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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 10/2013
Soziale Bewegungen in umkämpften Räumen
von Andrej Holms

Unter dem Stichwort „Right to the City“ bilden sich weltweit neue städtische Protestbewegungen, die gegen die neoliberale Hegemonie eigene Ansprüche an städtische Entwicklungen einfordern.

Die Aktivitäten und Forderungen, die sich auf ein „Recht auf Stadt“ beziehen, sind sehr vielfältig: In New Orleans fordern die MieterInnen der Sozialwohnungssiedlungen die Rückkehr in ihre preiswerten Wohnungen, in Madrid protestieren Sexarbeiterinnen und BewohnerInnen gegen die Verdrängung aus ihrem Stadtteil, in Istanbul wehrte sich eine Roma-Nachbarschaft gegen den Abriss einer ganzen Siedlung, in kleineren deutschen Städten wie Wuppertal mobilisieren breite Bündnisse gegen das kommunale Spardiktat und in Hamburg besetzten KünstlerInnen die letzten historischen Gebäude im Gängeviertel, um die Neubaupläne eines Investors zu verhindern. Kaum ein Stadtprotest der letzten Jahre, der nicht auf die Parole Recht auf Stadt zurückgriff. Wie ist diese hohe und auch internationale Attraktivität für ein Recht auf Stadt zu erklären und welche Potenziale birgt der Ansatz für städtische soziale Bewegungen?

Die Stadt der Enklaven

Auf der Suche nach Anlagesphären des Finanzkapitals wird Stadtentwicklung als Immobilienverwertung zur zentralen Strategie des aktuellen Akkumulationsregimes. Neben spektakulären Bauprojekten wie dem Dubai-Tower oder dem Federation-Tower in Moskau sind es vor allem Aufwertungsprozesse in bisher vernachlässigten Innenstadtvierteln und die Etablierung von Luxuswohnsegmenten in den städtischen Wohnungsmärkten, die für diesen aktuellen Modus der kapitalistischen Urbanisierung stehe.

Im Zusammenhang mit solchen Aufwertungsprozessen kommt es zu Ausgrenzungsmechanismen, die nicht nur entlang sozialer Ressourcen erfolgen, sondern zu einer zunehmenden räumlichen Abtrennung verschiedener Lebensstilgruppen führen. In der Folge solcher Investitionen ergeben sich Prozesse der Gentrifizierung, das heißt Aufwertung von Stadtvierteln und Verdrängung ärmerer Bevölkerungsgruppen; sie sind kein Sonderfall mehr, sondern Standard der Stadtentwicklung.

Diese Entwicklung der Gentrifizierung zum neuen städtischen Mainstream hat auch die städtischen Protestkulturen verändert. Waren es in der Vergangenheit vor allem Mieterorganisationen und traditionelle Bürgerinitiativen in den betroffenen Quartieren, die sich gegen eine Verdrängung organisierten, gibt es heute ein breites Spektrum an Bewegungsansätzen in den Städten. Über die klassischen Mietermobilisierungen hinaus beteiligen sich zurzeit auch viele Kulturschaffende und bildungsbürgerliche Mittelklasseangehörige an Stadtteilinitiativen und stadtpolitischen Bewegungen.

Breite birgt auch Spaltungsgefahr

In den bereits gentrifizierten Altbauvierteln von Berlin ist ein regelrechter „Aufstand der Mittelklasse“ zu beobachten. Zur Verhinderung von Bauprojekten, Umgestaltung von Straßenzügen und zur Durchsetzung besserer Schulen haben sich in den letzten Jahren effektive und erfolgreiche Bürgerinitiativen in den aufgewerteten Nachbarschaften herausgebildet. Anders als die nachbarschaftlichen Massenmobilisierungen der Vergangenheit sind es meist zahlenmäßig kleine, aber artikulationsstarke Gruppen, die es schaffen, ihre eigenen Interessen in öffentliche Angelegenheiten zu verwandeln. Dort, wo eine Verdrängung der AltmieterInnen nicht zu verhindern war, hat sich eine junge, gebildete und auch durchsetzungsfähige Bewohnerschaft etabliert, die ihre eigenen Interessen durchzusetzen weiß.

Insbesondere für die steigende Zahl der Wohnungseigentümer in den Sanierungsgebieten geht es dabei um mehr als nur um die Durchsetzung und Sicherung der eigenen Lebensstilvorstellungen. Die Aufwertung des Wohnumfelds, der freie Blick über eine Grünfläche und auch die ausreichende Versorgung mit hochwertigen Bildungsangeboten prägen die Nachbarschafts- und Lagequalität und damit den Wert des eigenen Besitzes. Die neuen Bürgerinitiativen verfolgen jedoch keine Abschottung nach unten, sondern mobilisieren in der Regel gegen die nächsten Stufen der Gentrifizierung. Damit bieten sich auch neue Bündnismöglichkeiten innerhalb stadtpolitischer Mobilisierungen an – und zugleich wächst die Gefahr von Spaltungslinien innerhalb der städtischen Protestbewegungen.

So beteiligten sich an der Kampagne gegen die Investitionsplanung Mediaspree (die geplante Neubebauung des Spreeufers in Friedrichshain-Kreuzberg) nicht nur Mietergruppen, ökologische Initiativen und Gruppen aus dem Spektrum der besetzten Häuser und Wagenburgen, sondern auch ClubbetreiberInnen, KünstlerInnen und Stadtteilinitiativen aus den Ostberliner Aufwertungsvierteln. Neben dem Effekt einer hohen medialen Aufmerksamkeit für das Anliegen der Initiativen sorgte die breite Zusammensetzung des Protestspektrums für eine tendenziell depolitisierende Darstellung des Protestes. Während die Angst vor Mietsteigerungen und Verdrängungsprozessen in Folge des Investitionsprojektes kaum thematisiert wurde, konzentrierte sich die Berichterstattung auf die drohende Schließung mehrerer Clubs am Spreeufer, die auch für den Tourismus in Berlin von Bedeutung sind. Wie sich die angebotenen Sonderlösungen und die von der Stadt angebotenen Alternativstandorte für einige der Clubs auf den inneren Zusammenhalt der Protestbewegung auswirken, ist noch nicht abzusehen.

Gegen das Leitbild der unternehmerischen Stadt

In Hamburg haben sich zwanzig verschiedene Gruppen sogar in Form eines Recht-auf-Stadt-Bündnisses institutionell zusammengeschlossen. Mit dem medial beachteten Manifest „Not in our Name – Marke Hamburg“ stellten sich MusikerInnen, bildende KünstlerInnen und Theaterschaffende gegen die Vereinnahmung kultureller Aktivitäten für die Marketingstrategien der Stadt. Auch hier war es die für soziale Basisbewegungen ungewohnte Präsenz von Prominenten, die ein erfolgreiches Medienecho auslöste. Der schnelle und überraschende Erfolg der Gängeviertelbesetzung hat sich in Hamburg noch nicht negativ auf die Mobilisierung des Recht-Auf-Stadt-Bündnisses ausgewirkt.

Eine Gruppe von KünstlerInnen hatte ein bereits verkauftes und zum Abriss vorgesehenes Gebäude im Zentrum Hamburgs besetzt. Nach mehreren Wochen wurde das Gebäude vom holländischen Investor zurückerworben und inzwischen an die KünstlerInnen verpachtet. Anders als bei den Berliner Mediaspree-Protesten reichten die Forderungen von vornherein über den unmittelbaren Protestanlass hinaus, so dass die Konzessionsentscheidung der Hamburger Stadtregierung nicht als Befriedung funktionierte. Insbesondere die geforderte Abkehr vom Leitbild der Entwicklung Hamburgs zu einer unternehmerischen Stadt wurde mit der einmaligen Entscheidung gegen einen Immobilieninvestor nicht erreicht, so dass der Kern der Forderungen weiter Bestand hat.

Neu ist in Hamburg nicht nur die Breite des am Protest beteiligten Spektrums, sondern vor allem, dass über konkrete Einzelprojekte und Problemfelder hinaus ein allgemeiner Gestaltungsanspruch für die Zukunft des Städtischen formuliert wird. Die Bezugnahme auf eine „Recht auf Stadt“ ist dabei kein Zufall.

Mehr als nur ein guter Slogan
Die Parole "Recht auf die Stadt" formuliert – in Anlehnung an die Überlegungen von Henri Lefèbvre – einen allgemeingültigen Anspruch an den Nichtausschluss von städtischen Ressourcen und Dienstleistungen. "Recht auf die Stadt" ist dabei nicht als ein juristisch einklagbarer Rechtsanspruch zu verstehen, sondern steht für die Legitimationskraft einer moralischen Ökonomie der Selbstermächtigung und für eine Klammer zur Kooperation verschiedener stadtpolitischer Akteure. Zugleich werden damit Visionen für eine andere, emanzipative und gerechtere Stadtentwicklung formuliert. Städtische Utopien sind nicht als Masterplan für eine bessere Stadtentwicklung zu sehen, sondern eher als ein Anforderungskatalog an konkrete Stadtentwicklungsprojekte und Stadtpolitiken.

"Recht auf die Stadt" orientiert sich ökonomisch an einer Umverteilung zu Gunsten der benachteiligten, ausgegrenzten und diskriminierten Gruppen in der Stadt, kulturell an der Anerkennung und Berücksichtigung von Differenz und von unterschiedlichen Zugangsweisen zum Städtischen sowie politisch an der Ermöglichung der Mitgestaltung städtischer Entwicklung für alle Gruppen der Stadt. Es geht um die kollektive Wiederaneignung des städtischen Raumes durch buchstäblich an den Rand gedrängte Gruppen. Ein Recht auf die Stadt – so ließe sich Lefèbvres Verständnis zusammenfassen – beschränkt sich nicht auf die konkrete Benutzung städtischer Räume, sondern umfasst ebenso den Zugang zu den politischen und strategischen Debatten über die künftigen Entwicklungspfade.

Lefèbvre nennt zunächst das Recht auf Zentralität und das Recht auf Differenz als die zentralen Bestandteile eines Rechts auf Stadt. Das Recht auf Zentralität steht für den Zugang zu den Orten des gesellschaftlichen Reichtums, der städtischen Infrastruktur und des Wissens. Das Recht auf Differenz deutet die Stadt als Ort des Zusammenkommens, des sich Erkennens und Anerkennens und der Auseinandersetzung.

Eine dritte Ebene des Rechts auf Stadt orientiert sich an den utopischen Versprechungen des Städtischen und reklamiert ein Recht auf die schöpferischen Überschüsse des Urbanen. Sie setzen sich ab von den früheren funktionalen, modernen Stadtplanungen aus der Zeit des Fordismus, die das Recht auf Wohnung – etwa in den Projekten des Massenwohnungsbaus – nur unter dem Verlust anderer städtischer Qualitäten bedienten. Insbesondere die Stadt als offener Raum des kulturellen Austausches und der Kommunikation war in solchen Wohnungsbauprojekten nicht zu finden.

Heute haben wir es nicht mehr mit der fordistischen Stadt der Moderne, sondern mit der neoliberalen Stadt zu tun, die mit neuen Produktionsweisen in Verbindung steht, eine neue Gestalt annimmt und neue Ausschlüsse produziert. Für die dauerhaft ökonomisch Ausgeschlossenen oder die aus gentrifizierten Innenstädten verdrängten BewohnerInnen, aber auch für die wachsende Zahl der von restriktiven Zuwanderungspolitiken betroffenen MigrantInnen und Illegalisierten stellt sich die Frage nach der Teilhabe an der Stadtgesellschaft und ihren Ressourcen in sehr unmittelbarer Weise.

Vieldeutigkeit

Die Attraktivität des Recht-auf-Stadt-Konzeptes für Protestmobilisierungen lässt sich vor allem auf seine Vieldeutigkeit zurückführen. "Recht auf Stadt" lässt sich nicht auf einen individuellen Rechtsanspruch im juristischen Sinne verkürzen, sondern ist gesellschaftliche Utopie und kollektive Forderung zugleich. "Recht auf Stadt" skizziert Vorstellungen einer besseren Welt und gibt Anregungen für die Wunschproduktion sozialer Bewegungen – zugleich werden mit dem Recht auf Stadt meist konkrete Forderungen verbunden, die oft mit umsetzbaren Reformstrategien verbunden werden.

Für Protestbewegungen kann das Recht auf Stadt verschiedene Funktionen haben. Es ist:

* Legitimationsressource im Sinne einer moralischen Ökonomie, die legitime Vorstellungen von sozialen Normen und Verpflichtungen mit einer breiten öffentlichen Zustimmung verbindet. Insbesondere die Formulierung eines Rechts auf Nicht-Ausschluss von den städtischen Qualitäten hat einen universellen Charakter;

* Orientierungsmaßstab für die Organisation des Gemeinwesens und eröffnet Perspektiven der (lokal)staatlichen Institutionalisierung verschiedener Forderungen. So können verschiedene Instrumente, Programme und Leitbilder von Stadtregierungen mit den skizzierten Dimensionen eines Rechts auf Stadt beurteilt und überprüft werden;

* Praxisorientierung für eine Ausrichtung sozialer Bewegungen auf eine politische Selbst- und Mitbestimmung sowie Praktiken der (Wieder-)Aneignung. Das Recht auf Stadt lässt sich nicht auf konkrete Forderungen und Projekte beschränken, sondern steht für nichts weniger als den Anspruch auf eine (Re-)Politisierung der Stadtpolitik, verstanden als eine öffentliche Verhandlung über Dinge, von denen alle betroffen sind;

* Organisationsansatz für neue breite Bündnisse, da unter dem Dach eines Rechts auf Stadt verschiedene, sonst marginalisierte Themen und Initiativen zu „neuen Mehrheitsbündnissen“ verknüpft werden können;

* In den US-Städten, aber auch in Hamburg gibt es bereits Versuche der Institutionalisierung solcher Netzwerke.

Mit "Recht auf Stadt" verbinden sich nicht nur Mobilisierungen zu einzelnen Konfliktlinien marginalisierter Interessengruppen, sondern die Chance auf soziale Mobilisierungen und neue Bündnisse, die Perspektiven einer Vergesellschaftung jenseits von Staat und Markt verfolgen.

Andrej Holm ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Humboldt-Universität zu Berlin. Er forscht zu Themen der Stadterneuerung, Gentrifizierung und Wohnungspolitik im internationalen Vergleich und berichtet seit Jahren über städtische Aufwertungsprozesse und die damit verbundenen Konflikte auf http://gentrificationblog.wordpress.com.

Der obige Artikel ist in voller Länge nachzulesen auf http://www.p-art-icipate.net/cms/recht-auf-die-stadt-soziale-bewegungen-in-umkampften-raumen/. Mit freundlicher Genehmigung des Autors.

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