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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 02/2016
Arbeitskampf in der JVA Butzbach
von Jörg Nowak, Gregor Zattler

Vom 1. bis 11.Dezember 2015 traten 15–20 Gefangene der JVA Butzbach (Hessen) in Hungerstreik, ihre Kernforderungen waren: Gewerkschaftsfreiheit, Mindestlohn, Rentenversicherung und ein Ende der Arbeitspflicht.
Die JVA Butzbach (Hessen) ist ein Gefängnis der höchsten Sicherheitsstufe für erwachsene Männer mit Freiheitsstrafen von mehr als zwei Jahren, in dem z.Zt. ca. 420 Gefangene einsitzen. Den Gefangenen war bekannt geworden, dass die JVA der Firma Atp-Keine im ersten Halbjahr 2015 für 1,8 Mio. Euro Ausrüstungsgegenstände für Spielplätze (vor allem Trampolinmatten) im Gesamtvolumen von 1,8 Mio. Euro verkauft hatte, an denen der Lohnanteil nur 5784,14 Euro (ganze 0,3%) am Umsatz betrug.

Über hundert Gefangene unterschrieben sechs Forderungen:
1. Mindestlohn und Rentenversicherung für alle Arbeitenden.
2. Weg mit der Arbeitspflicht im Knast.
3. Her mit der Tariffähigkeit.
4. Volle Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern.
5. Kein Knast ohne Gefangenengewerkschaft.
6. Solidarität drinnen und draußen.
Diese sechs Punkte stammen aus dem Mitgliedsbeitrittsformular der Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO). Die GG/BO wurde vor knapp zwei Jahren in der JVA Tegel (Berlin) gegründet (siehe SoZ 9/2014). Offenbar traf die Gründung ein aktuelles Bedürfnis, die Gewerkschaft ist bis heute auf 850–1000 Mitglieder angewachsen, die meisten von ihnen sind Migranten.
Der Arbeitskampf in der JVA Butzbach wurde von der GG/BO getragen und von einem ziemlich heterogenen «Netzwerk für die Rechte inhaftierter Arbeiter_innen» mit Schwerpunkten in Berlin, Frankfurt, Jena und Kassel öffentlich mit Kundgebungen und Demonstrationen vor der JVA sowie Infoveranstaltungen und Pressearbeit begleitet.

Knast bleibt Knast
Aus dem zuständigen und von den Gefangenen zum Gespräch aufgeforderten hessischen Justizministerium waren zu dem Konflikt in Butzbach lediglich Aussagen eines Sprechers zu hören, der beinhart auftrat und keine Bereitschaft erkennen ließ, auch nur einen Millimeter auf die Gefangenen zuzugehen. Die Ministerin beantwortete das Gesprächsersuchen der Gefangenen nicht.
Durch einen Kontakt zu einem GG/BO-Mitglied in Butzbach ist bekannt, dass am ersten Tag des Hungerstreiks etwa 200 Inhaftierte aus Solidarität das Anstaltsessen verweigerten: Es gibt im Knast starke Sympathien für die Forderungen der GG/BO, aber viele Inhaftierte beteiligen sich nicht direkt wegen der repressiven Bedingungen im Knast.
In Butzbach gibt es drei Hauptgebäude, nur Gefangene auf einem Trakt haben die Chance, miteinander in direkten Kontakt zu treten. Die Betriebe sind einer der wenigen Orte, an denen sich Gefangene des gesamten Gefängnisses begegnen können. Die Hungerstreikenden waren die ganze Zeit auf ihren Zellen, nicht in den Betrieben. Das Mittel des Hungerstreiks hat also gleichzeitig die Kommunikation unter den streikenden Arbeitern erschwert. Überhaupt stellten sich, wenig überraschend, die mangelhaften Kommunikationsmöglichkeiten im Knast und zwischen drinnen und draußen als zentrale Schwierigkeit für den Arbeitskampf heraus.
Unklar ist, ob ein geplanter Bummelstreik in den Betrieben umgesetzt wurde und ob es zu Störungen des Betriebsablaufs oder zu Diskussionen in den Betrieben gekommen ist.

Solidarität und Öffentlichkeit
Am 1.12. veröffentlichte das Netzwerk eine Unterstützungserklärung für den Arbeitskampf in der JVA Butzbach mit 163 Unterschriften aus dem In- und Ausland, überwiegend von Einzelpersonen aus den Sozialwissenschaften, Einzelpersonen und einigen Organisationseinheiten mit Gewerkschaftsanbindung, Einzelpersonen und Arbeitskreise deutscher kritischer Juristen. Selbstverständlich betrieb auch die GG/BO eine eigene und intensive Öffentlichkeitsarbeit.* Zusammengenommen bewirkte dies ein erstaunliches Medienecho: In allen hessischen regionalen Printmedien, im Hessischen Rundfunk und im Neuen Deutschland, in der Taz, der jungen Welt und der Jungle World und auf den Online-Seiten des Focus, von Labournet Germany u.a. erschienen Berichte.
Insgesamt nahm in den Medien die Argumentation des Ministeriums bzw. der Landesvorsitzenden des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD, Teil des Deutschen Beamtenbunds) den deutlich größeren Raum ein, es ist aber als positiv hervorzuheben, dass sie sich mit den Forderungen der Gefangenen und ihren Argumenten auseinandersetzen mussten.
Die Argumentation des Ministeriums und des BSBD, die Arbeit der Gefangenen sei keine Lohnarbeit und Gefangene deswegen keine Arbeitnehmer mit Gewerkschaftsrechten, verstrickte sich mehrfach dabei in Widersprüche, die in den Medien weder benannt noch zugedeckt wurden. Andere Teile der ihrer Argumentation trugen klar autoritäre Züge, etwa der wiederkehrende Verweis auf die Kosten der Verwahrung der Gefangenen, die durch die Arbeit teilweise gedeckt würden. Dass die Kosten hoheitlicher Aufgaben des Staates von den Steuerzahlern und nicht von einzelnen zu tragen sind und Gefangene zur Strafhaft, nicht aber zur Strafarbeit verurteilt werden, wird dabei ausgeblendet.
Am 10.12.2015 sprachen Abgeordnete des hessischen Landtages der Linkspartei, von Grünen und SPD mit der Interessenvertretung der Gefangenen Butzbach (IVdG) und Vertretern der GG/BO in Butzbach. Es war das einzige Mal bisher, dass Parlamentarier auf die Gefangenen zugingen, diese nutzten die Gelegenheit, um die Beendigung des Hungerstreiks am folgenden Tag zu verkünden.
Gemessen an den Forderungen hatte der Streik keine greifbaren Ergebnisse. Trotzdem war zu hören, dass Gefangene in Butzbach sehr erfreut waren von dem großen Echo, auf das ihre Forderungen gestoßen sind. Sie hatten eine so starke Resonanz nicht erwartet. Die GG/BO hat in Butzbach neue Mitglieder gewonnen. Zudem ist es gelungen, das Thema Gefangenenarbeit einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

* http://gefangenenstreik.noblogs.org/pressespiegel. Gregor Zattler und Jörg Nowak sind Teil des «Netzwerks für die Rechte inhaftierter Arbeiter_innen».

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