Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 09/2013
Kündigung bei Krupp unwirksam
von Angela Klein

Krupp hat wieder eins auf die Nase gekriegt. Tobias Michel bleibt beschäftigt. Und er bleibt Betriebsrat.

Das Management vom Krupp Krankenhaus Essen will Tobias Michel (ein langjähriger SoZ-Autor) loswerden, seit Jahren. Michel ist nämlich ein sehr quirliger Interessenvertreter, der sich vor allem über die überlangen und unregelmäßigen Arbeitszeiten aufregt und im Betrieb so pfiffige Kampagnen startet wie «Mein Frei gehört mir!» Er ist außerdem Chefredakteur der Drei, die Zeitung des Fachbereichs 3 in Ver.di (Gesundheit), hat eine Schichtplanfibel erstellt und ein beliebter Referent zu Fragen von Arbeitszeit und Arbeitsgesundheit. Sein Rückhalt in der Belegschaft ist eisern.

In einem gewerkschaftlich gut organisierten Betrieb wie dem Krupp Krankenhaus ist es nicht so einfach, einen unliebsamen Betriebsrat loszuwerden. Die Geschäftsleitung hat sich zwei Punkte einfallen lassen:

Erstens: Michel habe gegen Anwesenheitspflichten verstoßen. Nicht dass er zu wenig gearbeitet hätte, er hat zu den falschen Zeiten gearbeitet. Dumm war jetzt nur, dass es über die Büro- und Präsenzzeiten des Betriebsrats gar keine Vereinbarung mit der Geschäftsleitung gibt. Also, befand der Richter am Essener Arbeitsgericht, kann das Betriebsratsgremium selber über die Einsatzzeiten der freigestellten Betriebsräte bestimmen. In einem Krankenhaus werde schließlich rund um die Uhr und auch am Wochenende gearbeitet. Die Anwesenheit der Interessenvertreter könne sich daher nicht auf die Bürozeiten der Geschäftsführung beschränken, sondern richte sich nach den Bedürfnissen der Beschäftigten.

Michel ist nämlich Referent bei gewerkschaftlichen Bildungsveranstaltungen. Für die war ihm in der Vergangenheit stets anstandslos Sonderurlaub genehmigt worden. Doch plötzlich kündigte das Klinik-Management diese «stillschweigende Vereinbarung» auf – mit Verweis auf seine Betriebsratspolitik. Sein Rechtsanwalt sah darin einen klaren Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz, das die Benachteiligung von Interessenvertretern untersagt.

Zweitens: Michel habe Betriebsvereinbarungen, und damit «Betriebsinterna», an Dritte weitergegeben. Betriebsvereinbarungen sind aber keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, darüber gibt es Urteile, u.a. des Landesarbeitsgerichts Hamm. Noch heikler war das Argument, weil die Geschäftsleitung des Krankenhauses selber Betriebsvereinbarungen regelmäßig Betriebsfremden zugänglich macht.

Rund 85 Beschäftigte aus den Essener Kliniken, aber auch aus Aachen, Köln, Dortmund, Unna, Düsseldorf, aus dem Siegerland, Detmold, Duisburg hatten am Prozesstag (17.Juli) ein unbezahltes Seminar im Essener Arbeitsgerichtssaal 1121: Was darf ein Betriebsrat, ja, was muss ein Betriebsrat in Kliniken oder Heimen flexibel für seine Amtsaufgaben organisieren? Muss ein Betriebsrat die Vereinbarungsentwürfe von Verhandlungsgruppen akzeptieren oder dürfen neue Mehrheiten diese auch mal verwerfen? Dürfen wir mit Betriebsvereinbarungen frei und offen umgehen? Wie weit reicht der Schutz von unerschrockenen Betriebsräten vor Kündigung, Entgeltkürzung und Benachteiligung?

Tobias Michel hat die Auseinandersetzung auf der ganzen Linie gewonnen, die Krankenhausleitung will trotzdem in Revision gehen. Dazu Michel: "Wenn sich die Geschäftsleitung vor dem Landesarbeitsgericht erneut eine blutige Nase holen will – bitte sehr. Die Beschäftigten und wir haben aber ganz andere Sorgen: Die Arbeit hier im Krankenhaus darf nicht mehr krank machen!"

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