Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 07/2016
Die Proteste gegen das neue Arbeitsgesetz sind noch nicht am Ende
von Bernard Schmid

Totgesagte oder Totgewünschte leben oftmals länger. Dies gilt, jedenfalls in gewissen Grenzen, auch nach dreieinhalb Monaten ununterbrochener Sozialproteste in Frankreich.

Zwar sind die Streiks der letzten Wochen an vielen Fronten abgeflaut, auch aus finanziellen Gründen: In Frankreich gibt es historisch keine gewerkschaftlichen Streikkassen, anders als beispielsweise in Deutschland. Das hängt auch damit zusammen, dass in Frankreich die Gewerkschaften keine Kontrolle über die Ausübung des Streikrechts besitzen und man ihnen eine solche auch nicht überlassen will. In der Vergangenheit war es zudem oftmals möglich, einem Arbeitskampf noch einen «Nachstreik» hinterherzuschieben, um über die Bezahlung der Streiktage zu verhandeln. Doch da sich die gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse immens verschlechtern haben, gibt es das kaum noch. Wegen der erheblichen Kaufkraftverschlechterung bei den Lohnabhängigen können sich viele von ihnen mehrwöchige Streiks kaum noch leisten.

Erstmals wurden in den letzten Wochen allerdings gewerkschaftliche wie außergewerkschaftliche Solidaritätskassen für Streikende eingerichtet. Auch im Internet kann gespendet werden, etwa auf der Webseite Le pot commun. Doch noch steckt die finanzielle Solidarität organisatorisch in den Kinderschuhen.

Doch jenseits der Streikbewegungen, die vielerorts nach teilweise mehrwöchigen Konflikten eher abflauten, bleibt eine vielfältige Protestmobilisierung gegen das geplante neue Arbeitsgesetz bestehen. Vor allem in Paris, weniger in anderen Städten, ist die am 31.März entstandene Platzbesetzerbewegung nach wie vor aktiv, auch wenn die Gesamtzahl der Anwesenden auf der besetzten Place de la République zurückgegangen ist und die vormals allabendlichen, ausgedehnten Vollversammlungen einer funktionalen Differenzierung Platz gemacht haben: Mal finden Koordinierungstreffen für Aktionen, dann wieder Debattenveranstaltungen statt.

Auch zu Straßendemonstration kommen in Paris noch immer Zehntausende, in ganz Frankreich Hunderttausende. Am 23.Juni fand der zehnte, von den Gewerkschaften unterstützte «Aktionstag» in Folge statt, der erste geht auf den 9.März dieses Jahres zurück.

Das Verbot – eine Premiere
Zum erstenmal hatte für diesen 23.Juni die Staatsmacht jedoch ein Verbot verhängt. Voraus gingen sogenannte Ausschreitungen auf der Großdemonstration am 14.Juni mit mehreren hunderttausend Menschen, die teilweise von Autonomen und radikalisierten Jugendlichen getragen wurden. Auch Hafenarbeiter der CGT aus Le Havre hatten sich handfeste Prügeleien mit Einsatzkräften der Polizei geliefert. Als angebliche Reaktion darauf, aber auch – wie seine Berater in der Pariser Presse offen einräumen – als «Autoritätsbeweis» kündigte Premierminister Manuel Valls das Verbot neuerlicher Gewerkschaftsdemonstrationen an. Das war eine Premiere seit dem Ende des Algerienkriegs im Jahr 1962, dem blutigsten aller französischen Kolonialkriege mit erheblichen innenpolitischen Rückwirkungen.

Nach einem vielfachen Aufschrei und mehrstündigen Verhandlungen mit den Gewerkschaftsvorständen von CGT und FO erteilte Innenminister Bernard Cazeneuve dann doch noch eine Genehmigung. Aber unter drakonischen Auflagen: Der Protestzug durfte nur eine Route von 500 Metern laufen, musste dann kehrtmachen und zum Ausgangsort zurückkehren, also quasi im Kreis laufen. Ferner mussten alle Teilnehmenden durch eine vierfache polizeiliche Absperrung hindurch und sich durchsuchen lassen. Rund 80 Menschen in Paris, über 110 in ganz Frankreich wurden an diesem Donnerstag vorübergehend festgenommen, unter ihnen auch Journalisten wegen des Mitführens von Fahrradhelmen.

Unzählige Beobachter spotteten, etwa im Internet, über die Vorstellung eines «Demorundgangs im Gefängnishof» und ähnliches. Die Staatsmacht kann es als Erfolg betrachten, dass sie derartige Auflagen durchsetzen konnte und dadurch eventuell einen Präzendenzfall schuf.

Allerdings herrscht auf ihrer Seite keine vollständige Einigkeit, weshalb man auch nicht von einem vollendeten Triumph sprechen kann. Besonders Premierminister Manuel Valls, der am Verbot festhalten wollte, wurde in gewisser Weise desavouiert. Tatsächlich existieren zwei zum Teil deckungsgleiche, zum Teil aber auch divergierende Linien an der Staatsspitze: Valls ist felsenfest davon überzeugt, die politische Vernunft gebiete es, «notwendige Reformen» gegen die Widerstände der Unverständigen durchzusetzen und notfalls durchzuprügeln; auf die Dauer werde die öffentliche Meinung dies auch honorieren, da das Land dadurch «zukunftsfähig» gemacht werde.

Chaos an der Spitze
Doch Staatspräsident François Hollande, der es nach wie vor für eine gute Idee hält, sich für eine Wiederwahl aufstellen zu lassen (obwohl er aller Voraussicht nach im April 2017 in der ersten Runde der Präsidentschaftswahl haushoch rausfliegen dürfte), hält gewisse, daraus resultierende Rücksichtnahmen für notwendig. Als Mann der ewigen Formelkompromisse meint er, den Gewerkschaften – und nicht allein der ihn ohnehin unterstützenden CFDT, deren Führung allerdings auch zu Alain Juppé von der konservativen UMP und anderen potenziellen Nachfolgern Kontakt hält – doch noch ein paar Brücken bauen zu müssen.

Daraus resultiert ein gewisses hin und her an der Staatsspitze. Dies versuchte die konservative Opposition wiederum auszunutzen, indem sie auf das «Chaos an der Spitze» Bezug nimmt und herumwettert sowie -spottet.

Rechtspolitiker unterschiedlicher Couleur wie Nicolas Sarkozy und auch Marine Le Pen nutzten zugleich die wohlfeile Gelegenheit, um sich als Superdemokraten aufzuführen und Valls’ autoritäre Verbotspolitik zu kritisieren.

Streiks und Arbeitskämpfe
Die Protestbewegung umfasste vor allem im Zeitraum von Mitte Mai bis Mitte Juni dieses Jahres, neben Demonstrationen aber auch massive Streikbewegungen und Arbeitsniederlegungen. 450 bis 500 gleichzeitig stattfindende soziale Konflikte und Arbeitskämpfe zählte der linke Sozialdemokrat, Arbeitsrechtler und Regierungskritiker Gérard Filoche bei einer Veranstaltung im Pariser Gewerkschaftshaus am Abend des 18.Mai 2016 auf. Die Palette reichte von Amazon über McDonald’s bis zu den Fluglotsen und den Bahnbeschäftigten.

Dabei ergänzten sich im Regelfall zwei Ebenen gegenseitig: Einerseits unterstützten die Streikenden den (branchenübergreifenden) Protest gegen das geplante neue Arbeitsgesetz. Andererseits nutzten sie das dadurch entstehende Kräfteverhältnis mit Regierung und Kapital, um unternehmens- oder branchenspezifische eigene Forderungen vorzutragen – schien doch die Situation ausnehmend gute Durchsetzungschancen zu eröffnen.

Insofern gehen auch Stimmen in der deutschen Debatte, die von einem «rein politischen Streik» sprechen (mit dem Zweck, Druck auf den Gesetzgeber auszuüben) und dessen Verbot in Deutschland unterstreichen, fehl.* Die von ihnen zugrundegelegte Annahme, bei einer solchen Streikbewegung würden ausschließlich Forderungen erhoben, die vom jeweiligen «Arbeitgeber» nicht erfüllbar seien, ist schlicht falsch. In aller Regel richtet sich in diesen Fällen die Mehrheit der Forderungen ausdrücklich an den jeweiligen Arbeitgeber. Die Forderung nach Rücknahme des Arbeitsgesetzes wird jedoch als zusätzlicher Streitpunkt in den Forderungskatalog aufgenommen. Und selbst auf diese Forderung kann der betreffende Arbeitgeber eingehen, indem er seinerseits Druck auf die Regierung ausübt, um sie dazu zu bewegen, das Gesetzesvorhaben fallen zu lassen.

Mehrere Verbände von Kleinunternehmen äußerten sich im Mai/Juni 2016 tatsächlich in diesem Sinne und forderten die Regierung zum Verzicht auf das Gesetzesvorhaben auf; dessen Interesse sei für die Arbeitgeber nicht so hoch, dass dafür ein solcher Preis wie die laufende Auseinandersetzung zu zahlen sei.

Teilerfolge
Unterdessen haben die Protestierenden in vielen Unternehmen und Branchen tatsächlich einiges gewonnen. Denn um die Protestfront wenigstens teilweise zu beruhigen, hatte die Regierung beschlossen, vielen spezifischen Forderungen nachzugeben, um wenigstens das Arbeitsgesetz zu retten.

Als erste erreichten die Lkw-Fahrer, die in der Woche des 16.Mai 2016 in den Ausstand getreten waren (und der Regierung erhebliche Furcht einjagten) ein wichtiges Zugeständnis: Ende der Woche kündigte die französische Regierung an, die Lenkradzeiten der Fernfahrer würden per Rechtsverordnung aus dem Anwendungsbereich des geplanten Arbeitsgesetzes ausgeklammert. Die mit dem Gesetz vielfach einhergehende Ausdehnung der Arbeitszeiten wird die Lkw-Fahrer also nicht betreffen.

Die für die Jahre 2017, 2018 und 2019 vorgesehenen Maßnahmen zum Stellenabbau bei den Fluglotsen wurden ersatzlos gestrichen.

Bei den Bahnbeschäftigten konnte der Angriff auf die Arbeitszeiten zumindest teilweise abgewehrt werden. Da der Schienenverkehr bis 2023 schrittweise (und schließlich vollständig) für private Konkurrenzanbieter geöffnet werden soll, verhandelte die Bahngesellschaft SNCF – eine bislang im Staatsbesitz befindliche Aktiengesellschaft – im Frühjahr 2016 mit den Gewerkschaften über zwei Punkte: einerseits über eine Überarbeitung der unternehmensinternen Arbeitszeitregeln, andererseits über einen Flächentarifvertrag für die künftige Branche. In diesem Zusammenhang sollten, so sahen es die Pläne der Bahndirektion ursprünglich vor, über zwanzig Ruhetage pro Jahr gestrichen und ein Drittel der jährlichen Doppelruhetage auseinandergerissen werden.

Was die Arbeitszeitregeln für die bei der Bahngesellschaft SNCF angestellten Beschäftigten betrifft, wurde das Vorhaben infolge der (am 31.Mai 2016 begonnenen) Streikbewegung vollständig vom Tisch gewischt. Auch der Entwurf für einen Flächentarifvertrag wurde nachgebessert. Allerdings enthält er in seinem Artikel 49 noch eine Öffnungsklausel, die es erlaubt, örtlich «nach unten» abweichende Regeln, also ungünstigere Bedingungen, auszuhandeln. Diese Klausel übernimmt im übrigen originalgetreu eine Regel, die in Artikel 2 des geplanten Arbeitsgesetzes vorgesehen ist und abweichende Arbeitszeitregeln auf Betriebsebene erlaubt.

Die Mehrheitsgewerkschaften CGT und SUD-Rail lehnten deswegen die geplante Vereinbarung ab und verknüpften ihren Arbeitskampf mit der Ablehnung des geplanten Arbeitsgesetzes. Nach dem 6.Juni kündigten jedoch zwei Minderheitsgewerkschaften (CFDT und UNSA) an, die Vereinbarung zu unterzeichnen, weil diese zugunsten der Beschäftigung verbessert worden sei. Die CGT-Eisenbahner (CGT-Cheminots) lehnt die Vereinbarung nach wie vor ab, entschied sich jedoch dafür, das den Mehrheitsgewerkschaften zustehende «Vetorecht» nicht einzusetzen. Dadurch verzichtete sie darauf, das Abkommen zu Fall zu bringen.

Wer zahlt den Preis?
In einer Reihe von Branchen und Unternehmen fällt somit, aufgrund der Verhandlungsergebnisse im Teilbereich, die Gesamtbilanz der Proteste im Frühjahr 2016 auch dann nicht negativ aus, wenn das geplante Arbeitsgesetz nicht verhindert werden sollte.

Dessen Ablehnung bleibt jedoch massiv. Und das sozialdemokratische Regierungslager selbst bleibt bei dem Thema gespalten. Es gilt als nicht unwahrscheinlich, dass die Regierung bei der entscheidenden dritten Lesung des Gesetzentwurfs, in der ersten Julihälfte 2016 in der französischen Nationalversammlung erneut den Verfassungsartikel 49-3 einsetzt – also eine langwierige Sachdebatte verhindert, indem sie die Rechte des Parlaments aushebelt und die Vertrauensfrage stellt. Der politische Preis, den die Sozialdemokratie dafür bezahlen wird, dürfte jedoch hoch ausfallen.

Ende Mai 2016 lag der aus ihren Reihen hervorgegangene Präsident François Hollande bei nur noch 14% Zustimmungswerten. Und die insgesamt 120 «Übergriffe» auf sozialdemokratische Parteibüros, die in ganz Frankreich verzeichnet wurden – vom Überkleben mit Aufklebern über das öffentliche Zumauern im Rahmen einer Kundgebung (in Toulouse) bis zu Attacken auf das Mobiliar – dürften nur die Spitze des Eisbergs darstellen, was die Reaktionen der öffentlichen Meinung auf den «Verrat» der Partei an vormaligen sozialen Grundwerten betrifft. Was die Parlamentarier und Funktionäre der Partei auf Dauer bedroht, dürften nicht so sehr die Angriffe auf ihre Einrichtungen sein, sondern die ihnen drohende Arbeitslosigkeit nach den nächsten Wahlen. Leider wird es allerdings zunächst vorwiegend die politische Rechte sein, die von der tiefen Krise der Sozialdemokratie profitiert…

* Vgl. Nikolaus Piper: «Politische Streiks gehören verboten», Süddeutsche Zeitung vom 11.Juni 2016.

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