Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 09/2013
Der Prozess gegen Dogan Akhanli wurde vertagt
von Peter Bach

Dogan Akhanli ist ein türkischstämmiger Schriftsteller, der seit 1995 in Köln lebt. In der Türkei wurde er von der Militärjunta verfolgt und saß zwei Jahre im Militärgefängnis in Istanbul. Am 10.August 2010 versuchte Akhanli, in die Türkei einzureisen, dabei wurde er festgenommen und mehrere Monate in Untersuchungshaft gesperrt; angeblich soll er 1989 an einem Raubüberfall teilgenommen haben. Am 12.Oktober 2011 wurde er aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Am 31.7.2013 wurde in Istanbul erneut über Dogan Akhanli verhandelt.

Dasselbe Gericht, das ihn am 4.Dezember 2010 vom Vorwurf des bewaffneten Raubüberfalls mit Todesfolge freigesprochen hatte, musste jetzt über die Revisionsempfehlung des übergeordneten Kassationsgerichts entscheiden, das als einziges angemessenes Urteil «lebenslängliche Haft» gefordert hatte.

Weil Dogan aus nachvollziehbaren Gründen nicht anwesend war – 20 Freunde aus Deutschland waren an seiner Stelle aufgelaufen – vertagte sich das Gericht auf den 4.Oktober und kündete zur Vorführung von Dogan die Ausschreibung eines internationalen Haftbefehls über Interpol an.

Der Freispruch Dogans war die logische Folge aus der juristischen Entkräftung aller erhobenen Vorwürfe gewesen: Alle Zeugen, die Dogan nach dem Überfall 1989 unter Folter und dubiosen Umständen belastet hatten, hatten die Situation geklärt und ihn völlig entlastet. Dogan war mehrfach in die Türkei gefahren, hatte Freunde, Verwandte, Verlage besucht, Interviews gegeben und Veranstaltungen organisiert.

Um den Freispruch zu kippen, brachte das Kassationsgericht eine dubiose Organisation ins Spiel und erzeugte solchen Druck, dass die Zeugen sich nicht trauten, ihre ursprünglichen Aussagen beizubehalten. Angeblich soll Dogan mit dem Decknamen «Dogan K» Führer dieser Organisation gewesen sein. Der Vorwurf ist ähnlich konstruiert wie der gegen Pinar Selek, die sich als Unterstützerin einer terroristischen Vereinigung an einem Bombenanschlag beteiligt haben soll, der nachweislich eine Gasexplosion war.

Hinhaltetaktik

Es ist sicher keine Stärke der türkischen Machthaber, dass sie sich zu ihrer Legitimation solcher Justizpraktiken bedienen müssen. In der Hoffnung, es bleibt selbst von den abwegigsten Vorwürfen immer was hängen, überziehen sie die Opposition mit abstrusen Vorwürfen. Spätestens die Gezi-Park-Bewegung hat jedoch gezeigt, dass die Basis für solche Praktiken, erwartet oder unerwartet, auf jeden Fall schwindet.

Mit der Vertagung auf den 4.Oktober hat das Gericht sich erstmal aus der Affäre gezogen: Es hat seinen eigenen Freispruch nicht bestätigt, und damit die hinter dem Kassationsgericht stehenden Kreise nicht verärgert, und es hat dem Ansinnen der Verurteilung nicht nachgegeben – und ist damit allen nationalen und internationalen Kritikern aus dem Weg gegangen. Es kann am 4.10. entscheiden, es kann am 4.10. aber auch wieder vertagen – aus dem gleichen Grund wie am 31.7.: weil Dogan nicht da ist.

Das wäre dann dieselbe Strategie wie bei Pinar Selen. In ihrem Fall ging dieses Spiel jahrelang hin und her, bis sie schließlich in Abwesenheit zu lebenslänglicher Haft verurteilt wurde und sich nun in Frankreich eine Existenz als türkische Wissenschaftlerin und Schriftstellerin aufbauen muss.

Dogan Akhanli betont immer wieder, dass er es da etwas leichter hat. Ihm droht auch der langjährige oder endgültige Entzug seiner Heimat in der Türkei, mit allen Bindungen an Verwandte, Freunde, Land, Leserinnen und Leser. Ihm droht, sollte der internationale Haftbefehl ergehen, sogar eine Beschränkung seiner Bewegungsmöglichkeiten auf Deutschland. Er hat hier aber eine zweite Heimat mit Familie und Freunden gefunden, die ihm den Rücken stärken: Allein aus Deutschland waren 20 Freunde in Istanbul, um gegen dieses kafkaeske Verfahren mit einem T-Shirt «Wir sind k.a.f.k.a (K) – Gerechtigkeit für Dogan Akhanli» zu demonstrieren. Zum Zeitpunkt des Prozesses war seine Wohnung voller Freunde (und es gab soviel zu essen, dass es nicht zu schaffen war). Vorher hatten Unterstützer ein Protesttransparent vor dem türkischen Konsulat in Hermülheim entrollt.

Obwohl Dogan in Freiheit ist, hat die Presse ähnlich reagiert wie zu seiner Haftzeit: Es gab gute Artikel in Kölner Zeitungen und in der überregionalen (FAZ, Süddeutsche, Taz) und in der linken Presse sowie ganzseitige Interviews in drei großen Tageszeitungen in der Türkei.

Eine politische Kaste, die sich in dieser Weise juristischen Normen Hohn sprechender Mittel bedienen muss, fürchtet natürlich die öffentliche Aufmerksamkeit – gerade nach den Gezi-Park-Ereignissen, die ihre Schwäche landesweit offen gelegt haben.

Dogans Rechtsanwälte erarbeiten für den 4.10. eine Strategie, um die Hinhaltetaktik des Gerichts zu unterbinden. Ob es gelingt, hängt wie am 4.Dezember 2010 nicht zuletzt von unserer Unterstützung ab.

Erstveröffentlichung in Lokalnachrichten, Köln.

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