Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 10/2016
«Rechtswidrig, grundgesetzwidrig, schwere Verstöße…»
von Rolf Euler

Wer macht denn sowas? Und was für ein Urteil käme bei solchen nachgewiesenen Straftaten in einem normalen Strafprozess heraus?

Ja, wer das macht, ist der BND. Und was für Folgen haben diese Gesetzesverstöße für den BND, dem das alles in einem Prüfbericht der Bundesdatenschutzbeauftragten Voßhoff nachgewiesen wird? Der Prüfbericht war erstellt worden, um die Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes (also des für das Ausland zuständigen Geheimdienstes) mit der NSA zu ermitteln.

Die Ergebnisse sind fast nur noch mit Zynismus zu ertragen:

– Der BND hat illegalerweise Datenbestände an die NSA übermittelt.

– Der BND hat gesetzeswidrig Datenbanken betrieben, ohne gesetzliche Grundlagen, ohne entsprechende Anordnungen.

– Der BND müsste diese Datenbanken unverzüglich löschen.

– Der BND hat ein von der NSA bezogenes Datensammelsystem Xkeyscore (und andere) umfassend eingesetzt. Es speichert nicht nur Metadaten, sondern auch Inhalte des weltweiten Internetverkehrs, verknüpft sie mit Personendaten und wertet sie aus – eine grundgesetzwidrige Praxis.

– Der BND hat Selektoren von der NSA ungeprüft übernommen, Unverdächtige gespeichert – rechtswidrig.

– Der Prüfbericht hat erhebliche Defizite beim Schutz der Daten von Inländern festgestellt, die der BND gar nicht erheben durfte. Das führe zu «gravierenden» Grundrechtseingriffen, heißt es.

– Der BND hat vor den Kontrollen der Datenschützer rechtswidrig einen Teil der gewonnenen Daten gelöscht.

– Der BND hat an mindestens einem Internetkabel Datenströme komplett ausgeleitet, was gesetzwidrig die Analyse von Daten von Inländern umfasst.

– Der BND hat laut Untersuchungsbericht die Arbeit der untersuchenden Datenschützer «rechtswidrig mehrfach massiv beschränkt».

Die Untersuchung bezog sich nur auf einen BND-Horchposten in Bad Aibling, andere Außenstellen des BND konnten nicht überprüft werden – der Verdacht auf weitere Gesetzesverstöße bleibt. Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags hatte einige dieser Punkte schon aufgedeckt.

Die Konsequenzen? Die Bundesregierung hat im Sommer einen Gesetzesentwurf verabschiedet, in dem die von der Datenschutzbeaufragten Andrea Voßhoff angegriffenen Rechtsverstöße legalisiert werden. Die umfassende Ausspähung des gesamten Internets unter Umgehung der Unterscheidung zwischen Inlands- und Auslandspersonendaten soll demnach legal werden.

Noch eine Konsequenz: Der deutsche Betreiber des Internetknoten De-CIX in Frankfurt, über den der größte Teil des Inlands- und Auslandsdatenverkehrs läuft, hat Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, um den «Spähzwang» abzuwehren, dem er sich durch die BND-Praxis und die Legalisierung im neuen BND-Gesetz ausgesetzt sieht.

Und: Für den jetzt angelaufenen Film von Oliver Stone über Edward Snowden, dessen Enthüllungen die Praxis der Geheimdienste aufdeckten, die wir nun auch beim BND finden, konnte der Regisseur in den USA kein Geld eintreiben und wich zur Produktion nach Deutschland und Frankreich aus. Unter anderem darüber ist in der Zeit vom 15.September ein aufschluss­reiches Interview mit Stone zu lesen.

 

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite von Netzpolitik.org: https://netzpolitik.org/2016/geheimer-pruefbericht-der-bnd-bricht-dutzendfach-gesetz-und-verfassung-allein-in-bad-aibling.

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