Abbau des Ehegattensplittings, höherer Spitzensteuersatz, Erhöhung der Erbschaftsteuer, Abschaffung der Abgeltungsteuer, höhere Unternehmensteuern und Einführung einer Vermögensabgabe: Nein, gemeint ist nicht die Programmatik der Linkspartei, sondern das Wahlprogramm der Grünen. Nicht verwunderlich, dass der Aufschrei der Presse von n.tv bis FAZ groß war: Diese steuerpolitischen Eckpunkte der Grünen würden die Mittelschicht mit aller Wucht treffen.
Richtig daran ist nur, dass vom schrittweisen Abbau des Ehegattensplittings auch die klassische «Hausfrauenehe» betroffen wäre. Arbeitet ein Partner gar nicht, so steigt die Steuerbelastung bereits ab 5151 Euro monatlich an, für einen Single hingegen erhöht sich die Steuerbelastung erst ab einem monatlichen Einkommen von 5872 Euro.
Betroffen wären von der linearen Anhebung des Grenzsteuersatzes auf bis zu 49% ca. 15% der Steuerzahler, also eher die Ober- und nicht die Mittelschicht. Auch wenn die Linkspartei mit 53% einen deutlich höheren Spitzensteuersatz fordert, liegen zwischen beiden Positionen keine Welten mehr. Ebenso wenig zur SPD, die ebenfalls die Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 49% fordert, zudem die Wiedererhebung einer Vermögensteuer und Erhöhung der Abgeltungsteuer auf 32%.
Sind die programmatischen Gemeinsamkeiten jenseits von schwarz-gelb demnach größer als gedacht? Auf den ersten Blick sind sie es: Rot-Grün und Linkspartei wollen hohe Einkommen und Vermögen stärker belasten. Doch was bringen die einzelnen Vorschläge? Die Tücke liegt im Detail. Der höhere Spitzensteuersatz bringt im Konzept der SPD ca. 5 Mrd. Euro und die Anhebung der Abgeltungsteuer noch mal über 1 Mrd. Euro. Weitere 5 Mrd. Euro sollen durch die Rücknahme der Steuererleichterungen für Hoteliers, Erben und Konzerne eingenommen werden. Zusammen sind dies gut 11 Mrd. Euro. Das hört sich nach viel an, ist es aber nicht. In Relation zum Bruttoinlandsprodukt sind es weniger als 0,4%. Eine fünfprozentige Vermögensteuer der LINKEN brächte hingegen 80 Milliarden Euro.
Nun spricht sich SPD im Wahlprogramm zwar für die Wiedererhebung der Vermögensteuer auf einem «angemessenen Niveau» aus, traut sich aber nicht, eine konkrete Hausnummer zu nennen. Ursprünglich wollten die von SPD und Grünen geführten Länder bereits Mitte 2012 einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Vermögensteuer in den Bundesrat einbringen. Ziel war ein Aufkommen von 10 Mrd. Euro pro Jahr. Federführend war hierbei NRW-Finanzminister Walter-Borjans, der das Projekt auf Grund massiven Widerstands aus dem grün-roten Baden-Württemberg stoppen musste. Sollte das Betriebsvermögen angetastet werden, kündigten Ministerpräsident Kretschmann und sein Stellvertreter Schmid an, sich der Wiedererhebung der Vermögensteuer im Bundesrat zu verweigern. Mittlerweile spricht auch Walter-Borjans von einem «politischen Kraftakt», der umfangreicher Vorarbeiten durch Gesetzgeber und Verwaltung bedürfe und «nur mittel- bis langfristig zu realisieren» sei. Kurzum: Mit SPD und Grünen wird es nach der Wahl keine Vermögensteuer geben.
Demnach kann auch die Forderung der Grünen nach einer Vermögensabgabe (in Höhe von 1,5% für zehn Jahre auf ein Nettovermögen ab einer Million Euro) ad acta gelegt werden. Dabei kann eine Vermögensabgabe (Vorbild ist der Lastenausgleich nach dem Krieg) gut mit der Sondersituation der Weltfinanzkrise begründet werden. Auch die Gewerkschaft Ver.di fordert zusätzlich zu einer Vermögensteuer eine Vermögensabgabe in Höhe von insgesamt 300 Mrd. Euro (bei den Grünen sind es moderate 100 Mrd. Euro). Doch was bei den Grünen so fortschrittlich beginnt, endet in altbekannten Denkmustern.
Da eine laufend erhobene Vermögensteuer offenkundig nicht durchsetzungsfähig war, wird eine einmalige Vermögensabgabe der Grünen konservativ begründet: Alle Einnahmen sollen zur Reduzierung der Staatsverschuldung verwandt werden. Die Grünen zeigen mit dieser Forderung, dass sie trotz aller Umverteilungsrhetorik weiterhin nicht gesamtwirtschaftlich denken können. Denn aus der Saldenmechanik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung führt eine solche Schuldenreduzierung – bei konstanten Überschüssen des privaten Sektors und des Unternehmenssektors – zu einer Erhöhung des Leistungsbilanzüberschusses Deutschlands (das Geld wird exportiert). Die ab 2016 für den Bund gültige Schuldenbremse, die im konjunkturellen Normalfall eine Nettoneuverschuldung von maximal 0,35% des BIP erlaubt, verstärkt diesen Trend.
Die so immer weiter steigenden Forderungen Deutschlands gegenüber dem Ausland waren und sind ein wesentlicher Grund für die Ungleichgewichte im Euroraum. Eine absolute Reduktion der Schulden würde diese Ungleichgewichte weiter vergrößern. Schon jetzt ist der reale Zins selbst zehnjähriger Bundesanleihen negativ. Wohin mit dem Geld, wenn diese Anlageform durch die Konsolidierungspolitik der Grünen wegfällt?
Ein steuerpolitischer Kurswechsel darf also von SPD und Grünen keinesfalls erwartet werden. Denkbar sind aber eine Reform der Erbschaftsteuer, höhere Spitzensteuersätze und eine moderate Anhebung der Ertragsteuern, um nur ja die ungeliebte Vermögensteuer abzuwehren. Glaubwürdiger als die Steuererhöhungsversprechen von SPD und Grünen sind in jedem Fall ihre klaren Bekenntnisse zur Schuldenbremse. Für Europa ist das keine gute Perspektive.
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