Wer den NSU-Prozess nicht regelmäßig verfolgt, verliert schnell den Überblick. Zum einen ist da die Fülle von Details, zum anderen aber auch das ständige Tauziehen, um den Nazizeugen ein Minimum an Informationen zu entlocken. Die Bundesanwaltschaft, die in diesem Prozess die Anklägerin ist, spielt dabei keine besonders aufklärerische Rolle und das Gericht will den Prozess nicht ausufern lassen.
Die SoZ sprach darüber mit Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der u.a. eine Nebenklägerin von der Keupstraße in Köln vertritt. Hoffmann ist seit 1998 in Kiel mit Schwerpunkt Strafverteidigung tätig, übernahm von Anfang an aber auch auch presserechtliche Vertretungen von antifaschistischen Publikationen und Nebenklagen gegen Nazis und Rassisten. Unter www.nsu-nebenklage.de berichtet er auf deutsch, türkisch und englisch über jeden Verhandlungstag im Münchner NSU-Prozess.Sie vertreten im NSU-Prozess u.a. eine Nebenklägerin aus der Keupstr. Auf einer Veranstaltung in Köln Ende letzten Jahres hatten sie ausgeführt, dass die Gerichtsverhandlung unbefriedigend bleibt, vielleicht auch bedingt durch ihren Charakter als Strafprozess überhaupt.
Ein Strafprozess ist grundsätzlich kein geeignetes Mittel für die Aufklärung eines komplexen Sachverhalts, wie z.B. den Hintergründen der Mordserie des NSU. Bei einem Strafprozess geht es an sich nur darum festzustellen, ob eine bestimmte Tat, die dem Angeklagten vorgeworfen wird, in der angeklagten Weise von ihm begangen wurde und ob er oder sie dafür verurteilt werden kann. An dieser Stelle gab es von Anfang an eine sehr, sehr starke Einengung durch die Anklageschrift der Generalbundesanwaltschaft, die eben nur bestimmte Personen angeklagt hat, von Anfang an nicht versucht hat, weitere Unterstützer mit anzuklagen, und offensichtlich schon wenige Wochen nach dem Auffliegen des NSU für sich entschieden hat, dass sie nur eine kleine, abgeschlossene Gruppe als NSU auffassen will. Infolgedessen wurde alles weitere auch so gehandhabt, dass es eben nur drei Täter, nämlich Bönhardt, Mundlos, Zschäpe und ein paar Unterstützer waren, die angeblich völlig losgelöst von anderen rechten Zusammenhängen agiert haben.
Das ist aber doch eine inhaltliche Entscheidung der Bundesanwaltschaft, die hätte sie auch anders treffen können.
Natürlich. Aber das wollte sie nicht. Die Beschränkung auf das Trio ist politisch gewollt, das merken wir auch im Prozess, die Bundesanwaltschaft blockt systematisch alles ab, was in eine andere Richtung geht, und möchte die Verhandlungen allein auf die drei beschränken.
Wir haben da als Nebenkläger schon einige Erfolge verzeichnen können: Wir konnten mit Beweisanträgen das Gericht davon überzeugen, dass man weiter in die Tiefe gehen und eine tiefergehende Aufklärungsarbeit leisten muss, als es die Bundesanwaltschaft will. Wir konnten auch schon erreichen, dass Zeugen geladen wurden, die von der Bundesanwaltschaft nicht vorgesehen waren, aber insgesamt ist die Aufklärung durch die Anklageschrift sehr eingeengt und wir müssen wirklich schon um wenig kämpfen.
Welches Interesse hat die Bundesanwaltschaft, so zu verfahren?
Dafür gibt es mehrere Interessen. Das eine ist natürlich, diesen Prozess hier in einem überschaubaren Zeitraum von vielleicht zwei Jahren oder ein wenig mehr mit einer Verurteilung zu Ende zu bringen. Das zweite ist: Die Bundesanwaltschaft will mit dem Prozess und einer Verurteilung die Sorgen der Bevölkerung über die rechten Anschläge und über die sog. Ermittlungspannen sozusagen dämpfen, sie möchte sagen können: Jetzt haben wir alles abgearbeitet, damit ist der NSU Geschichte und es wurde ein gerechtes Urteil gefällt. Sie will das Thema damit politisch vom Tisch haben.
Möchte die Bundesanwaltschaft vielleicht auch verhindern, dass Leute vom Verfassungsschutz stärker ins Kreuzfeuer des Prozesses rückt?
Die Generalbundesanwaltschaft will um jeden Preis verhindern, dass deutlich wird: Erstens, der NSU war sowohl politisch, als auch materiell über Hilfeleistungen bei der Waffenbeschaffung usw. in ein deutlich größeres Nazi-Netzwerk eingebunden, aus dem in Zukunft gegebenenfalls auch weitere Morde zu erwarten sind. Und zweitens möchte sie nicht, dass hinterfragt wird, wer in und um dieses Netzwerk herum an welchen Stellen als V-Leute der verschiedensten Dienste – Verfassungsschutz, Landeskriminalämter, MAD usw. – platziert ist, die die Szene nicht nur beobachten, sondern auch mitmachen und die Sache zum Teil noch anheizen, statt Straftaten zu verhindern.
Sie haben in einer Presseerklärung, gemeinsam mit 28 anderen Rechtsanwälten und Vertreter der Nebenklage der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, sie würde eine kritische Befragung von Nazizeugen verhindern. Wie ist das möglich, wie stelle ich mir das vor?
In einem Saal wie dem Münchner Gerichtssaal – ich weiß nicht, ob Sie sich den mal angeschaut haben – ist eine Befragung ohnehin schwierig. Wir richten die Fragen an den Hinterkopf der Zeugen, können ihnen nicht ins Gesicht schauen. Wir hatten mehrfach die Situation, dass Nazizeugen ein bisschen verunsichert waren, da ist die Bundesanwaltschaft direkt eingeschritten ist, hat Fragen beanstandet, hat uns nicht ausreden lassen, hat Entscheidungen des Gerichts herbeigeführt, die den Nazizeugen Zeit gegeben haben, sich neu zu orientieren und sich zu überlegen, wie sie argumentieren können. Sie hat damit wirklich an entscheidenden Stellen verhindert, dass wir die nächste Frage stellen konnten und auch eine Antwort gekriegt hätten. Deswegen haben wir zusammen mit vielen anderen Vertretern der Nebenklage diese Presseerklärung veröffentlicht, weil einfach spürbar war, dass die Bundesanwaltschaft mehrfach verhindert hat, dass die nächsten Antworten kommen – und den Nazizeugen auch signalisiert hat: Sagt besser nix zu dem Thema, redet euch raus auf schlechte Erinnerung.
Wie reagiert der Richter darauf?
In der Situation teilweise verständnislos, weil er ja meint, er habe alle wichtigen Fragen schon gestellt. Teilweise auch irritiert, weil er solch eine heftige Intervention von Seiten der Nebenklage nicht gewohnt ist. Manchmal aber auch schon ein bisschen verärgert gegenüber der Bundesanwaltschaft.
Haben Sie insgesamt den Eindruck, dass das Gericht bemüht ist, zu einem Ergebnis zu kommen?
Das Gericht ist in erster Linie bemüht, die Anklageschrift abzuarbeiten und nach ihr zu verurteilen. Das muss es auch, es hat die Anklage zugelassen und damit entschieden, es sieht eine überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung. Über längere Zeit hatten wir die Situation, dass das Gericht allen Beweisanträgen von uns, die über die Anklageschrift hinausgegangen sind, mit sehr viel Misstrauen begegnet ist. In manchen Bereichen, insbesondere was z.B. die Einbindung und Unterstützung des Trios durch Nazi-Netzwerke wie «Blood and Honor» angeht, haben wir aber auch den Eindruck, dass das Gericht neugierig geworden ist, dass es erkannt hat, dass man diese Anklage nicht abarbeiten kann, ohne diesen Spuren nachzugehen. Deshalb haben wir die Hoffnung, dass wir das ausbauen können und dass uns das Gericht in dem Bereich noch weiter folgen und auch Beweisanträgen nachgehen wird.
Hat der Prozess bislang zu Erkenntnissen geführt, wo man sagen könnte: Ohne ihn hätte es die so nicht gegeben?
Ganz am Anfang gab es schon die Mitteilung des Angeklagten Schulz über einen weiteren Sprengstoffanschlag, der wäre sonst auf keinen Fall herausgekommen – das war der Anschlag mit der sog. Taschenlampenbombe in Nürnberg; die Ermittlungen waren eingestellt, da wäre nichts mehr gefolgt. Das war ganz neu.
Jetzt geht es mehr darum, Beweisergebnisse so herauszuarbeiten, dass sie später auch im Urteil auftauchen. Dadurch, dass sie Teil des Urteils sind, gelten sie dann quasi als wahr. Das gilt etwa für die Verstrickung von «Blood-and-Honor»-Strukturen, insbesondere direkt nach dem Abtauchen des Trios in Chemnitz. Die Verstrickung war bekannt, aber erst durch den Prozess und durch die Beweisaufnahme wird man später sagen können: So war das. Die Zeitungen haben in den letzten zwei Jahren ja immer wieder über das geschrieben, da wurde in der Regel aber nur vermutet, nichts belegt. So gibt es schon einige Erkenntnisse, bei denen wir davon ausgehen, dass sie mit dem Urteil auch als Tatsachen feststehen werden. Auch darum geht ein Teil des Kampfes.
Sehen Sie eine Chance, durch den Prozess auch andere Personen der Mittäterschaft zu überführen?
In diesem Prozess kann es natürlich nur um die hier Angeklagten gehen. Wir hoffen allerdings, dass wir im Verlauf des Prozesses die Beteiligung und Unterstützung durch andere Kreise so stark belegen können, dass aufgrund des öffentlichen Drucks weitere Strafverfahren notwendig werden. Das wird sich aber erst in zwei, drei Jahren zeigen.
Haben Sie den Eindruck, dass in der Öffentlichkeit ein Klima entstanden ist, das auf solche weitere Strafverfahren drängen würde?
Ich kann das sehr schwer beurteilen. Ich habe das Gefühl, dass es einerseits schon einen Druck der Öffentlichkeit auf wirkliche Aufklärung und Aufarbeitung gibt. Auf der anderen Seite lässt das Interesse immer wieder auch stark nach und über die lange Dauer des Prozesses geht viel Interesse verloren. Ich glaube, dass die Organisationen, Gruppen und Interessenvertretungen, die damit befasst sind, noch sehr viel Druck erzeugen müssen, damit das weiter geht. Es geht ja auch nicht nur um die Strafverfolgung, sondern auch um die Aufarbeitung der Arbeit der Polizei, die einfach rassistisch war. Hier weiterzugehen und zu sagen: Wir müssen Mittel und Wege finden, damit eine solche Arbeit der Geheimdienste, ein solche rassistische Ermittlungsarbeit der Polizei in Zukunft unmöglich wird, das wird schon eine eigenständige Mobilisierung erfordern, da muss neben dem Prozess erhebliche Energie hineingesteckt werden, sonst wird da nichts passieren.
Was wären Ihrer Meinung nach zentrale Anforderungen an eine Aufarbeitung des NSU-Skandals?
Ich glaube, eine der wichtigsten Forderungen ist nach wie vor die, dass alle Geheimdienste ihr Wissen endlich offenlegen, auch wenn es sie selbst belastet. Nach wie vor ist es so, dass große Teile ihrer Unterlagen geheim sind, auch solche, die den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen vorlagen, wir aber nicht haben. Es muss alles auf den Tisch kommen, egal, wie stark das vielleicht die zukünftige Arbeit der Geheimdienste in Deutschland beeinträchtigt.
Sie vertreten auch ein Opfer des Nagelbombenattentats in Köln. Was sagt die Betreffende, was erwartet sie vom NSU-Prozess?
Sie erwartet ganz wenig. Sie will in erster Linie, dass wir maximale Anstrengungen unternehmen, um die tatsächlichen Hintergründe, insbesondere auch der rassistischen Polizeiarbeit, die ja in der Keupstrasse besonders krass war, aufzuklären.
Die Vernehmung der Zeugen aus der Keupstraße wird für Juli bzw. September erwartet.
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