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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 03/2013

Vor der Neuverhandlung des Länderfinanzausgleichs
von Birger Scholz

Die Klage von Bayern und Hessen gegen den Länderfinanzausgleich verschärft den Kampf um die knappen Steuereinnahmen. Die Schuldenbremse, die makroökonomisch aus vielerlei Gründen unsinnig und gefährlich ist, beginnt ihre Wirkung zu entfalten. Alles wäre nur halb so schlimm, wenn die Länder ihre Einnahmen eigenständig erhöhen könnten.

In föderalen Systemen wie der Schweiz oder den USA ist dies eine Selbstverständlichkeit. In Deutschland haben die Länder hingegen bis auf die Grunderwerbsteuer keinerlei Möglichkeit, ihre Einnahmen zu steigern. Nun gibt es gute Gründe, Steuerabschläge zu untersagen. Die US-Bundesstaaten sind hierfür ein treffendes Beispiel. Da die Mittelschichten dort nichts so sehr hassen wie Steuererhöhungen und dies auch regelmäßig in Plebisziten durchsetzen, erodiert mit der Zeit die Einnahmebasis der Staaten. Personal- und Sozialkürzungen sind die Folge. Auch in der Schweiz führt die Steuerautonomie der Kantone zu Steuerdumping. Es profitieren internationale Steuerflüchtlinge und Konzerne. Wegen des verschärften interkantonalen Steuerwettbewerbs wird die Staatstätigkeit zunehmend über Gebühren und Beiträge statt über Einkommen- und Gewinnsteuern finanziert. Deren Anteil an allen Steuereinnahmen sank auf Ebene der Kantone deutlich, während die Ungleichheit der Nettoeinkommen zunimmt.

Doch funktioniert das deutsche Modell besser? Wohl kaum! Auch ohne Steuerwettbewerb summieren sich die steuerrechtsbedingten Mindereinnahmen der Länder seit dem Jahr 2000 auf insgesamt 222 Milliarden Euro. Hauptverantwortlich für diese Steuersenkungspolitik war die erste Regierung Schröder. Zugestimmt haben jedoch auch die Länder im Bundesrat. Möglicherweise kommt es nach der Bundestagswahl im Falle einer rot-grünen Bundesregierung zu einer moderaten Akzentverschiebung in der Steuerpolitik. Die Wahlprogramme von SPD und Grünen versprechen dies. Doch wer glaubt schon Peer Steinbrück und der SPD nach den desaströsen Erfahrungen der letzten zehn Jahre? Und vermutlich bleibt Angela Merkel sowieso Kanzlerin.

Für die Länder bedeutet das nichts Gutes. In Brandenburg begründet die rot-rote Landesregierung ihre unsoziale Sparpolitik und die unterlassenen Investitionen offensiv mit der Schuldenbremse. Die Empörung bleibt weitgehend aus. Der öffentliche Druck, die Haushalte auszugleichen und die Schuldenbremse einzuhalten, nimmt dagegen zu. Vor allem soll die Schuldenbremse auch in den Landesverfassungen verankert werden. Auch Teile der ostdeutschen LINKEN sind für derartigen Unsinn zu haben.

Dabei haben die Befürworter der Schuldenbremse ein reales Problem, da das Bundesrecht keinerlei Sanktionen vorsieht, falls nicht konsolidiert wird. Zwar gibt es den allgemeinen und ehrenwerten Grundsatz der Bundestreue, doch in der Praxis ist kaum vorstellbar, wie der Bund Verstöße einzelner Länder ahnden soll, zumal das Grundgesetz den Ländern weiterhin eine autonome Haushaltswirtschaft zubilligt. Steht die Schuldenbremse aber erst einmal in der Landesverfassung, ist die Durchsetzung der Austeritätspolitik um einiges leichter. Nicht ohne Grund fordern die CDU/CSU-Landtagsfraktionen im Kontext der anstehenden Neuverhandlung des Finanzausgleichs die Festschreibung eines harten Sanktionsmechanismus. Die sächsische Landtagsfraktion der LINKEN hat zudem nicht verstanden, dass eine Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung bzw. im Landesrecht die diversen Möglichkeiten, sie legal zu umgehen, verhindern würde.

Oder wollte sie vielleicht gerade deshalb den großen Deal mit CDU, SPD, Grüne und FDP? So kann die Verschuldung der Länder nämlich über den kommunalen Finanzausgleich problemlos auf die Kommunen oder in Schattenhaushalte verlagert werden. Auch durch scheinbaren Beteiligungserwerb können konsumtive Ausgaben verschleiert werden. All dies wäre besser, als die strukturelle Unterfinanzierung weiter fortzuführen.

Die beste Lösung wäre sicherlich eine Steigerung der Progression in der Einkommensteuer. Der LINKEN wäre aber schon geholfen, wenn sie ernsthaft über die Möglichkeit von Steuerzuschlägen nachdächte. Schon einmal brachte der Sachverständigenrat Anfang der 90er Jahre Steuerzuschläge für Haushaltsnotlagenländer ins Gespräch. Im Rahmen der Einführung der Schuldenbremse argumentierte er, eine Begrenzung der Neuverschuldungsmöglichkeiten der Bundesländer sei nur dann verfassungskonform, wenn den Ländern  gleichzeitig eine gewisse Steuerautonomie zugebilligt würde. Ich halte dies weiterhin für ein sehr starkes Argument, das eigentlich in Karlsruhe geprüft werden sollte.

Mit der Klage von Bayern und Hessen ist die Debatte um die Neuordnung des Finanzausgleichs eröffnet. Es wäre ein kluger Schachzug, im Rahmen dieser Verhandlungen nicht nur die Wiedererhebung der Vermögensteuer, sondern auch Steuerzuschläge (aber keine Abschläge!) für Nehmerländer im Paket mit zu verhandeln. Völlig utopisch? Nein, denn bei der Grunderwerbsteuer ist genau dies bereits geschehen. Seitdem die Länder den Steuersatz selber festlegen können und die Mehreinnahmen nicht im Finanzausgleich verrechnet werden, haben fast alle Länder den Steuersatz in den letzten Jahren zum Teil kräftig erhöht, aber kein Land hat ihn gesenkt. Erstmals gab es einen regelrechten Steuererhöhungswettlauf. Das wünsche ich mir auch beim Spitzensteuersatz.

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