von Peter Nowak
«Historische Nitrofilme sind hochexplosiv», warnt Egbert Koppe, Spezialist für Filmrestaurierung am Bundesarchiv in Hoppegarten, einem Vorort von Berlin. Diese Szene steht auch am Anfang eines Films, bei dem es um Streifen geht, die nicht nur wegen des chemischen Materials hochexplosiv sind.Der vor kurzem in die Kinos gekommene Verbotene Filme widmet sich dem Erbe des Nazi-Kinos. Ob es sich wirklich um «ein verdrängtes Erbe» handelt, wie es im Presseheft zum Film heißt, müsste wohl mit einem Fragezeichen versehen werden.
Schließlich wird in dem 93minütigen Film sehr schnell deutlich, dass ein Großteil dieser Filme aus dem NS-Fundus in der Nachkriegs-BRD weiterhin mit großem Erfolg gezeigt wurde. Das betraf vor allem die Sparte der Unterhaltungs- oder Naturfilme, die besonders in der letzten Phase der NS-Zeit häufig gedreht wurden. So sollte der deutschen Volksgemeinschaft eine heile Welt auf der Leinwand vorgespielt werden, während die Massenmordpolitik auf ihrem Höhepunkt stand. Ein Großteil der deutschen Bevölkerung spielte dabei gerne mit und wollte auch nach 1945 davon nicht lassen. Aus politischen Gründen musste an der einen oder anderen Stelle ein Hakenkreuz oder ein antisemitisches Motiv ersetzt werden.
Im Film werden dazu einige Beispiele gezeigt. Hier sei das «volkspädagogische Ethos» der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) am Werk gewesen, erklärt deren heutige Leiterin. Der Filmhistoriker Thomas Koebner fordert, die Schnitte rückgängig zu machen. Nur dann könne man vor den Filmen Angst haben und müsse sich mit ihnen auseinandersetzen.
Tatsächlich war das Herausschneiden von kompromittierenden Elementen keine Lösung und verdeutlichte gut, wie die Entnazifizierung in der westdeutschen Nachkriegszeit abgelaufen ist: Man schnitt NS-Symbole heraus und machte ansonsten weiter wie bisher.
Doch Verbotene Filme behandelt auch NS-Streifen, bei denen es mit einigen Schnitten und Retuschen nicht getan war. NS-Propaganda-Filme wie Jud Süß, Heimkehr oder Ich klage an konnten in der Nachkriegszeit tatsächlich nicht mehr öffentlich gezeigt werden. Was aber nicht bedeutete, dass sie verschwunden waren. NS-Nostalgiker fanden immer einen Weg, sie zu sehen, und im Internetzeitalter stellt sich natürlich die Frage, ob sich ein Film überhaupt verbieten lässt, noch einmal neu.
Sollte man dann gleich offiziell alle NS-Filme freigeben? Diese Frage wird am Schluss des Films eindeutig mit Ja beantwortet. Der Regisseur Oskar Röhler pocht auf das Recht, immer und überall den Film zu sehen, den er gerade sehen will. So bleibt der irrige Eindruck, das wäre die Kernaussage des gesamten Filmes. Tatsächlich gibt er keine eindeutigen Antworten. So sprechen sich die Kinobesucher, die nach Ausnahmevorführungen «verbotener Filme» ihre ersten Eindrücke vortragen, keineswegs alle für eine Freigabe aus. Manche sind regelrecht erschrocken über die Szenen, die sie gerade gesehen haben und plädieren dafür, die Filme nicht freizugeben. Dass ausgerechnet ein Aktivist der extremen Rechten nicht nur uneingeschränkt für die Freigabe ist, sondern im Film den Nationalsozialismus verteidigt, spricht auch nicht dafür, die NS-Propaganda frei Haus zu liefern. Dass aber Verbote allein kein Mittel der Auseinandersetzung sind, macht der Film gut deutlich.
www.salzgeber.de/presse/pressehefte/verbotene_ph_web.pdf.
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