Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

Bert Brecht hielt nicht viel vom Recht auf geistiges Eigentum. Wir auch nicht. Wir stellen die SoZ kostenlos ins Netz, damit möglichst viele Menschen das darin enthaltene Wissen nutzen und weiterverbreiten. Das heißt jedoch nicht, dass dies nicht Arbeit sei, die honoriert werden muss, weil Menschen davon leben.

Hier können Sie jetzt Spenden
PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 02/2014
Empörung in Spanien

von Sandra Ezquerra

Am 20.Dezember 2013 veröffentlichte die von der rechten Volkspartei (PP) getragene spanische Regierung den Entwurf für das neue «Gesetz für den Schutz des ungeborenen Lebens und für die Rechte der schwangeren Frau». Eine Verabschiedung dieses Entwurfs wäre die dritte Änderung des Abtreibungsrechts in den letzten dreißig Jahren und der wichtigste Angriff auf dem Gebiet der sexuellen und Reproduktionsrechte seit der Franco-Diktatur.

Zuerst reformierte die sozialdemokratischen PSOE-Regierung das Abtreibungsrecht der Franco-Diktatur, das war 1985. Abtreibung blieb dabei ein Straftatbestand und war nur unter drei Bedingungen und innerhalb gewisser Fristen erlaubt: bei Vergewaltigung innerhalb einer Frist von 12 Wochen, bei Missbildungen des Fötus innerhalb einer Frist von 22 Wochen und bei Gefahr für die physische und mentale Gesundheit der Schwangeren unbefristet.

Obwohl dieses Gesetz eine Verbesserung gegenüber dem vorhergehenden Zustand war, setzte sich die Frauenbewegung in Spanien weiter für eine vollständige Freigabe der Abtreibung ein, d.h. für ihre völlige Entkriminalisierung und für die ausnahmslose Durchführung der Eingriffe im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystems.

Erst 25 Jahre später reagierte die PSOE auf diese Forderungen, und auch nicht auf alle. Im Jahr 2010 verabschiedete sie ein (bis heute gültiges) Gesetz, das Frauen erlaubte, eine Schwangerschaft innerhalb der ersten 14 Wochen zu beenden, ohne einen Grund dafür angeben zu müssen. Bei einer Missbildung des Fötus oder bei Gefahr für die Gesundheit der Schwangeren kann diese die Schwangerschaft auch noch in der 22.Woche beenden. Schwangere unter 18 haben jedoch nach wie vor keinen Zugang zu einem Abbruch, ohne dass ihre Eltern davon in Kenntnis gesetzt werden, neben anderen Hindernissen wird ihnen zudem eine dreitägige Bedenkzeit zwischen der Kontaktaufnahme mit einem Arzt und dem Abbruch auferlegt.

Gegen dieses Gesetz hat die PP Klage beim Verfassungsgericht angestrengt, die Verhandlung hierüber steht noch aus.

Rolle rückwärts

Als die PP im Jahr 2011 an die Regierung kam, kündigte ihr Justizminister Alberto Ruiz Gallardón an, das Gesetz noch in der ersten Hälfte der Legislaturperiode ändern zu wollen. In zahlreichen Stellungnahmen hat er immer wieder behauptet, dass «Mutterschaft Frauen erst zu wirklichen Frauen macht». Sozialleistungen und Hilfen für Schwangere wurden bereits gestrichen.

Das neue Gesetz will nun die Frist von 14 Monaten für eine «legale Abtreibung» abschaffen und den Abbruch nur in zwei Fällen erlauben: Erstens wenn die Frau vergewaltigt wurde – der Abbruch ist dann nur in den ersten 12 Schwangerschaftswochen zulässig und setzt außerdem voraus, dass ein Polizeiprotokoll erstellt wurde. Es scheint, dass die Schwangere auch beweisen muss, dass das Kind, das aus der Vergewaltigung hervorgegangen ist, eine Gefahr für ihre physische oder mentale Gesundheit bedeutet.

Zweitens ist ein Schwangerschaftsabbruch dann legal, wenn eine Gefahr für die psychische und physische Gesundheit der Frau besteht. In diesem Fall ist die Frist auf 22 Wochen festgesetzt. Eine Missbildung des Fötus entfällt als Grund für einen Abbruch und kann nur geltend gemacht werden, wenn die Anomalien von der Schwangeren psychisch nicht ertragen werden können. Zwei verschiedene Spezialisten müssen dies feststellen: einer für die Missbildung des Fötus und einer für die psychologische Analyse der Schwangeren.

In beiden Fällen wird der Frau eine siebentägige Periode der «Besinnung» auferlegt, nachdem sie über «ihre Rechte, Hilfsoptionen, klinische Informationen und Alternativen zur Abtreibung» informiert wurde. Eltern werden an der Entscheidung Minderjähriger beteiligt.

Sturm der Entrüstung

Gegen den Gesetzentwurf hat sich ein Sturm der Entrüstung erhoben, er reicht von der feministischen Bewegung und den Beschäftigten im Gesundheitssektor bis zu zahlreichen Teilen der Linken. Sogar in der PP selbst gibt es Dissens. Die vorgeschlagene Reform ist zweifellos der ernsteste Angriff auf die Rechte der Frauen seit der Franco-Diktatur, und sie stützt sich nicht auf einen breiten sozialen Konsens, sondern ist vor allem bestrebt, die konservativsten Kreise der spanischen katholischen Kirche glücklich zu machen.

Die Volkspartei kann das Gesetz mit ihrer absoluten Mehrheit im Parlament zwar durchsetzen, wie sie es mit anderen Reformen und Sozialkürzungen auch getan hat. Anderserseits wird zunehmend deutlich, dass er über den rechten Flügel der PP hinaus keine Unterstützung hat. Es bleibt abzuwarten, ob der liberale Teil der Partei die Disziplin bricht und in welchem Ausmaß die Regierung selber der Kritik aus dem ganzen Land und sogar aus dem Ausland standhält.

Es ist derzeit daher entscheidend, eine breite Bewegung gegen das Gesetz aufzubauen, um es zu stoppen. Dabei gibt es in Einzelfragen auch unter den Gegnern der «Reform» unterschiedliche Ansichten. Von allen Änderungen, die das Gesetz einführt, hat die Beseitigung der medizinischen Indikation (Fötusmissbildung) in den letzten Wochen die meisten Schlagzeilen gemacht. Sicher erweist sich die Regierung an dieser Stelle als besonders heuchlerisch, lässt sie doch die verwundbarsten Teile unserer Gesellschaft damit allein und grenzt sie noch mehr aus. Es ist jedoch zweifelhaft, ob dieser Punkt im Mittelpunkt eines radikalen und antikapitalistischen Feminismus stehen muss. Der Zwang, ein Kind mit schweren Missbildungen austragen zu müssen, ist nicht schlimmer als ein anderer Austragungszwang, nicht grausamer, als lesbischen oder alleinlebenden Frauen den Zugang zu künstlicher Befruchtung zu versperren, was die PP im vergangenen Sommer ebenfalls per Gesetz durchgesetzt hat.

Viele Dinge, die der Staat (oder die Kirche) durch Verbote zu regulieren suchen, regulieren sich am besten von allein, durch Übereinkunft. Frauen entscheiden sich nicht aus einer Laune heraus für einen Schwangerschaftsabbruch.

Sandra Ezquerra lehrt Soziologie an der Universitat de Vic (Barcelona) und ist als Feministin aktiv in der 15M-Bewegung. Der Gesetzentwurf ist Gegenstand massiver Mobilisierungen, die nach den Europawahlen am 22.Mai in einen großen landesweiten Marsch mit anschließender Belagerung des Parlaments münden sollen. Eine internationale Beteiligung ist erwünscht.

 

 

Teile diesen Beitrag:

Kommentar zu diesem Artikel hinterlassen

Spenden

Die SoZ steht online kostenlos zur Verfügung. Dahinter stehen dennoch Arbeit und Kosten. Wir bitten daher vor allem unsere regelmäßigen Leserinnen und Leser um eine Spende auf das Konto: Verein für solidarische Perspektiven, Postbank Köln, IBAN: DE07 3701 0050 0006 0395 04, BIC: PBNKDEFF


Schnupperausgabe

Ich möchte die SoZ mal in der Hand halten und bestelle eine kostenlose Probeausgabe oder ein Probeabo.