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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 03/2013
Gefängnisstrafe für angebliche Megafondurchsagen bei Blockade gegen Neonazis in Dresden
von Florian Osuch

Ein Berliner Antifaschist ist in Dresden wegen Aktivitäten im Zusammenhang mit Blockaden gegen einen Neonaziaufmarsch zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Ein Jahr und zehn Monaten Haft ohne Bewährung lautete das Urteil.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Dresden wurde bereits im Januar diesen Jahres getroffen und löste eine Welle der Solidaritätsbekundungen für den Verurteilten aus. Tim H. wurde vorgeworfen im Februar 2011 eine Gruppe Demonstranten auf dem Weg zu einer Blockade angeführt zu haben. Mit friedlichen Sitzblockaden hatten damals bis zu 20.000 Antifaschisten, wie bereits im Februar 2010, einen Neonaziaufzug mit bis zu 7000 Teilnehmern blockiert

Die erfolgreichen Mobilisierungen des Bündnisses «Dresden Nazifrei!» führten dazu, dass Neonazis in Dresden inzwischen keine vergleichbaren Aufmärsche mehr durchführen können. Im vorigen Jahr blieb eine geplante Versammlung verboten – stattdessen zogen rund 15000 Antifaschisten durch die Stadt. Im Februar 2013 beschränkten sich die Rechten auf eine regionale Veranstaltung.

Der zuständige Richter Hans-Joachim Hlavka war mit dem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben, die sogar zwei Jahre und sechs Monate Haft wegen Körperverletzung, besonders schwerem Landfriedensbruch und Beleidigung gefordert hatte. Bei einem Durchbruch seien vier Einsatzkräfte verletzt worden, hieß es.

Gesinnungsjustiz
Das Urteil war politisch motiviert. Der Richter erklärte, die Stadt habe antifaschistische Proteste satt und die Dresdner Bevölkerung würde gerne auf «Krawalltouristen» verzichten. Während der vier Verhandlungstage konnte die Staatsanwaltschaft weder eine allgemeine Tatbeteiligung noch konkrete Taten des Angeklagten nachweisen.

Die Polizei legte umfangreiches Videomaterial als angebliche Beweise gegen Tim H. vor. Auf der Sequenz war der Durchbruch einer Menschenmenge durch eine Polizeikette in der Dresdner Südvorstadt zu sehen, auch eine Megafondurchsage mit der Ansage «Kommt nach vorne!» ist zu hören. Wer diese tätigte, war jedoch nicht zu erkennen. Ein Hauptbelastungszeuge konnte Tim H. nicht als die Person am Megafon identifizieren.

Mehrere am Einsatz beteiligte Polizisten konnten vor Gericht ebenfalls keine Angaben zum Täter machen. Stattdessen war ersichtlich, dass die Beamten mit Schlagstöcken und Pfefferspray gegen die Antifaschisten vorgingen. Auf dem Video ist zu sehen, wie Polizisten selbst auf am Boden liegende Personen einschlagen, die wiederum teilweise ihre mitgebrachten Sitzkissen schützend über sich hielten.
Skurril wurde der Prozess, als der Arbeitgeber von Tim H., ein Abteilungsleiter beim Parteivorstand der LINKEN, in den Zeugenstand gerufen wurde. Im Februar 2011 hatte der 36-Jährige noch gar nicht bei der Linkspartei gearbeitet. Der Richter versuchte dann sogar, die Linkspartei mit dem Durchbruch in Verbindung zu bringen. Dies sorgte schließlich dafür, dass sich der ursprünglich als Zeuge vorgeladene Vorgesetzte politisch verteidigen musste.

Obwohl es keinerlei Beweise gegen Tim H. gab, reichte Staatsanwalt und Richtern die Vermutung, dass es sich bei dem Berliner um die Person am Megafon handeln würde. Dem nicht vorbestraften Familienvater wurde selbst keine einzelne Straftat vorgeworfen, als vermeintlicher Aufwiegler sei er für alle am Ort des Geschehens verübten Straftaten verantwortlich, so die Richter.

Sein Berliner Rechtsanwalt Sven Richwin bezeichnete das Urteil als Exempel mit dem Ziel abschreckender Wirkung. Die Interpretation der Durchsage «Kommt nach vorne» als Aufruf zur Gewalt sei «recht fantasievoll», so Richwin. Inzwischen hat sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Welle der Solidarität
Da die politische Motivation hinter dem Urteil offensichtlich war, zeigten viele Menschen und Organisationen Solidarität mit Tim H. Er werde für seine Teilnahme an Protesten des Bündnisses «Dresden Nazifrei» bestraft, waren sich viele Unterstützer einig. Jugendverbände wie Solid und die Jusos stellten sich hinter den Verurteilten, ebenso Abgeordnete und Basisstrukturen der Linkspartei und Gliederungen von Gewerkschaften, insbesondere von Ver.di und der IG Metall.

Das Netzwerk Interventionistische Linke fasste den Prozess so zusammen: «Die Sächsische Justiz knüpft mit dem Urteil an eine Geschichte von politisch motivierter Rechtsprechung gegen Anti-Nazi-Aktivisten und das Bündnis Dresden nazifrei an. Die Geschichte dieser Repression ist aber auch eine Geschichte von gelebter Solidarität: Wir lassen uns nicht einschüchtern, wir lassen uns nicht in gute und böse Antifaschisten spalten und wir werden auch weiterhin Naziaufmärsche blockieren!»

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