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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 10/2015
Regierungskoalition setzt in der Flüchtlingspolitik weiter auf Abschreckung
von Ulla Jelpke

Dublin ist tot!? So hieß es in den Tagen, als die Bundesregierung einen «Notstand» erkannte und die Grenzen für Zehntausende Flüchtlinge öffnete. Jetzt hat der Bundesinnenminister den Leichnam wiederbelebt, stinkender und fratzenhafter als je zuvor.

Über 800.000 Flüchtlinge werden in diesem Jahr nach Schätzungen der Bundesregierung in der Bundesrepublik Schutz suchen. Überraschend kommt diese auf das Vierfache des Vorjahres angestiegene Zahl nicht.
Die Bundesregierung hat sich nur viel zu lange totgestellt, sodass sich auch Länder und Kommunen nicht adäquat auf die neuen Herausforderungen der Flüchtlingsaufnahme einstellen konnten. Der Verdacht liegt nahe, dass die jetzigen Bilder von völlig überfüllten Erstaufnahmelagern vorsätzlich produziert wurden, um einen Notstand zu suggerieren und damit weitere Einschränkungen des Asylrechts zu rechtfertigen.
Die liegen jetzt in Form eines Gesetzentwurfs des Bundesinnenministeriums vor, der das Asylrecht praktisch zum Abschiebungsrecht macht. Der Grundtenor lautet: Flüchtlingsabwehr statt Aufnahme, Ausgrenzung statt Integration.
Die wenigen im Rahmen der letzten Bleiberechtsnovelle getroffenen Verbesserungen werden in dem Gesetzentwurf wieder zurückgenommen oder sogar ins Gegenteil verkehrt. Integrationsmaßnahmen und einen schnelleren Zugang zum Bildungssystem und Arbeitsmarkt soll es nur für einige Flüchtlinge – wie z.B. Kriegsflüchtlinge aus Syrien – geben.
Die stärkste Benachteiligung durch die geplante Neuregelung droht den sogenannten Dublin-Flüchtlingen, die Deutschland über ein anderes EU-Land erreicht haben. Ihnen sollen künftig sämtliche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verwehrt bleiben. Sie hätten damit keinerlei Anspruch mehr auf Unterbringung und medizinische Versorgung, selbst Lebensmittel würden ihnen nicht mehr zugebilligt. Einzige Ausnahme: Eine «Reisebeihilfe» in Form einer Fahrkarte und eines Proviantbeutels.
Die Betroffenen sollen mit dieser Strategie des Aushungerns zum schnellstmöglichen Verlassen Deutschlands gezwungen werden. Zur Unterstützung dieser menschenunwürdigen Abschottungspolitik sollen künftig Bundespolizisten – fernab jeglicher Kompetenz – bereits an den Grenzen Asylsuchende kontrollieren, um Dublin-Flüchtlinge aufzugreifen und ihre Einreise zu verhindern.
Langjährig Geduldete würden von der Novelle ebenfalls hart getroffen: Wird ihnen – etwa, weil sie keinen Reisepass haben – unterstellt, für etwaige Abschiebungshindernisse selbst verantwortlich zu sein, droht auch ihnen ein kompletter Leistungsentzug und zusätzlich ein Arbeitsverbot. Von der mühsam erkämpften Bleiberechtsperspektive bleibt damit nicht mehr viel übrig.

Null Chancen auf Anerkennung
Die Absicht, Flüchtlinge loszuwerden – oder von vornherein abzuschrecken – indem ihnen die Leistungen massiv zusammengestrichen bzw. ganz verweigert werden, hat das Bundesverfassungsgericht schon vor drei Jahren für unvereinbar mit der Garantie der Menschenwürde durch das Grundgesetz erklärt. Der Präsident des Bundessozialgerichts hat diesen Sommer noch einmal ausdrücklich den Ersatz von Bargeld- durch Sachleistungen in Erstaufnahmeeinrichtungen kritisiert. Das scheint die Regierung jedoch kalt zu lassen. Dabei bringen Sachleistungen einen erheblichen Mehraufwand und damit auch Mehrausgaben für die Kommunen mit sich.
Auch in Sachen Unterbringung und Versorgung sieht es düster aus, der Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen soll sich bis zu sechs Monate hinziehen können. Das wird nach der geplanten Einstufung von Albanien, dem Kosovo und Montenegro als vorgeblich «sichere Herkunftsstaaten» vor allem die Westbalkanflüchtlinge hart treffen. Sie können für die Dauer ihres Verfahrens in den Auffanglagern kaserniert und von dort aus direkt abgeschoben werden. Ihre Anerkennungschancen liegen nahe Null, obwohl ein Viertel von ihnen Roma sind, die in den Balkanstaaten unter sozialer Ausgrenzung und rassistisch motivierter Gewalt leiden.
Ein schlüssiges Konzept zur dauerhaften finanziellen Entlastung der Kommunen bei der Erstaufnahme von Flüchtlingen hat die Regierung noch immer nicht parat. Sie setzt weiter auf sporadische Finanzspritzen und Sammelunterkünfte, obwohl eine dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge in Wohnungen oder bei Verwandten eine schnelle Integration fördern würde.
Für die «Bekämpfung der Fluchtursachen und Stabilisierung der Nachbarländer» sind 400 Millionen Euro vorgesehen. Das ist weniger als ein Tropfen auf den heißen Stein. Das Geld soll zur Versorgung von Flüchtlingslagern direkt in den Krisenregionen sowie zur Festigung staatlicher Strukturen in den Herkunfts- und Transitstaaten beitragen.
Im Klartext: Auch diese Gelder dienen der weit vor die Grenzen Europas vorverlagerten Flüchtlingsabwehr. Keine Rede ist hingegen von den Rüstungsexporten, der forcierten neoliberalen Handelspolitik sowie der direkten oder indirekten Unterstützung von sogenannten «Regime Changes», mit denen die westlichen Staaten permanent zur Schaffung neuer Fluchtgründe beitragen.
Der Ausspruch von Angela Merkel, auch in einer Notlage ein «freundliches Gesicht» zu zeigen, wurde in den Medien viel gerühmt. Von einer Umlenkung der Asylpolitik in Richtung einer fairen und menschenwürdigen Lösung zur Aufnahme und Integration der Flüchtlinge ist aber weiterhin nichts zu merken. Hinter der freundlichen Miene wird vielmehr ein ganz und gar unfreundliches Spiel getrieben – auf Kosten der Flüchtlinge.

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