von Christian Rother*
Der Weltmarktführer im Onlinehandel, Amazon, ist bekannt für sein aggressives Verhalten gegenüber Gewerkschaften im allgemeinen und aktiven Gewerkschaftern im Betrieb. Dieses Verhalten wird als Union Busting (engl.: Gewerkschaftszerschlagung) bezeichnet. Hierfür hat der Konzern ganz eigene Strategien, für die er große Mühen und viel Geld aufwendet.
Dabei unterscheidet er zwischen Maßnahmen, die nach innen, und solchen, die nach außen gerichtet sind. Bei den nach innen gerichteten Maßnahmen zielt Amazon auf seine Beschäftigten ab, die nach außen gerichteten Maßnahmen betreffen hingegen Medien und Werbung. Dabei gibt es durchaus Schnittmengen. Dies ist immer dann zu beobachten, wenn gestreikt wird.
Hierbei muss wiederum zwischen Streiks innerhalb und außerhalb des 4.Quartals unterschieden werden. Je nachdem ändern sich die Sprache und das Verhalten Amazons. Bei Arbeitsniederlegungen während der ersten drei Quartale versucht Amazon, diese den Medien gegenüber komplett zu ignorieren. Ähnliches gilt auch für die interne Kommunikation.
Während eines laufenden Streiks versucht der Konzern, nicht auf das Thema einzugehen. Hier hat Amazon gelernt. Bei den ersten Streiks wurde auf Abteilungsmeetings noch behauptet, technische Störungen und Ähnliches hätten eine rechtzeitige Auslieferung aller Pakete verhindert.
Streik in der Vorweihnachtszeit
Das Thema Gewerkschaft und Streik zu ignorieren, ist während des Weihnachtsgeschäftes natürlich nicht möglich, da die Journalisten mit Aktionen seitens der Gewerkschaft rechnen. Hier versucht der Konzern, den Medien ein positives Bild vom Unternehmen zu vermitteln, und wiederholt mantraartig das Versprechen, alle Kunden rechtzeitig zu beliefern. Er weist auch darauf hin, es seien genügend Saisonarbeitskräfte eingestellt worden, um mit einem hohen Bestellvolumen umgehen zu können. Diese Aussage trifft aber nur bedingt zu.
Sicher, die vielen Saisonarbeitskräfte verrichten gute Arbeit und können das sog. Standardvolumen rechtzeitig verschicken. Standardvolumen meint hier die Bestellungen von Kunden, die keinen Premium- bzw. Prime Account besitzen. Hierfür gibt Amazon auf seiner Internetseite auch eine größere Lieferspanne an. Das kritische Bestellvolumen ist aber eben jenes der Prime-Kunden. Dieses wird vornehmlich von festangestellten Beschäftigten bearbeitet. Eben jenen Beschäftigten, die sich an den Streiks beteiligen. Denn Prime-Bestellungen können bis zu anderthalb Stunden, bevor der Lkw das Betriebsgelände verlässt, aufgegeben werden. Ein knapper Zeitraum also, in dem jeder Handgriff sitzen muss. Daher werden auch hauptsächlich Festangestellte mit der Bearbeitung dieser Artikel betraut.
Sind allerdings Streiks angesetzt, so konnte schon beobachtet werden, dass die Verfügbarkeit eines Artikels plötzlich eingeschränkt war und das Lieferversprechen auf der Webseite von vornherein verlängert wurde, nur um später zu behaupten, man habe sich an das eigene Versprechen gehalten.
Die interne Kommunikation hat sich aber auch für das Weihnachtsgeschäft geändert. Während in den vergangenen Jahren immer betont wurde, man lasse sich von Störungen außerhalb der Hallen nicht beeinflussen, versucht man jetzt, die Streikenden dazu zu bewegen, sich nicht an weiteren Aktionen zu beteiligen. Daher wird an vielen Standorten eine «Anwesenheitsprämie» von maximal 200 Euro in den beiden Wochen vor Weihnachten ausgelobt. Diese bekommt aber nur, wer in diesem Zeitraum weder krank ist noch Urlaub hat. Letzteres ist ohnehin nicht möglich, da eine Urlaubssperre für den Monat Dezember verhängt wird. Daher ist diese Prämie als Streikbrecherzahlung zu werten. Denn wäre es das nicht, könnte man diese Summe auch gleich mit dem Lohn überweisen.
Die Zahlung beweist einerseits, dass die Streiks Wirkung zeigen, sonst müsste das Unternehmen nicht zu solchen Mitteln greifen. Andererseits zeigt die angekündigte Prämie auch, dass die Streikenden wichtig für das operative Geschäft sind. Schade ist nur, dass man sie nicht als gleichberechtigte Verhandlungspartner ansieht.
* Christian Rother arbeitet bei Amazon in Leipzig. Der Artikel wurde zuerst veröffentlicht auf http://amazon-verdi.de.
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