Das wäre ein dauerhaftes Einsparpotenzial!

 

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