Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 11/2012
In der Debatte um die Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten hat die schwarz-gelbe Regierungskoalition mit Blick auf Peer Steinbrück dicke Backen gemacht. Dabei ist sie ein Elefant, der im Glashaus sitzt.
Peer Steinbrück ist ein Großverdiener unter den MdBs. Nach Angaben von abgeordnetenwatch.de verdiente er seit Beginn der Wahlperiode 2009 mindestens 698.945 Euro mit Vortragshonoraren. Der tatsächliche Nebenverdienst ist vermutlich höher. Genau lässt sich das nicht angeben, weil er Einkünfte nur bis zu einer Höhe von 7000 Euro pro Vortrag angeben muss. Die meisten Abgeordneten mit Nebeneinkünften über 150.000 Euro jährlich kommen aber aus der Union.
Der Verein LobbyControl (lobbycontrol.de), der sich für mehr Transparenz beim Einfluss von Lobbyisten auf Politiker und die Öffentlichkeit einsetzt, listet sie auf seiner Webseite auf (zusätzliche Einkünfte jeweils seit 2009 und mindestens):
Michael Glos (CSU, Berater für einen Finanzinvestor und Beirat einer Lobbyagentur): 546000 Euro; Heinz Riesenhuber (CDU): 380000 Euro; Rudolf Henke (CDU und Vors. Marburger Bund): 315000 Euro; Frank Steffel (CDU, Geschäftsführer seiner Unternehmensgruppe): 288000 Euro; Heinz Peter Wichtel (CDU, BR-Vors. und Aufsichtsratsmitglied Fraport): 218750 Euro; Franz-Josef Holzenkamp (CDU): 213000 Euro; Norbert Schindler (CDU, tätig für R+V Versicherungen): 211000 Euro; Patrick Döring (FDP, tätig für den Finanzdienstleister BHW und die Bafin: 185400 Euro; Michael Fuchs (CDU, im Beirat von IVG Immobilien und der AKO Capital): 155500 Euro. Auf diese Weise haben die Mitglieder des Bundestags seit 2009 mindestens 22,5 Millionen Euro nebenher verdient.
LobbyControl unterscheidet zwischen Vortragstätigkeit und Beratertätigkeit: «Ein Vortrag ist weniger problematisch als eine Beratertätigkeit, denn durch eine Beratertätigkeit wird man dauerhaft Diener zweier Herren.» Aber auch Steinbrück hätte bestimmte Vorträge nicht halten dürfen. Dazu gehöre etwa ein Interview für den Baukonzern Bilfinger Berger und ein Vortrag bei einer Berater-Kanzlei seines ehemaligen Ministeriums. «In beiden Fällen gibt es eine zu enge Beziehung zu seiner Tätigkeit als Minister vorher. Man kann nicht Vorträge bei Unternehmen halten, die von politischen Entscheidungen profitiert haben.» Bei vielen Anwälten und Beratern im Parlament sei nicht einmal bekannt, für welche Branche sie arbeiteten.
Vorschläge für bessere Offenlegungsregeln liegen seit langem auf dem Tisch, scheiterten bislang aber an der Frage der Bagatellgrenze: Union und FDP wollen sie bei 10.000 Euro haben. Dann müssten nur Nebentätigkeiten deklariert werden, die höher honoriert werden. Steinbrück hat nun angeregt, die Regeln zur Veröffentlichung der Nebenverdienste von Bundestagsabgeordneten zu ändern und weitere Stufen für die Höhe der Nebenverdienste einzuführen. Dazu äußerte sich Kauder aber zurückhaltend. «Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.»
Abgeordnetenwatch.de fordert die Offenlegung sämtlicher Nebeneinkünfte ab dem ersten Cent, inkl. Angabe des Auftraggebers und der Art der Tätigkeit.

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