dokumentiert
Work watch hat eine Broschüre* veröffentlicht, um Bossing im Betrieb frühzeitig zu erkennen und sich erfolgreich wehren zu können. Wir veröffentlichen eine Leseprobe, in der dargestellt wird, nach welchem Muster viele Fälle ablaufen.
1. Schritt: Soziale Isolation
Wer als Gegner einer Geschäftsführung zur Strecke gebracht werden soll, wird zunächst in der betrieblichen Öffentlichkeit gezielt schlecht gemacht, mit Lügen, übler Nachrede, Unterstellungen oder Gerüchten. Jede inhaltliche Zusammenarbeit über Betriebsfragen wird verweigert; die sonstige berufliche Tätigkeit des «Opfers» wird diffamiert. Das Ziel ist die soziale Isolierung.
Wenn möglich, wird der Beschäftigte auch räumlich isoliert, durch erzwungene Umzüge in andere Büros, Abteilungen oder Gebäudeteile. Parallel werden die Beschäftigten von ihren direkten Vorgesetzten oder von der Personalleitung genötigt, sich von den unliebsamen Beschäftigten zu distanzieren. Ihnen wird verdeckt oder offen gedroht: Wer sich weiterhin mit diesen Leuten einlässt, stellt seinen Arbeitsplatz zur Disposition.
In der betrieblichen Öffentlichkeit wird zum Zweck der sozialen Isolierung gern mit anonymen oder persönlich gekennzeichneten Aushängen und Briefen gearbeitet, in denen die Betroffenen entweder angegriffen werden oder in denen man sich von ihnen distanziert. Mit solchen Methoden bis hin zu «Demonstrationen» auf dem Werksgelände oder am Wohnort soll der Eindruck erweckt werden, die Beschäftigten – also die «Basis» des Betriebsrats – wende sich nunmehr von diesen ab. Isolierung bedeutet auch, dass Betriebsräte oder aktive Gewerkschafter nicht mehr zu ihrer eigentlichen inhaltlichen Arbeit kommen sollen, sondern sich nur noch der Angriffe der Geschäftsführung erwehren. Sie finden kaum noch Zeit, um Kolleginnen und Kollegen zu Gesprächen in die Personalabteilung zu begleiten, sich mit Dienstplänen, Überstunden und anderen Fragen der Kollegen zu beschäftigen, weil sie sich immer wieder gegen die Angriffe wehren müssen. Ein Hamsterrad.
Mit der Isolierung wird der oder die Betroffene schließlich auf sich selbst zurückgeworfen. Gelingt diese Taktik, findet beim Opfer des Bossing ein «Rückzug in sich selbst» statt. «Du kannst nicht abschalten. Ständig denkst du nach, wo du Fehler gemacht hast, wo sie dich packen können. Und du hast am Ende nur noch ein Thema, über das du sprichst und um das sich alles dreht, nämlich du selbst», berichten Betroffene. In den Augen von Kollegen und sogar Freunden reagiert das Opfer nun schon fast psychopathisch.
2. Schritt: Die Zermürbung
Zur Strategie der Zermürbung gehört oft auch, parallel zur sozialen Isolierung, dass die Unternehmen Briefe und Abmahnungen an unliebsame Beschäftigte, meist privat und per Einschreiben zustellen lassen. Bevorzugt findet die Zustellung am Freitag oder Samstag, vor Feiertagen oder Urlaubsbeginn statt, damit die Betroffenen auch am Wochenende, an freien Tagen und in den Ferien nicht zur Ruhe kommen. Termine für Reaktionen und Stellungnahmen werden in kurzen Abständen gesetzt, das Tempo und der Druck auf die Betroffenen wird weiter erhöht.
In dieser Phase versuchen Geschäftsführungen oder angeheuerte Anwälte gerne mit Amtsenthebungsverfahren oder mit Kündigungsbegehren gegen Betriebsräte die Stimmung weiter anzuheizen. Und zwar völlig unabhängig davon, dass solche Verfahren vor Gericht nicht zu gewinnen sind. Es kommt ihnen nicht auf den gewonnenen Prozess an, Ziel ist die psychische Erschöpfung der oder des Betroffenen und seine/ihre weitere soziale Isolierung. Auch die Blockierung ihrer eigentlichen (Betriebsrats- oder gewerkschaftlichen) Arbeit wird angestrebt.
Dutzende, ja über hundert Verfahren, Mahnungen, Abmahnungen usw. sind in einzelnen Fällen schon gezählt worden.
3. Schritt: Angst und Schrecken
Die Prozesslawine, die in dieser Phase vom Unternehmen, häufig unterstützt von Rechtsanwälten, losgetreten wird und die Betroffenen unter sich begraben soll, damit sie aufgeben, kann auch Regressverfahren einschließen. In solchen Verfahren – die ebenfalls nicht erfolgreich betrieben werden können, sondern in erster Linie Angst und Schrecken verbreiten sollen – werden die Betroffenen beschuldigt, ihre Tätigkeit (ihr Widerstand, ein Interview zum Konflikt usw.) hätte dem Unternehmen geschadet, deshalb seien sie zur Zahlung von Schadenersatz zu verurteilen. Die Forderungen, die in solchen Verfahren erhoben (aber nie durchgesetzt) wurden, sind astronomisch und betrugen in Einzelfällen über eine Million Euro. Gleichzeitig wird Kollegen, die den «Feind» der Geschäftsführung weiterhin unterstützen und keinen besonderen Kündigungsschutz genießen, gezielt gekündigt. An ihnen wird ganz offen ein Exempel statuiert, um die anderen weiter einzuschüchtern.
4. Schritt: Gezielter Rechtsbruch
Eine Geschäftsführung, die derart aggressiv vorgeht, sucht nicht nur nach Fehlern, die die Betroffenen gemacht haben könnten, oder verlangt ihnen Arbeiten unter Bedingungen ab, bei denen Fehler zwangsläufig gemacht werden. Sie stellt auch Fallen oder konstruiert sogar mittels Betrug Fehler oder angebliche Beweismittel. Das reicht von Computermanipulation bis hin zur gezielt platzierten, angeblich gestohlenen Ware in den Taschen von Beschäftigten.
In dieser Phase des Bossing kommen auch oft unerlaubt eingesetzte Detektive ins Spiel, die entweder verdeckt nach Fehlern suchen oder halbverdeckt operieren, um den Überwachten Angst zu machen.
5. Schritt: Der Luxus faktischer Immunität
Ist der Konflikt so weit eskaliert, endet er entweder mit dem Zusammenbruch der Betroffenen und seiner, ihrer Kündigung oder mit einem Aufhebungsvertrag. Die Unternehmen achten sehr darauf, dass Aufhebungsverträge ein Schweigegebot mit hohen Regressandrohungen enthalten. Die skandalösen und menschenrechtswidrigen Attacken können also auch im Nachhinein nicht öffentlich thematisiert werden. Da Staatsanwaltschaften bis heute ein geringes Interesse zeigen, Rechtsbrüche im Arbeitsleben zu verfolgen, fehlt auch von staatlicher Seite die Aufklärung und Verfolgung der Taten.
Solange keine politischen Entscheidungen gefallen sind, der Verfolgung dieser Rechtsbrüche höhere Priorität einzuräumen, bleibt es bei dieser faktischen Immunität bzw. der Gewährung eines rechtsfreien Raums im Betrieb.
Die Broschüre ist online verfügbar unter http://www.work-watch.de.
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