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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 06/2014
«Fluchtgefahr»

von Angela Huemer

Laut Süddeutsche Zeitung (9.5.) plant das Innenministerium härtere Regeln für Asylwerber: Neben der Anerkennung von Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien als neue sichere Drittstaaten – in die Asylbewerber ohne Probleme abgeschoben werden können –, soll in Deutschland die Internierung von Asylwerbern in Zukunft sehr leicht werden, offiziell unter dem Vorwand «Fluchtgefahr».

Diese besteht dann – so zitiert die SZ die neuen geplanten Richtlinien –, wenn «jemand unter Umgehung einer Grenzkontrolle eingereist ist», sich der Identitätspapiere entledigt hat oder «eindeutig unstimmige oder falsche Angaben gemacht hat». Demnach könnte in Zukunft praktisch jeder Flüchtling einfach festgenommen werden.

Darüber hinaus wird Asylwerbern im Fall, dass ihr Asylantrag als «unzulässig, unbeachtlich oder offensichtlich unbegründet» abgelehnt wird, unterstellt, nach Deutschland eingereist zu sein, um Sozialleistungen zu beziehen. Sie sollen künftig mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot belegt werden. Ein Flüchtling, der nicht alles dafür tut, dass er sofort in Abschiebehaft genommen werden kann, kommt, wegen «Fluchtgefahr», in Aufnahmehaft.

Heribert Prantl kommentiert das in der Süddeutsche Zeitung mit folgenden Worten: «Wenn man den aktuellen Referentenentwurf der Bundesministeriums des Inneren ‘zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung’ liest … dann bleibt einem das Wort Willkommenskultur im Halse stecken. Dieser Gesetzentwurf ist das Schärfste und das Schäbigste, was einem deutschen Ministerium seit der Änderung des Asylgrundrechts vor 21 Jahren eingefallen ist. Er ist nicht nur eine Ansammlung von Nickeligkeiten, neuen Erschwernissen und Bürokratismen; im Kern ist er die Perfidie in Paragrafenform.» Dem ist nichts hinzuzufügen.

Angesichts dieser geplanten Regelverschärfungen lohnt es sich, in die jüngere Vergangenheit zu blicken. Seit mehr als 15 Jahren ertrinken jährlich Tausende von Menschen auf dem Weg über das Mittelmeer nach Europa. Je nach Krisenherden gehen die Zahlen mal rauf mal runter, offizielle Zahlen gibt es nicht, denn die meisten Toten bleiben, ohne je gezählt zu werden, draußen auf dem Meer. Trotzdem hat man seither das Ankommen und auch das Hiersein immer mehr erschwert. Schon vor zehn Jahren kommentierte ich dieselben Dinge für eine österreichische Zeitung und verwies darauf, wie effizient Deutschland dabei ist zu verhindern, dass Flüchtlinge deutschen Boden betreten: Schon damals wurden beispielsweise alljährlich im schnellen Flughafenverfahren 40000 Flüchtlinge abgewiesen, bevor sie deutschen Boden betraten – unbemerkt von der deutschen Öffentlichkeit, bis zum Abflug isoliert und von privaten Sicherheitsdiensten bewacht.

Verschwinden im Draußen nennt das die italienische Philosophin Federica Sossi, in luoghi del fuori, Orte des Draußen. Wenn es kein Draußen im europäischen Ausland mehr gibt, in das abgeschoben werden kann, muss man Orte des Draußen im Inland schaffen, in die man verbannen kann. Diese Orte des Draußen machen keine Schlagzeilen. Und die Insassen, die sich jahrelang in Übergangssituationen befinden, nie richtig ankommen können, verschwinden darin.

Laut der Flüchtlingsorganisation der Vereinten Nationen (UNHCR) ist die «Freiheit von Detention ein grundlegendes Menschenrecht, und der Gebrauch von Internierung widerspricht in den meisten Fällen den Normen und Prinzipien von internationalem Recht». Asylwerber dürften idealerweise lediglich nur wenige Tage, aus gesundheitlichen Gründen oder zur Feststellung der Identität festgehalten werden, unter menschenwürdigen Bedingungen in einem offenen Ambiente. Doch das spielt schon lange keine Rolle mehr. Die Überlebenden der Tragödie vom 3.Oktober 2013 bei Lampedusa verblieben beispielsweise mehr als 100 Tage auf Lampedusa – im dortigen Lager unter unerfreulichen Bedingungen. Ihnen wurde sogar – trotz mehrfacher inständiger Bitten – die Teilnahme am Begräbnis der 366 Toten verwehrt, die blieb nur den Politikern und diplomatischen Vertretern der Länder vorbehalten, aus denen die Toten geflohen waren, wie Eritrea.

Wie schreibt Prantl so schön: «Dieser Gesetzentwurf verschärft die ohnehin scharfe EU-Aufenthaltsrichtlinie in einer Weise, die man nicht glauben möchte, wenn es nicht schwarz auf weiß da stünde. Das neue Recht (das nicht Recht werden darf) läuft darauf hinaus, dass künftig fast jeder Flüchtling, der nach Deutschland kommt, inhaftiert werden kann.»

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