Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

Bert Brecht hielt nicht viel vom Recht auf geistiges Eigentum. Wir auch nicht. Wir stellen die SoZ kostenlos ins Netz, damit möglichst viele Menschen das darin enthaltene Wissen nutzen und weiterverbreiten. Das heißt jedoch nicht, dass dies nicht Arbeit sei, die honoriert werden muss, weil Menschen davon leben.

Hier können Sie jetzt Spenden
PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 10/2013
Eine würdige, dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen ist im öffentlichen Interesse. Das Leverkusener Modell
Im Gespräch mit Rita Schillings vom Leverkusener Flüchtlingsrat

Immer wieder sind die Unterkünfte von Flüchtlingen und Asylbewerbern Gegenstand von rassistisch motivierter Abwehr durch die Anwohner und von Nazi-Angriffen. Zuletzt machte die Mobilisierung der NPD gegen ein Flüchtlingsheim in Berlin-Hellersdorf Schlagzeilen. Das Beispiel Leverkusen zeig, dass es auch anders geht.

Das Asylverfahrensgesetz sieht Gemeinschaftsunterkünfte für Asylwerber vor. Diese Art von Unterkünften, auch Lager genannt, birgt etliche Probleme: Oft in heruntergekommenen Gebäuden eingerichtet, werden durch das enge Zusammenleben manche Krankheiten leicht verbreitet, es mangelt massiv an Privatsphäre, Menschen aus ganz verschiedenen Kulturen, häufig stark traumatisierte Menschen, müssen auf engstem Raum miteinander auskommen, und es entstehen mit diesen Unterkünften auch sog. kleine Ghettos im Stadtgefüge. Zudem werden viele dieser Unterkünfte mehr schlecht als recht von privaten Firmen betrieben, wie z.B. der European Homecare aus Essen. Seit elf Jahren werden in Leverkusen Flüchtlinge dezentral untergebracht. Das Modell ist erfolgreich und macht Schule. Wir sprachen darüber mit RITA SCHILLINGS vom Leverkusener Flüchtlingsrat.

Was gab den konkreten Ausschlag für das Leverkusener Modell?

In den achtziger Jahren kamen viele Flüchtlinge auch nach Leverkusen. Damals war die Stadt mit der Unterbringung überfordert. Gestützt auf den sog. Abschreckungsappell – eine Reaktion auf die damaligen Gesetze – der die Kommunen aufforderte, durch eine schlechte Unterbringung Flüchtlinge abzuschrecken, wurden Fabrikhallen angemietet, Container und Wohnwagen aufgestellt. Man baute darauf, dass Flüchtlinge, die schon hier sind, andere Fluchtwillige warnen und ihnen von den schlechten Zuständen berichten. Der Abschreckungsappell ging in den späten 80er und frühen 90er Jahren von den Innenministerien der SPD-geführten Bundesländer aus.

Obwohl Ende der Neunziger Jahre die Flüchtlingszahlen deutlich zurückgingen, blieben die desolaten Unterkünfte in Betrieb. Die Sanitäranlagen warfen defekt und es gab keine Privatsphäre. Die anhaltenden Proteste von Flüchtlingen und dem Flüchtlingsrat führten dazu, dass die Stadt Leverkusen eine große zentrale Unterkunft für Flüchtlinge herrichten wollte. Dieses Vorhaben wurde in einem breiten öffentlichen Diskurs gestoppt. Der Sozialausschuss beauftragte schließlich die Stadtverwaltung, gemeinsam mit dem Caritasverband, dem Flüchtlingsrat und dem Integrationsrat ein neues Unterbringungskonzept zu erarbeiten.

Wie gestaltete sich die gemeinsame Erarbeitung eines Unterbringungskonzeptes?

Die Intention des Sozialausschusses war, durch gemeinsame Erarbeitung des Konzepts die spezifischen Kompetenzen der unterschiedlichen Akteure sinnvoll zusammenzuführen; das ist leichter gesagt als getan. Einerseits hatte man sich in der Frage der Unterbringung als Kontrahent gegenübergestanden, andererseits gingen die Vorstellungen über das neue Konzept weit auseinander. Die Palette reichte von zentraler oder dezentraler Unterbringung in Flüchtlingsheimen bis zur Unterbringung in Privatwohnungen. Zunächst mussten die rechtlichen Möglichkeiten diskutiert werden, ob überhaupt eine Anmietung von Privatwohnungen durch die Flüchtlinge zulässig ist. Dann gab es seitens der Verwaltung die Befürchtung, dass Flüchtlinge in normalen Mietwohnungen nicht tragbar wären. Auch die Ausländerbehörde hatte Sorge, dass Flüchtlinge untertauchen. Gleichwohl konnten wir nach gut einem Jahr dem Sozialausschuss ein Konzept vorlegen, das unter Berücksichtigung sozialer Aspekte und wünschenswerter Stadtentwicklung, Flüchtlingen im Asylverfahren sowie Geduldeten den Auszug in eine Privatwohnung ermöglichte.

Wie wurden die Bedenken hinsichtlich des Auszuges berücksichtigt? Was sind die Eckpunkte des Konzeptes?

Im Interesse, Flüchtlingen den Auszug in eine private Wohnung zu ermöglichen, einigten wir uns darauf, dass die Mitarbeiter/innen des Caritasverbands auszugswilligen Flüchtlingen die "Wohnfähigkeit" attestieren. (Und bisher sind alle Flüchtlinge "wohnfähig" gewesen.) Danach beginnen die Flüchtlinge mit der Wohnungssuche. Haben sie eine Wohnung gefunden, legen sie das Mietangebot dem Sozialamt vor. Von dort wird eine Anfrage an die Ausländerbehörde gestellt. Liegt kein konkretes Ausreisedatum vor, dann wird der Auszug genehmigt. Natürlich wurden im Konzept auch Mietobergrenzen festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen.

Wie gestaltet sich die eigenständige Wohnungssuche?

Zu Beginn des "Leverkusener Modells", als es in Leverkusen noch zwölf Unterkünfte gab, hat der Caritasverband ein Projekt zur Umzugsbegleitung eingerichtet. Dort wurde Flüchtlingen beispielsweise erklärt, was ein Mietvertrag ist, wie man einen Vertrag mit der Energieversorgung abschließt. Gleichzeitig wurde Kontakt zu den Wohnungsgesellschaften aufgenommen und das Verfahren erklärt. Mitglieder des Flüchtlingsrates öffneten drei Mal wöchentlich das Büro in der Unterkunft, in dem alle Wohnungsanzeigen eingesehen werden konnten und ein Telefonanschluss die Kontaktaufnahme zum Vermieter ermöglichte – denn damals war die Wohnungssuche noch analog.

Mittlerweile konnten die elf Flüchtlingsunterkünfte geschlossen werden. Flüchtlinge, die in Leverkusen ankommen, werden zunächst im einzigen verbliebenen Heim untergebracht. Sie erfahren vom Caritasverband oder vom Flüchtlingsrat, dass sie eine Privatwohnung mieten können und werden im Rahmen der normalen Beratungstätigkeit bei der Wohnungssuche unterstützt.

Elf Jahre "Leverkusener Modell" – wie sind ihre Erfahrungen?

Zunächst einmal können wir feststellen, dass keine der Befürchtungen eingetreten ist. Kein Flüchtling musste in die Unterkunft zurückkehren, weil er in einem Mietshaus nicht tragbar gewesen wäre. Kein Flüchtling ist untergetaucht oder für das Ausländeramt nicht erreichbar gewesen.

Über das Zusammenleben in einem Mietshaus berichten Flüchtlinge sehr  unterschiedlich. Viele beklagen z.B. die Sprachlosigkeit ihrer Nachbarn. Trotzdem haben wir die Erfahrung gemacht, dass sich überwiegend die Sprachkenntnisse verbessert haben. Viele haben auch eine Arbeit gefunden, die zumindest teilweise den Lebensunterhalt sichert. Hierdurch, viel mehr aber noch durch die Aufgabe der meisten Unterkünfte, konnten enorme Kosten eingespart werden. Aktuell kostet die Unterbringung in der Unterkunft für eine vierköpfige Familie 820 Euro kalt. Die Mietobergrenze liegt bei 553 Euro, so dass die Unterbringung in einer Privatwohnung auch weiterhin die kostengünstigste Alternative ist.

Auch insgesamt hat sich das Modell in der Stadtentwicklung bewährt. No-go-areas oder Anwohnerproteste gibt es seither nicht mehr. Nach wie vor gibt es einen breiten Konsens von Politik, Verwaltung, Flüchtlingen und Unterstützer/innen für die Unterbringung in Privatwohnungen und somit für die ggf. auch nur zeitweilige Integration von Flüchtlingen.

Gibt es in der Umsetzung denn gar keine Probleme?

Doch die gibt es. In Leverkusen steht z.B. nicht genügend Wohnraum für große Familien zur Verfügung. Alle Wohnungssuchenden, die mehr als drei Zimmer benötigen, stehen vor großen Problemen. Dies können wir auch nicht mit dem Unterbringungskonzept ändern, so dass oftmals große Familien mehrere Jahre in der Unterkunft leben müssen. Dies ist insbesondere für die Kinder sehr bedrückend, die ihre Schulkameraden nicht nach Hause einladen können.

Wo sonst wird das Leverkusener Modell angewandt?

Leverkusener Modell ist eine Bezeichnung, die wir uns nicht selbst gegeben haben. Modellhaft an der Unterbringung in Privatwohnungen ist vielleicht die gemeinsame Erarbeitung des Konzeptes. Viele Städte bringen Flüchtlinge in Privatwohnungen unter. Neben humanitären Aspekten sind insbesondere die hohen Kosten der Heimunterbringung hierfür ausschlaggebend. Die Stadt Köln finanziert z.B. ein Auszugsmanagement, also eine Hilfe bei der Wohnungssuche – dafür gibt es vier halbe Stellen, sie konnte dadurch in 2012 rund 400.000 Euro einsparen.

Andere Städte haben dezentral kleine Flüchtlingsunterkünfte errichtet. Diese bieten in abgeschlossen Wohneinheiten die dringend benötigte Privatsphäre. Sie genießen gleichzeitig auch die Akzeptanz der Bevölkerung. Allerdings können die Flüchtlinge nicht selbstbestimmt entscheiden, in welcher Unterkunft sie leben möchten.

Kann es sein, dass nun angesichts der Ankunft des ersten syrischen

Flüchtlingskontingents ein allgemeines Umdenken stattfindet?

Das ist schwer zu sagen. Gegenwärtig wird die Frage der Unterbringung von Flüchtlingen zwar bundesweit öffentlich diskutiert. Vieles erinnert hierbei an die Diskussionen, die in Leverkusen in den neunziger Jahren geführt wurde. Die Diskriminierung von Flüchtlingen und offen rassistische Anfeindungen treten vermehrt an die Öffentlichkeit, sind Teil des Diskurses.

Es wäre wünschenswert, wenn tatsächlich ein Umdenken stattfinden würde. Ein gesetzgeberischer Wille, der die Ungleichbehandlung von asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen etwa gegenüber den syrischen Resettlement-Flüchtlingen beseitigt, ist allerdings nicht zu erkennen. Syrische Resettlement-Flüchtlinge (umgesiedelte Flüchtlinge) können jederzeit eine private Wohnung mieten, sie sind nicht verpflichtet in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen. Sie müssen keinen Asylantrag stellen, sie haben Aufenthaltserlaubnis und unterliegen nicht dem Asylverfahrensgesetz.

Asylsuchende und/oder Geduldete hingegen sollen gemäß Asylverfahrensgesetz in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Dies ist jedoch nicht zwingend, das Gesetz sieht auch vor, dass hierbei das öffentliche Interesse und das der Flüchtlinge zu berücksichtigen sind. Diese Ungleichbehandlung von Asylsuchenden und Resettlement-Flüchtlingen macht ein Leverkusener Modell notwendig, d.h. ein Unterbringungskonzept, das öffentliches Interesse und das Anliegen der Flüchtlinge zusammenbringt.

Teile diesen Beitrag:

Kommentar zu diesem Artikel hinterlassen

Spenden

Die SoZ steht online kostenlos zur Verfügung. Dahinter stehen dennoch Arbeit und Kosten. Wir bitten daher vor allem unsere regelmäßigen Leserinnen und Leser um eine Spende auf das Konto: Verein für solidarische Perspektiven, Postbank Köln, IBAN: DE07 3701 0050 0006 0395 04, BIC: PBNKDEFF


Schnupperausgabe

Ich möchte die SoZ mal in der Hand halten und bestelle eine kostenlose Probeausgabe oder ein Probeabo.