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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 11/2013
Daimler fährt Verhandlungen gegen die Wand
von Manfred Dietenberger

In letzter Zeit kratzten gleich mehrere Skandale wegen des missbräuchlichen Einsatzes von Werkvertragsbeschäftigten am Lack des Stuttgarter Nobelkarossenherstellers Daimler. Es rauschte mächtig im Blätterwald und Erich Klemm, Gesamtbetriebsratsvorsitzender bei Daimler, glaubte die Gunst der Stunde nützen zu können: «Betriebliche Regelungen zu fairen Bedingungen für Leiharbeit und Werkverträge in der Daimler AG sind aus unserer Sicht überfällig. Angesichts der negativen Schlagzeilen über den Umgang mit prekärer Beschäftigung im Unternehmen hätten wir erwartet, dass sich der Vorstand in entsprechenden Verhandlungen kooperativ zeigt.»

Doch Daimler blieb während der ganzen Verhandlungen, trotz großer Kompromissbereitschaft des Betriebsrats, stur auf Profitkurs. Inzwischen sind deshalb nach wochenlangem Tauziehen die Verhandlungen über den Umgang mit Werkverträgen und Leiharbeit gescheitert. «Unser Bemühen, da Ordnung reinzubringen, ist gescheitert, deshalb braucht es eine andere Gesetzeslage», erklärte Gesamtbetriebsratschef Klemm dazu. Die Daimler-Führung war und ist fest entschlossen, Werkverträge auch in Zukunft zur Unterlaufung von Tarifverträgen zu nutzen. Geht es um Profit kennt der Daimler-Konzern kein Pardon, selbst dann nicht, wenn die Belegschaftsvertreter eine Ausweitung der Leiharbeitsquote im Unternehmen von derzeit 8% auf künftig 10% in Aussicht stellen.

Der Daimler-Gesamtbetriebsrat hatte unter anderem gefordert, dass die Beschäftigten von Fremdfirmen entsprechend den jeweils geltenden regionalen Tarifverträgen für Leiharbeiter in der Metall- und Elektroindustrie entlohnt werden – und nicht nur mit der Lohnuntergrenze abgespeist werden. Doch statt sich mit dem Betriebsrat auf eine betriebliche Sozialcharta zu einigen, startete die Konzernführung einen Entlastungsangriff und legte selbstherrlich eigene «soziale Grundsätze» vor. Werkverträge seien «seit Jahrzehnten unverzichtbare Instrumente für die Arbeitsteilung und den Erfolg der deutschen Wirtschaft», erklärte die Konzernspitze. Daimler lehne «jeden Missbrauch ab», teilte Personalvorstand Wilfried Porth scheinheilig mit.

Die «Grundsätze» sollen künftig für Firmen gelten, die Aufträge vom Autobauer bekommen wollen. Dabei gehe es «unter anderem um Arbeits- und Gesundheitsschutz» und um Standards bei der Unterbringung der Beschäftigten von Fremdfirmen. Die Fremdfirmen müssten mindestens die Einstiegsvergütung des regionalen Branchentarifvertrags zahlen. Die Einhaltung der Grundsätze werde vom Unternehmen stichprobenartig überprüft. Die Arbeitnehmervertreter würden «informiert».

Diese vom schwäbischen Autobauer gönnerhaft postulierten sozialen Mindeststandards für die Vergabe von Werkverträgen gingen über die bisherigen gesetzlichen Regelungen hinaus, posaunte Personalvorstand Wilfried Porth vor der Presse. Das ist Augenwischerei. An diese Standards muss Daimler sich sowieso halten, denn der Konzern hat ja einen Tarifvertrag Leiharbeit abgeschlossen. Der regelt, dass alle in der Metall- und Elektroindustrie eingesetzten Leiharbeiter die Zuschläge erhalten, mit denen die Löhne bei langfristigen Einsätzen auf bis zu 90% des Metall-Tariflohns aufgestockt werden.

Aus Sicht des Gesamtbetriebsrats garantieren die einseitigen «Grundsätze» des Konzerns keine faire und angemessene Bezahlung. Damit hätten die Betroffenen zum Beispiel immer noch keinen Anspruch auf Urlaub oder Urlaubsgeld. Diese «sozialen Grundsätze waren auch keine wirkliche Antwort auf die Forderung des Betriebsrats, die Leiharbeit im Betrieb zu begrenzen. Im Gegenteil, das Unternehmen wollte die Quote in Zukunft sogar erheblich erhöhen können», erklärte Erich Klemm. Der Daimler-Vorstand wolle nach wie vor nur Kosten senken und habe kein Interesse an fairen Bedingungen.

Nun scheint der Daimler-Gesamtbetriebsrat am Ende seines Lateins zu sein, denn der Vorsitzende Klemm erklärt sich nicht länger für zuständig und sagt: «Wir sehen jetzt die Politik in der Pflicht, die gesetzliche Grundlage für ein echtes Mitbestimmungsrecht von Betriebsräten bei der Fremdvergabe von Arbeit und Leistungen zu schaffen.»

Wie heißt es doch in dem alten Arbeiterlied «...uns aus dem Elend zu erlösen, können wir nur selber tun!»

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