Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

Bert Brecht hielt nicht viel vom Recht auf geistiges Eigentum. Wir auch nicht. Wir stellen die SoZ kostenlos ins Netz, damit möglichst viele Menschen das darin enthaltene Wissen nutzen und weiterverbreiten. Das heißt jedoch nicht, dass dies nicht Arbeit sei, die honoriert werden muss, weil Menschen davon leben.

Hier können Sie jetzt Spenden
PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 03/2014
Verzicht auf die Scharia

von Bernard Schmid

Wenn alle feiern, darf man erwarten, dass Wichtiges unter den Tisch gekehrt wurde. So verhält es sich auch mit den Festlichkeiten zur Verabschiedung der neuen Verfassung und dem Antritt einer neuen (Übergangs-)Regierung in Tunesien. Die so gestiftete scheinbare Friede-Freude-Einstimmigkeit-Seligkeit droht, den revolutionären Impuls unter den Teppich zu kehren.Die politischen Anführer in den USA, Frankreich und die Europäische Union verhehlen ihr Glücksgefühl nicht. Der französische Präsident François Hollande nahm am 7.Februar in Tunis persönlich an der Feier für die neue Verfassung teil, und am 25.Februar war Rached Ghannouchi, Chef der momentan stärksten Partei Tunesiens, der islamistischen Formation En-Nahdha (Wiedergeburt), zur Feier in ein Hotel nach Washington eingeladen.

Auch die Tunesier zeigten sich in der Mehrzahl eher erfreut, wenn auch viele vor allem froh sind, dass das monatelange Tauziehen und die zähe politische Debatte nun ein Ende hat. Verfassungstexte machen allein nicht satt, und deswegen genoss die Annahme der neuen Verfassung für die breite Bevölkerung nicht gerade oberste Priorität. Immerhin wird sie grundsätzlich positiv, als Bruch mit der jahrzehntelang herrschenden Diktatur bewertet.

Die Verfassunggebende Versammlung war am 23.Oktober 2011 gewählt worden, ausgestattet mit einem Mandat von theoretisch einjähriger Dauer. Sie sollte gleichzeitig als Übergangsparlament dienen und innerhalb von zwölf Monaten einen neuen Verfassungstext ausarbeiten. En-Nahdha verfügt seither über eine relative Mehrheit von rund 40% der Sitze, aber nicht über eine eigene absolute Mehrheit. Da die Islamisten es nicht schafften, ihre ideologisch bedingten Anliegen durchzudrücken – auf die Einführung der Scharia als Rechtsquelle verzichteten sie schon Ende März 2012 –, verlegten sie sich auf eine Verschleppungs- und Blockadetaktik. An vielen Punkten versandete die Debatte, und mit ihr das öffentliche Interesse.

Doch im Sommer 2013 trat eine starke politische Krise ein, ausgelöst durch den spektakulären politischen Mord am linksnationalistischen Abgeordneten Mohamed Brahmi am 25.Juli, lähmte die Regierung. Gewerkschaften, Kapitalverbände und Großmächte übten gleichermaßen Druck auf sie aus und forderten die Überwindung der Krise. Am 14.Dezember 2013 trat der von En-Nahdha gestellte Premierminister Ali Laarayedh zurück, und der Unternehmer Medhi Jomaa wurde mit der Bildung eines Übergangskabinetts aus «Fachleuten ohne Parteizugehörigkeit» beauftragt.

Am 29.Januar dieses Jahres sprach ihm die Verfassunggebende Versammlung das Vertrauen aus – zwei Tage nach der Annahme der neuen Verfassung. Diese ist ein Kompromiss, was angesichts der Mehrheitsverhältnisse sicher unvermeidbar war. In vielerlei Hinsicht sind ihre Bestimmungen nicht die schlechtesten Kompromisse, die unter den gegebenen Bedingungen denkbar waren. Dank des Drucks, den die Opposition aufrecht erhielt, konnten doch wesentliche Fortschritte gegenüber frühere Textentwürfen erzielt werden.

Da ist zunächst der formelle Verzicht von En-Nahdha auf die Aufnahme der Scharia in die Verfassung. Die Islamistenpartei wollte z.B. aber auch die «gegenseitige Ergänzung der Geschlechter» (complémentarité) statt ihrer Rechtsgleichheit festgeschrieben wissen. Nunmehr sieht die neue Verfassung explizit «die Gleichheit von Bürgern und Bürgerinnen» vor. Allerdings besteht die Ungleichheit von Söhnen und Töchtern im Erbrecht fort – während ansonsten das tunesische Recht tatsächlich weitgehend egalitär ist, eine Änderung dürfte auf dem Weg des einfachen Gesetzes möglich sein. Die Verfassung garantiert die Glaubens- und Gewissenfreiheit. Also auch die Freiheit, nicht an Gott und den Islam zu glauben.

Ferner verbietet die Verfassung ausdrücklich die Praxis des Takfir (von kafir, «ungläubig»), also den Ausschluss aus der Gruppe der Gläubigen durch eine Erklärung, die ungefähr einer Exkommunikation im Katholizismus gleichkommt. Noch im Januar hatte ein Abgeordneter von En-Nahdha in laufender Sitzung einen politischen Widersacher als «Feind des Islam» tituliert. Nun ist diese Praxis per Verfassung verboten und steht unter Strafe.

Gleichzeitig wird der Staat als «Hüter des Heiligen» bezeichnet. Das bedeutet zunächst vor allem, dass der Staat Moscheen und Grabstätten vor Schändungen schützt. Der Paragraf könnte bei entsprechenden politischen Mehrheitsverhältnissen allerdings auch dazu dienen, «Gotteslästerer» wegen Beleidigung dessen, was anderen heilig ist, zu verfolgen. Im März 2012 war der Atheist Jabeur Méjri wegen «Beleidigung der Ehrgefühle anderer» (durch «Angriff auf den Islam») zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden war. Der junge Mann hatte religionsfeindliche Karikaturen auf einem Blog veröffentlicht und ein salafistischer Anwalt hatte Strafverfolgungen einleiten lassen. Am 19.Februar wurde er von Staatspräsident Moncef Marzouki begnadigt, blieb jedoch in Haft, weil die Behörden ein anderes Strafverfahren gegen ihn «entdeckt» hatten, diesmal wegen Geldunterschlagung. Die Menschenrechtsliga erklärte, sie sei «erstaunt» und wisse nichts von einem solchen Verfahren.

Der Internationale Währungsfonds (IWF), der Tunesien Gesamtkredite in Höhe von 3,6 Mrd. Dollar zur Verfügung gestellt hat – das entspricht einem Fünftel des Staatshaushalts – freigab, hat den finanziellen Würgegriff ein wenig gelockert. Nach wie vor verlangen IWF, Weltbank und verwandte Institutionen den Abbau von «Subventionen» für den Preis einiger Nahrungsmittel und Grundbedarfsgüter; die derzeitige Regierung will sie um 22% senken. Der IWF erklärte nun, er sei mit einer zeitlichen Verschiebung der Maßnahmen etwa auf die Zeit Juni 2015 bis März 2016 einverstanden. Dies hätte den praktischen Nebeneffekt, dass die Kürzungen erst nach der für Herbst 2014 geplanten Parlamentswahl greifen würden…

 

Teile diesen Beitrag:

Kommentar zu diesem Artikel hinterlassen

Spenden

Die SoZ steht online kostenlos zur Verfügung. Dahinter stehen dennoch Arbeit und Kosten. Wir bitten daher vor allem unsere regelmäßigen Leserinnen und Leser um eine Spende auf das Konto: Verein für solidarische Perspektiven, Postbank Köln, IBAN: DE07 3701 0050 0006 0395 04, BIC: PBNKDEFF


Schnupperausgabe

Ich möchte die SoZ mal in der Hand halten und bestelle eine kostenlose Probeausgabe oder ein Probeabo.