Kohl werden Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug nicht mehr als
Beitragszeiten, sondern als Ausfallzeiten gewertet; bei medizinischen
Reha-Leistungen wird eine Eigenbeteiligung eingeführt;
1992: Die Renten werden an die
Nettolohnentwicklung angepasst und die Altersgrenze wird ab 2001 stufenweise
angehoben (für Frauen von 60 auf 65 Jahre). Zudem werden
versicherungsmathematische Abschläge eingeführt, Anrechnungszeiten gekürzt,
1996: Die für 2001 vorgesehene
Anhebung der Altersgrenze wird vorgezogen. Auch die Altersgrenze für
Schwerbehinderte wird von 60 auf 63 angehoben; Einrichtung der
Rentenreformkommission, „Blüm“-Kommission.
1997: Großes Rentenreformgesetz.
Darin wird die Rentenanpassungsformel um einen demographischen Faktor ergänzt.
Im Ergebnis ist das Beitragssatzziel in der GRV dominant geworden. Damit wurde
die Rentenversicherung von einem leistungsorientierten Versicherungssystem
(Ziel ist ein bestimmtes Rentenniveau) in ein beitragssatzorientiertes
Versicherungssystem (der Beitragssatz entscheidet über die Höhe der Rente)
umgestellt.
2001: Einführung
von Kürzungsfaktoren, Reduzierung der künftigen Rentenanpassungen, einem
Grundelement der dynamischen Rente seit 1957; die Inflationsanpassung wird
ausgesetzt.
Riesterrente: staatliche Förderung des Aufbaus einer freiwilligen privaten
zusätzlichen Altersversorgung. Entlastung der Arbeitgeber auf Kosten der
Versicherten.
2002: Anhebung des Beitragssatzes
auf 19,5%. Einführung der Mini-Jobs <\#208> sozialabgabenfrei für
Arbeitnehmer.
2004: Rentner müssen ebenfalls einen
Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen; der Rentenzahltermin wird auf das
Monatsende verschoben; Anhebung der Altersgrenze für die frühestmögliche
Inanspruchnahme der Rente auf 63.
2007: Anhebung der Regelaltersgrenze
von 65 auf 67 beginnend mit 2012; für Schwerbehinderter von 63 auf 65.
Quelle: http://forschung.deutsche-rentenversicherung.de/ForschPortalWeb/ressource?key=chronik
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