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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 05/2016
Die Flüchtlingspolitik der Türkei und die Situation der Flüchtlinge
von Murat Çakir*

Der «Gemeinsame Aktionsplan», der am 29.November 2015 zwischen der EU und der Türkei vereinbart wurde, wurde von der offiziellen Politik als «Befreiungsschlag» gefeiert. In der Öffentlichkeit gilt er als schmutziger Deal, der einzig das Ziel verfolgt, die Flüchtlinge von der EU fern zu halten. Als ob damit die Flüchtlingsproblematik aus der Welt geschaffen wäre! Aus dem Auge, aus dem Sinn. Ach, wenn alles so einfach wäre!

Erklärtermaßen verfolgt der Deal das Ziel, «die unkontrollierte Zuwanderung zu verhindern» und «Schlepperbanden unschädlich zu machen». Dafür bekommt die Türkei bis Ende 2018 insgesamt 6 Milliarden Euro und die Möglichkeit, den Heranführungsprozess an die EU zu beschleunigen, sowie das Versprechen auf Visaerleichterung. Die Details der Übereinkunft sind bekannt.

Die EU-Kommission sieht darin eine «Lösung» der «Flüchtlingskrise» und behauptet, alles sei mit dem internationalen Recht vereinbar. Doch nach internationalem Recht dürfen potenzielle Flüchtlinge nicht zurückgewiesen werden und es muss der Einzelfall geprüft werden; Massenabschiebungen sind verboten. Der Deal missachtet dieses Verbot und ist deshalb weder mit dem internationalen Recht noch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.

Bei Massenabschiebungen haben Flüchtlinge gar keine Chance, ein rechtsstaatliches Verfahren zu durchlaufen. Allein die Tatsache, dass Griechenland, wo Flüchtlinge unter teilweise unzumutbaren Bedingungen interniert sind, verwaltungsmäßig kaum in der Lage ist, Asylanträge angemessen zu bearbeiten, verbietet es, von der Möglichkeit einer Einzelfallprüfung zu sprechen. Diejenigen aber, die in Griechenland bleiben wollen, müssen «überzeugend darstellen, dass ihr Leben und ihre Rechte in der Türkei in Gefahr sind». Nach der Anerkennung der Türkei als «sicherer Drittstaat» durch Griechenland ist das kein leichtes Unterfangen.

Sicherer Drittstaat?
Die Bezeichnung «sicherer Drittstaat» gilt für Länder, in der nicht Leben und Freiheiten von Menschen wegen Zugehörigkeit zu einer «rassischen, religiösen, ethnischen, sozialen oder politischen Gruppe» in Gefahr sind und Rücküberführte keine ernsthaften Risiken wie Todesstrafe, Folter usw. zu erwarten haben. Da die Türkei nur Flüchtlingen aus Europa den Flüchtlingsstatus überhaupt zuspricht und auf dieser geografischen Eingrenzung weiter beharrt, dürfte sie nach dem internationalen Recht nicht als «sicherer Drittstaat» bezeichnet werden.

Aber die Verantwortlichen in Europa scheren sich weder um das internationale Recht, noch nehmen sie die Berichterstattung der Medien über Menschenrechtsverletzungen, undemokratische Maßnahmen und die autoritäre Regierungspraxis in der Türkei ernst. Für die Flüchtlinge sei die Türkei «sicher», obwohl Ankara nahezu täglich syrische Frauen, Männer und Kinder in Gruppen von bis zu hundert Menschen nach Syrien abschiebt und türkische Soldaten an der syrisch-türkischen Grenze gezielt auf Flüchtlinge schießen. In den letzten vier Monaten sollen dabei mindestens 16 Menschen, darunter drei Kinder, getötet worden sein.

Ein gern herangezogenes Argument ist die Legende von den Leistungen der Türkei für die syrischen Flüchtlinge. Immerhin sei die Türkei eines der größten Aufnahmeländer. Zahlenmäßig ist das zweifelsohne richtig, sagt aber nichts über die menschenwürdige Unterbringung und Behandlung aus. Schauen wir uns daher die Zahlen und Fakten kurz an:

Laut einem Bericht der UN-Flüchtlingsorganisation UNHCR vom September 2015 waren in der Türkei insgesamt 1938999 syrische Flüchtlinge eingetragen (Libanon: 1180755, Jordanien: 624513). 259277 von ihnen sind in Flüchtlingslagern untergebracht, der Rest ist auf eigene Faust im Land verteilt.

54% der Flüchtlinge sind Kinder, darunter 663138 im Schulalter. Knapp 270000 können eine Schule besuchen. Kinderarbeit ist weit verbreitet. Bettelnde syrische Kinder und Frauen gehören zum alltäglichen Straßenbild. Die Zwangsprostitution syrischer Frauen oder die Verheiratung – i.d.R. ohne standesamtliche Trauung – von minderjährigen syrischen Mädchen ist inzwischen so häufig, dass die Tatsache für die gängigen türkischen Medien keinen Nachrichtenwert mehr hat. In den größeren Städten leben die syrischen Flüchtlinge in abbruchreifen Ruinen – meist zusammengepfercht mit mehreren Familien. Arbeit finden sie nur im informellen Sektor: Für knapp 100 Euro im Monat müssen sie sechs Tage in der Woche 12–14 Stunden am Tag arbeiten.

Die Zahl der syrischen Flüchtlinge, die sich in Istanbul aufhalten, wird auf rund 330000 geschätzt, die Mehrheit hält sich im Südosten des Landes, also in den kurdischen Gebieten auf: in Urfa (467000), Antep (253000), Mardin oder Hatay. In diesen Gebieten, insbesondere in den Grenzgebieten zu Syrien, stehen sie unter dem Druck der jihadistischen Gruppen. Rekrutierungsversuche jihadistischer Terrorbanden werden nicht verhindert und Morde, wie zuletzt an einem syrischen Journalisten, nicht ernsthaft verfolgt.

Die Reaktion der Bevölkerung
Diese Situation, der Druck auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt sowie die Versuche der AKP-Regierung, in bestimmten Regionen (wie Maras) durch Ansiedlung von sunnitischen Flüchtlingen die demografische Lage zu verändern, führen zu teilweise fremdenfeindlichen Reaktionen in der einheimischen Bevölkerung. Während Alewiten, die immer noch mit dem Trauma der vergangenen Massaker leben müssen, sich in Maras gegen ein großes Flüchtlingscamp wehren, gehen in Dikili und anderen ägäischen Orten Menschen auf die Straße und protestieren gegen die Unterbringungspolitik der Regierung. Presseberichten zufolge finden in verarmten Stadtteilen einiger größerer Städte auch pogromartige Ausschreitungen statt. Bettelnde oder stehlende syrische Kinder werden auf offener Straße zusammengeschlagen, und der Unmut wächst.

Größere Teile der einheimischen Bevölkerung machen die Flüchtlingspolitik für ökonomische und soziale Verschlechterungen verantwortlich, etwa für sinkende Löhne oder Mietsteigerungen: In Urfa behaupten das einer wissenschaftlichen Untersuchung zufolge 86%, in Antep 84%, in Hatay 78% und in Kilis 54% der einheimischen Bevölkerung. In Gebieten mit hohem Flüchtlingsanteil wurden Teuerungsraten für Mieten und Nahrungsmittel von über 100% festgestellt.

Obwohl 53% der Bevölkerung Flüchtlingshilfe für unabdingbar halten und zahlreiche NGOs sowie Stadtverwaltungen gesellschaftliche Hilfe organisieren (nach offiziellen Angaben haben nichtstaatliche Stellen rund 800 Mio. Dollar dafür zur Verfügung gestellt), sind 82% gegen die Vergabe der türkischen Staatsangehörigkeit an syrische Flüchtlinge. Das hängt zum größten Teil mit dem demografischen Wandel zusammen: So sind in Kilis, wo bis 2011 nur 1% der Einwohner arabischer Herkunft war, inzwischen 59% der Bevölkerung arabisch. Oder in Hatay, wo traditionell Alewiten die Mehrheit stellten, ist die Mehrheit der Bevölkerung nun sunnitisch. Damit sind weitere gesellschaftliche Konflikte vorprogrammiert, zumal das AKP-Regime unfähig ist, wirtschaftliche und soziale Probleme zu lösen.

Es gibt verschiedene Gründe für diese unsägliche Situation. Der wichtigste ist wohl die rechtliche Lage der Flüchtlinge: Schutzsuchende, die von der Türkei keinen Flüchtlingsstatus bekommen, haben in der Türkei grundsätzlich keine Rechte. Obwohl die EU und die türkische Regierung immer wieder behaupten, dass syrische Flüchtlinge unter einen sogenannten «vorläufigen Schutz» genommen werden und ein Arbeitsrecht bekommen sollen, haben sie de facto keine Möglichkeit, dieses Recht in Anspruch zu nehmen.

Nur ein Transitland
Ein dauerhafter Aufenthaltsstatus ist sowohl wegen des sehr restriktiven Ausländerrechts, des Ausländer- und Internationalen Schutzgesetzes der Türkei, nicht zu erlangen. Zwar hat die Türkei das «Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge» – wie der eigentliche Titel der Genfer Flüchtlingskonvention lautet – vom 28.Juli 1951 unterzeichnet, sie ist aber der einzige Unterzeichnerstaat, der sowohl die Konvention, als auch das Protokoll von 1967 geografisch auf Europa einschränkt. Insofern ist die Türkei ein Staat, in dem Flüchtlinge keinen adäquaten Aufenthaltsstatus erhalten, nur vorübergehend geduldet werden und ihre grundlegenden Menschenrechte deshalb ständig bedroht sind. In der Türkei haben sie keinen gesicherten Zugang zu den wichtigsten, in der Genfer Flüchtlingskonvention verbürgten Rechten: etwa Zugang zu medizinischer Versorgung, Bildung und Sozialleistungen.

Das ist der Hauptgrund, warum sich beispielsweise die Flüchtlinge im griechischen Idomeni so vehement gegen die Rückführung in die Türkei wehren. Denn sie wissen, dass sie dann in das Abschiebelager in Kirklareli kommen und von dort nach und nach aus dem Land ausgewiesen werden.

Für die Flüchtlinge ist die Türkei deshalb nur ein Transitland, aber mitnichten ein «sicherer Drittstaat». Um es mit der jüngsten Kritik des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags zu sagen: Es ist mindestens «der Verdacht nicht von der Hand zu weisen, dass die Anforderungen an einen sicheren Drittstaat in der Türkei nicht umfassend und in jedem Einzelfall gewährleistet sein könnten». Es ist ein Skandal, dass die EU und insbesondere die Bundesregierung ohne ernsthafte Überprüfung lapidar der Türkei unterstellen, sie sei ein sicherer Drittstaat, gewährleiste den Flüchtlingen Rechte und halte das Verbot der Zurückweisung ein.

Doch diese Ignoranz hat ihre Gründe – sie finden sich in der Militarisierung der EU-Außenpolitik und dem Primat der Wahrung geostrategischer und wirtschaftlicher Interessen.

Faustpfand für strategische Interessen
Es ist offensichtlich, dass das AKP-Regime die Flüchtlinge als Faustpfand für ihre strategischen Interessen instrumentalisiert – das gleiche kann von der EU behauptet werden. Dieses Faustpfand gibt der AKP europäische Rückendeckung für ihr autoritäres Regime in der Türkei. Europas Schweigen gegenüber dem schmutzigen Krieg gegen die Kurden ist bezeichnend genug.

Die Flüchtlinge sind aber auch ein Faustpfand in der türkischen Syrienpolitik. Die AKP-Regierung fordert seit längerem die Einrichtung eines «sicheren Korridors» im Norden Syriens – dort, wo die demokratischen autonomen Kantone Rojavas erfolgreich den sog. IS bekämpfen. Staatspräsident Erdogan hat kürzlich wieder vorgeschlagen, zwischen den Kantonen Efrin und Kobane neue Städte zu errichten, in denen syrische Flüchtlinge untergebracht und unter den «Schutz» einer internationalen Koalition gestellt werden sollen. Bekanntlich leistet die Türkei seit 2011 gemeinsam mit Saudi-Arabien und den Golf-Kooperationsstaaten verschiedenen jihadistischen Terrorbanden in Syrien finanzielle, logistische und militärische Unterstützung.

Die fast 900 Kilometer lange syrisch-türkische Grenze ist für die Terrorgruppen löchrig wie Schweizer Käse, aber undurchdringlich für Flüchtlinge. Seit Mitte 2015 lässt die Türkei keine Flüchtlinge mehr durch. Das AKP-Regime spekuliert nun darauf, dass die NATO-Partner unter dem Druck des Elends der Flüchtlingsmassen an der Grenze seine Forderung nach einem «sicheren Korridor» in Syrien endlich akzeptiert. Das Wohl der Schutzsuchenden ist dabei gleichgültig, Hauptsache, die Etablierung einer autonomen kurdischen Region in Syrien wird verhindert und die Assad-Regierung entmachtet.

Die Teilnahme der Türkei an der sog. «Anti-IS-Koalition» sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Türkei eigene strategische Interessen verfolgt und mit ihren militärischen Angriffen auf kurdische Stellungen im Irak und Syrien die Konflikte anheizt. Damit erzeugt die türkische Politik massiv neue Fluchtursachen und scheut nicht einmal davor zurück, unbegleitete Minderjährige in die Kriegsgebiete abzuschieben.

Ohne Frage: Der türkische Unrechtsstaat gehört mit seinem Krieg gegen die eigene Bevölkerung und der Unterstützung jihadistischer Terrorgruppen zu den Fluchtverursachern in der Region. Somit ist das AKP-Regime Teil des Problems, nicht Teil der Lösung. Der Skandalpakt zwischen der EU und der Türkei ist nichts anderes als ein staatlich organisierter Menschenhandel, der nichts mit Flüchtlingsschutz zu tun hat.

* Murat Çakir ist Geschäftsführer der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Hessen.

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