dokumentiert
Im Eilverfahren, binnen einer Woche, wurde das Asylpaket II durch den Bundestag gebracht – wie alle Gesetze, die die parlamentarischen Kontrollrechte beschneiden und die Entfaltung einer gesellschaftlichen Opposition im Keim ersticken sollen. Aus gutem Grund: Von «Brandmalen» und «Konzentrationslagern» sind die darin enthaltenen Regelungen nicht mehr weit entfernt.
Schnellverfahren
Alle Flüchtlinge aus sogenannten «sicheren Herkunftsländern»; alle Flüchtlinge, die einen Folgeantrag gestellt haben, weil sich ihre Situation grundlegend verändert hat; sowie alle Schutzsuchenden, denen unterstellt wird, sie hätten ihre Papiere vernichtet, sollen künftig beschleunigten Asylverfahren unterworfen werden, die in nur einer Woche abgeschlossen werden sollen.
Damit hebelt das geplante Gesetz für viele Flüchtlinge ein angemessenes und faires Asylverfahren aus. Ein großer Teil der Schutzsuchenden wird von vornherein von einem fairen Asylverfahren ausgeschlossen, möglichst schnelle Abschiebung ist das Ziel. Denn in nur einer Woche ist es keinesfalls möglich, Fluchtgründe individuell, fair und sorgfältig zu prüfen!
Für Kranke, Traumatisierte, Minderjährige oder andere in hohem Maße schutzbedürftige Menschen sind die Schnellverfahren besonders katastrophal. Die Erfahrungen aus der Arbeit der psychosozialen Zentren zeigen, dass traumatisierte Menschen viel mehr Zeit als eine Woche brauchen, um stabil genug für eine Anhörung zu sein und ihre Asylgründe detailliert vorzulegen.
Anders als die Bundesregierung suggeriert, betreffen die geplanten Schnellverfahren nicht nur einen kleinen Teil der Asylsuchenden. Durch die Bestimmung, dass Flüchtlinge ohne Pass Schnellverfahren unterzogen werden können, bedroht das unfaire Eilverfahren einen Großteil der Schutzsuchenden. Denn wer verfolgt wird und untertauchen muss, kann in der Regel keine Papiere mitnehmen. Ohne Pass zu sein, ist typisch für Menschen auf der Flucht!
Sammellager
Alle Flüchtlingsgruppen, die Schnellverfahren unterworfen werden sollen, sind in Zukunft verpflichtet, in besonderen Aufnahmezentren zu leben, in denen sie von Unterstützern und Helfern abgeschottet werden. Nicht einmal die Kinder dürfen in Schulen Kontakt zu Einheimischen aufnehmen – sie werden im Sammellager beschult. Wenn die Betroffenen auch nur den ihnen zugewiesenen Landkreis verlassen, gilt ihr Asylantrag als abgelehnt.
Familiennachzug
Der Gesetzentwurf sieht eine Verschärfung des Familiennachzugs vor. Wie weitgehend die Restriktion sein soll, ist in der Koalition umstritten. Die Organisationen befürchten, dass Begrenzungen des Familiennachzugs dazu führen, dass viele Angehörige, auch Kinder, die lebensgefährliche Flucht übers Meer auf sich nehmen werden, anstatt auf eine Visaerteilung zu warten. Der verweigerte Familiennachzug wird tödliche Folgen haben.
Gegen das Asylpaket II rufen Pro Asyl, der Dachverband psychosozialer Zentren für Folteropfer (BAfF), Medico International und der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) zu Protestaktionen auf. Sie fordern legale und ungefährliche Fluchtrouten, www.proasyl.de.
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