von Boris Schultz
Am 13.März stimmte das EU-Parlament über die zukünftige EU-Agrarpolitik (GAP) ab. Am Vortag fand in Brüssel unter dem Motto «Bauernhöfe statt Agrarindustrie» eine Aktion für eine gerechtere und ökologischere Agrarpolitik der EU statt.* An der Aktion nahmen mehrere hundert Bauern und Verbrauer aus zwölf EU-Staaten teil.
Um die Agrarreform hatte es Streit zwischen dem EU-Agrarkommissar Dilan Ciolos und dem Agrarausschuss des EU-Parlaments gegeben. Ciolos wollte den Interessen des Naturschutzes und der Ökobauern stärker entgegenkommen, der von den Christ- und Sozialdemokraten beherrschte Agrarausschuss steht den Interessen der großen Bauernverbände und Konzerne nahe. Ciolos hatte drei Kriterien für eine Auszahlung der Direktzahlung genannt: die Reduzierung der Monokultur, der Ausweis ökologischer Vorrangflächen und den Erhalt von Dauergrünland in jedem Betrieb. Wer diese drei Standards nicht einhielt, sollte 30% der Direktzahlungen verlieren. Aber auch die restlichen Direktzahlungen (die Basisprämie) sollten an diese Kriterien gebunden werden.
Das Europaparlament hat am 13.März weitgehend die Vorschläge des Agrarausschusses angenommen. Es hat auch beschlossen, eine Obergrenze bei den Direktzahlungen einzuführen.
Die EU-Agrarreform ist noch nicht beschlossen. In den kommenden Wochen sind 40 Sitzungen für die Verhandlungen zwischen dem Rat (die Vertretung de Regierungen), dem Parlament und der Kommission vorgesehen. Hier und da kann also noch etwas nachjustiert werden.
Die Anbaufläche
Die Tendenz zur Monokultur nimmt auch in Deutschland zu. Fast jeder Betrieb mit Maisanbau baut auf mehr als der Hälfte der Ackerfläche Mais an. Was über die Hälfte hinausgeht, ist Monokultur. In rund 40.000 Betrieben wird heute auf mehr als 70% der Ackerfläche nur eine Frucht angebaut, in der Hälfte der Betriebe ist diese Frucht Mais. Der EU-Kommissar hatte hier vorgeschlagen, den Anteil einer Frucht an der Ackerfläche auf 70% zu begrenzen, die Plattform für eine ökologische Agrarwirtschaft schlägt 50% vor, nur dann kann tatsächlich von Fruchtfolge gesprochen werden. Das Europaparlament fordert den Anbau von mindestens zwei Früchten und hat die Obergrenze für eine Frucht auf 80% der gesamten Ackerfläche erhöht.
Ökologische Vorrangflächen
Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die Auszahlung der vollen Direktzahlung an die Bauern an den Nachweis von Flächen zu binden, die nicht bebaut werden und wilden Tier- und Pflanzenarten erlauben sich auszubreiten. Dazu zählen Pufferstreifen, Landschaftselemente oder Brachflächen. 7% der Ackerfläche sollten dafür vorgehalten werden. Das EU-Parlament hat diesen Anteil auf anfänglich 3%, später 5% reduziert (ohne Dauergrünland).
Der Agrarrat, die Zusammenkunft der Agrarminister der EU-Staaten, beschloss am 19.3. folgendes zur Agrarreform: Höfe ab 30 Hektar müssen neben einer 75%igen Monokultur zwei weitere Ackerfrüchte anbauen. 5% der Ackerfläche von Betrieben über 15 Hektar sollen als «ökologische Vorrangfläche» anerkannt werden. Es soll eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen geben. Exporterstattungen bleiben weiterhin möglich.
Reformwiderstand in Deutschland
Der Bauernverband und die von ihm hofierte industrielle Landwirtschaft würden am liebsten alles beim Alten lassen und sogar die Umweltauflagen weiter reduzieren. Der Einführung einer Obergrenze der Direktzahlungen sind Frau Aigner und der Bauernverband ebenfalls nicht wohl gesonnen. Davon sind nämlich vor allem die industriellen Großbetriebe betroffen. Auch die Vorschläge zur Anbaudiversifizierung sind ihnen ein Dorn im Auge.
Und zum Greening (der Vorhaltung ökologischer Vorrangflächen) meint der Deutsche Bauernverband: «Die Vorschläge, die Direktzahlungen an drei fixe Kriterien zu binden (7% ökologische Vorrangflächen, Stilllegung und Fruchtartenvielfalt auf dem Acker, Erhalt von Dauergrünland) sind vor allem deshalb nicht akzeptabel, weil sie in Deutschland einen Stilllegungseffekt von etwa 600.000 Hektar erzwingen. Dies läuft einer wachsenden Nachfrage nach Nahrungsmitteln und Rohstoffen völlig entgegen. Die Vorschläge sind nicht praxisgerecht und zu bürokratisch.»
Tatsächlich erzwingen die Vorschläge, die sich jetzt durchzusetzen scheinen, weder eine Abkehr von Hochertragsarten, noch eine ökologische und bodenverträgliche Fruchtfolge, noch den dringend notwendigen Anbau von Leguminosen wie Erbsen, Bohnen, Linsen oder Lupinen, um den Stickstoffanteil im Boden zu erhöhen und von außen zugesetzte Düngemittel zu reduzieren. Der Vorteil in der Einhaltung von weiten Fruchtfolgen liegt u.a. darin, dass die Bodenfruchtbarkeit erhalten bzw. verbessert und der Befall mit Schadorganismen vermindert wird.
Die Ökoanbauverbände und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) fordern, 30% der Direktzahlungen für die Stärkung der kleinbäuerlichen Betriebe einzusetzen.
Insgesamt ist die geplante Neuausrichtung der Agrarreform maximal ein Minireförmchen. Ihr fehlen die Anreize, die Landwirtschaft in eine soziale und ökologische Richtung zu führen. Soziale Kriterien fehlen völlig. Das betrifft vor allem die Forderung nach Mindestlöhnen in der Landwirtschaft. So bleibt es weiter möglich, dass Erntehelfer in Deutschland nur 3–4 Euro in der Stunde verdienen und teilweise unter entwürdigenden Bedingungen arbeiten müssen.
Auch die Forderungen der Erwerbslosenverbände nach allgemeinen Mindestlöhnen und einer deutlichen Erhöhung der Sozialleistungen machen klar, wo der Schuh drückt. Wer kaum Geld hat, kann sich kaum gesunde, geschweige ökologisch gerecht produzierte Nahrungsmittel leisten. Eine gerechte, soziale und ökologische Landwirtschaft geht alle an!
* Die Demonstration in Brüssel wurde von ARC2020 als Teil der «Good Food Good Farming»-Kampagne organisiert und von der Kampagne «Meine Landwirtschaft» sowie 26 weiteren Organisationen unterstützt. ARC 2020 ist eine Plattform von über 150 Organisationen und Netzwerken der Zivilgesellschaft aus 22 Mitgliedstaaten der EU, die für eine reale Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU eintreten.
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