Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 11/2016
Wie es in der Praxis aussieht
dokumentiert

Das geltende Gesetz über den Schwangerschaftsabbruch in Polen ist sehr restriktiv und gehört zu den Gesetzen, die am wenigsten zum Tragen kommen, weil Ärzte, Staatsanwälte und andere Verantwortliche den Frauen die Information über ihre Rechte vorenthalten – oft kennen Frauen ihre Rechtslage nicht und es gibt keine Berufungsinstanz. Ihre Opfer sind in erster Linie Frauen und Mädchen aus einfachen Verhältnissen und ohne Geld.

Der Schwangerschaftsabbruch ist unter folgenden Umständen möglich:

– bei Gefahr für Gesundheit und Leben der Frau,

– bei hoher Wahrscheinlichkeit, dass die Frucht eine schwere oder unumkehrbare Störung  oder Krankheit hat, die das Leben der Frau gefährdet,

– wenn die Schwangerschaft Folge eines Verbrechens ist.

Die allgemeine Auffassung ist, dass eine Abtreibung nur bis zur 12.Schwangerschaftswoche möglich ist. Das soll aber nur für Schwangerschaften gelten, die Folge eines Verbrechens sind. Doch: Wenn ein junges Mädchen schwanger wird, merkt sie es denn so schnell? Jedes Jahr gibt es deshalb Fälle von sogar 12jährigen Mädchen, die ihre Kinder zur Welt bringen müssen. Dabei gilt Schwangerschaft bei Mädchen unter 15 Jahren immer als Verbrechen. In der Praxis weigern sich die Staatsanwälte oft, den Ärzten eine entsprechende Bescheinigung auszustellen.

Bei Feststellung einer Gefahr für Leben und Gesundheit der Schwangeren gibt es keine zeitliche Begrenzung für den Schwangerschaftsabbruch, was logisch ist. Das Gesetz überlässt in diesem Fall der Schwangeren allein die Entscheidung. Der Arzt ist in diesem Fall verpflichtet, der Frau eine entsprechende Bescheinigung auszustellen. Doch das ist im allgemeinen den Frauen nicht bekannt, und sie werden von den Ärzten nicht darüber informiert – ja, oft verweigern die Ärzte den Frauen eine entsprechende Bescheinigung.

Zu Fehlentwicklungen von Föten macht das Gesetz keine konkreten Angaben und gibt auch keine zeitliche Frist an. Unwissenden Frauen wird suggeriert, es gehe auch hier um eine Frist von 12 Wochen. Es gibt jedoch keine Instanz, bei denen die Betroffenen Berufung einlegen können. Das war auch der Grund, warum im Jahr 2010 der Europäische Gerichtshof den polnischen Staat zu einer Entschädigung im Fall Alicja Tysiac verurteilt hatte (siehe SoZ 2/2010).

Nach Untersuchungen der EU werden in Polen überdurchschnittlich viele behinderte Kinder geboren. Allerdings werden in Polen 20mal weniger pränatale Untersuchungen durchgeführt als bspw. in Tschechien. Die Geburtenrate ist niedrig. 25000 Kinder leben in Waisenhäusern, obwohl sie Eltern haben.

Unter dieser Gesetzgebung leiden nicht die Menschen, die mit Geld, Wissen und Beziehungen «die Sache» regeln können. Alle anderen sind dem Justiz- und Gesundheitssystem oder Engelmacherinnen ausgeliefert.

Der neue Gesetzentwurf, der in erster Lesung im Sejm behandelt und nach den Protesten zurückgezogen wurde, beseitigt die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs bei hoher Wahrscheinlichkeit einer Missbildung des Fötus und in Fällen von Vergewaltigung – selbst bei Minderjährigen. Die einzige Ausnahme bildet demzufolge die direkte Gefahr für Leib und Leben der Frau. Davon ausgeschlossen sind jedoch chronische Krankheiten wie Krebs; sie gelten nicht als direkte Gefahr.

Bei Verstößen droht der Frau eine Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren.

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