Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

Bert Brecht hielt nicht viel vom Recht auf geistiges Eigentum. Wir auch nicht. Wir stellen die SoZ kostenlos ins Netz, damit möglichst viele Menschen das darin enthaltene Wissen nutzen und weiterverbreiten. Das heißt jedoch nicht, dass dies nicht Arbeit sei, die honoriert werden muss, weil Menschen davon leben.

Hier können Sie jetzt Spenden
PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 03/2015
von Jakob Schäfer

Das im Juni 2010 verabschiedete Programm «Europa 2020» (Agenda 2020) ist die Verlängerung und Verschärfung des im Jahr 2000 beschlossenen Lissaboner EU-Programms «Agenda 2010». Neben dem weiteren Abbau staatlicher Schutzmaßnahmen (vor allem bei den Sozialleistungen) ist jetzt verstärkt das Arbeitsrecht im Visier der Herrschenden.Zwei Dinge stechen vor allem hervor. Erstens: Flächentarifverträge sind von größtem Übel. Dem Kapital und den ihm zuarbeitenden EU-Institutionen geht es darum, eine unübersichtliche Vielzahl von Haustarifverträgen durchzusetzen, damit Gewerkschaften ihre – potenzielle – Macht kollektiver Interessenvertretung nicht mehr in die Waagschale werfen können.

Zweitens soll der Wert von Tarifverträgen überhaupt unterminiert werden, indem nämlich abweichende Vereinbarungen (Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge) getroffen werden können und dabei das Günstigkeitsprinzip (wonach für den «Arbeitnehmer» immer die günstigeren Vereinbarungen gelten) aufgehoben wird.

Dieses Programm hat die Troika bei der Durchsetzung der «Rettungspakete» für Griechenland in einer für das Kapital geradezu traumhaften Weise umgesetzt, bis hin zu massiven Streikverboten. In Spanien hat die Regierung mindestens schon mal beim Versammlungsrecht bedeutende gesetzliche Einschnitte vorgenommen.

Das Gesetzesvorhaben «Tarifeinheit»

Bei uns laufen die Angriffe auf verschiedenen Ebenen, haben aber im Gegensatz zu anderen Ländern für die Herrschenden hierzulande einen gewichtigen Vorteil: Sie können bei dem im Moment akutesten Vorstoß auf die wohlwollende Unterstützung der Vorstände von DGB und von fünf seiner Einzelgewerkschaften bauen (alle außer Ver.di, NGG und GEW). Nicht nur haben diese aus gewerkschaftsegoistischen Gründen mit dafür gesorgt, dass das Vorhaben in die Koalitionsvereinbarung der GroKo aufgenommen wurde. Durch das faktische Ausschalten kleinerer, kämpferischer Gewerkschaften versprechen sie sich geringeren Legitimierungszwang gegenüber der eigenen Mitgliedschaft und – wenn es gut geht – auch einen Mitgliederzuwachs, wenn nämlich die «konkurrierenden» Gewerkschaften nichts mehr durchsetzen können.

Jetzt tun sie auch noch alles, das Gesetzesvorhaben zu verteidigen, obwohl alle namhaften gewerkschaftlich orientierten Arbeitsrechtler das Vorhaben scharf kritisieren (siehe dazu die Besprechung der Broschüre von Detlev Hensche in SoZ 2/2015, aber auch das Gutachten von Wolfgang Däubler für die Linkspartei1). Der IGM-Vorstand hat es in einem skandalösen Beschluss sogar fertiggebracht, seinen Hauptamtlichen zu verbieten, sich negativ zu dem Gesetzesvorhaben zu äußern. Wie schlecht müssen die Argumente dieser Vorstände sein, wenn sie zu solchen Methoden greifen?

Vorläufer

Die Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Stiftung hat schon 2012 einen vollständigen Gesetzentwurf formuliert, der weitreichende Einschränkungen des Streikrechts vorsieht. Er beinhaltet für einen weit gefassten Bereich der «Daseinsvorsorge» eine «Ankündigungspflicht» von vier Tagen und eine «Aufrechterhaltung einer Grundversorgung». Ferner sollen generell gewerkschaftliche Arbeitskampfmaßnahmen nur zulässig sein, «wenn mehr als 50% der teilnahmeberechtigten Mitglieder der Gewerkschaft an einer Urabstimmung teilgenommen und mehr als 50% der abstimmenden Mitglieder der Gewerkschaft der Arbeitskampfmaßnahme zugestimmt haben.» Faktisch ist auch eine Zwangsschlichtung vorgesehen. Und zum «Streik einer Berufsgruppengewerkschaft» heißt es: «Eine gewerkschaftliche Arbeitskampfmaßnahme ist unzulässig, wenn sie auf den Abschluss eines Tarifvertrags gerichtet ist, der bezogen auf seinen angestrebten räumlichen und betrieblichen Geltungsbereich weniger als 15% der Arbeitsverhältnisse erfassen würde.»2

Die CSU hat am vergangenen 26.Januar einen Gesetzentwurf eingereicht, der fast genau auf der Linie der Stiftung liegt.

Tarifkampf der GDL

Vor diesem ganzen Hintergrund hat die aktuelle Tarifrunde der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer eine sehr politische Bedeutung. Bahnvorstand und Regierung wollen den – mit Hilfe der Massenmedien hochgeputschten – Unmut der Bahnkunden nutzen, um nach dem gescheiterten Versuch von 2011 jetzt endlich ein Tarifeinheitsgesetz durchzudrücken. Sie wissen zwar alle (einschließlich der Vorstände von DGB, IG Metall usw.), dass damit ein Grundrecht ganz gravierend verletzt wird. Das stellt sogar der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags fest. Dessen Gutachten wird bislang jedoch unter Verschluss gehalten!

Aber erneut spielt der Vorstand der Bahn auf Zeit, um möglichst einen Abschluss vor der Verabschiedung des Gesetzes (vorgesehen für den 21./22.Mai) zu verhindern. Dazu macht er sogar eine Rolle rückwärts und will plötzlich nicht mehr anerkennen, wozu er sich mit der Vereinbarung vom 17.Dezember verpflichtet hatte, nämlich die Tarifzuständigkeit der GDL für alle ihre Mitglieder anzuerkennen.

Die GDL gab daraufhin dem Bahnvorstand bis zum 18.Februar Zeit, diese wesentliche Forderung der GDL anzuerkennen. Andernfalls wird sie erneut zum Streik aufrufen.

Welche Gegenwehr?

Wir müssen das Tarifeinheitsgesetz als Türöffner für weitergehende Einschränkungen des Streikrechts begreifen. Wenn dieses Gesetz durchgesetzt wird, hat das weitreichende Folgen für die anderen Maßnahmen, die die Herrschenden auf der Agenda haben. Von den Vorständen der DGB-Gewerkschaften haben bisher nur Ver.di, GEW und NGG begriffen, was hier auf dem Spiel steht. Aber ablehnende Stellungnahmen reichen nicht, genauso wenig wie es reicht, gegen das zur Verabschiedung anstehende Gesetz nur eine Unterschriftensammlung (und die auch nur im Netz!) zu veranstalten.

Was steht an?

– Verstärkter Druck von unten in den DGB-Gewerkschaften, damit die katastrophale Unterstützung des Gesetzesvorhabens endlich ein Ende findet und die Gewerkschaften diese Vorhaben aktiv bekämpfen.

– Entschlossener Kampf der GDL für ihre legitimen Ziele. Die GDL darf sich nicht länger hinhalten lassen und muss dieses Gesetzesvorhaben noch viel offensiver als das anprangern, was es ist: ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte der Koalitionsfreiheit und der Tarifautonomie. Darüber hinaus sind wir alle gefordert, aktive Solidarität zu üben und die Kollegen der GDL bei ihrem Streik politisch-moralisch, organisatorisch und wo möglich auch finanziell zu unterstützen.

– Den Protest auf die Straße tragen! Das Aktionsbündnis «Hände weg vom Streikrecht – für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit»3 hat zur bundesweiten Demonstration am 18.April nach Frankfurt a.M. aufgerufen. Dieser Termin geht alle an! (Details dazu in Kürze auf www.labournet.de.) Wichtig wird es sein, dass wir Gewerkschaftsgliederungen von DGB-Gewerkschaften dafür gewinnen, zu dieser Demo aufzurufen. Das wäre ein wichtiges politisches Signal und könnte wesentlich zur Verbreiterung der Ablehnungsfront beitragen.

1.http://tinyurl.com/oqd6qrc.

2.Der Gesetzesentwurf findet sich unterwww.cfvw.org/stiftung/projektbereich-zukunft-der-arbeit/arbeitskampf/ gesetzentwurf bzw. unter http:// tinyurl.com/lhxkr25.

3.www.streikrecht-verteidigen.org.

Jakob Schäfer ist IG-Metall-Mitglied und aktiv im Arbeitsausschuss der Initiative zur Vernetzung der Gewerkschaftslinken (IVG).

Teile diesen Beitrag:

Kommentar zu diesem Artikel hinterlassen

Spenden

Die SoZ steht online kostenlos zur Verfügung. Dahinter stehen dennoch Arbeit und Kosten. Wir bitten daher vor allem unsere regelmäßigen Leserinnen und Leser um eine Spende auf das Konto: Verein für solidarische Perspektiven, Postbank Köln, IBAN: DE07 3701 0050 0006 0395 04, BIC: PBNKDEFF


Schnupperausgabe

Ich möchte die SoZ mal in der Hand halten und bestelle eine kostenlose Probeausgabe oder ein Probeabo.