Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 02/2017
Trifft die Falschen, nutzt nichts, schürt Rassismus
von Elke Steven*

In der Silvesternacht 2016/2017 hatte die Polizei den Auftrag, dafür zu sorgen, dass in Köln rund um Dom und Hauptbahnhof relativ ungestört gefeiert werden konnte. Die massenhaften sexuellen Übergriffe des letzten Jahres mussten diesmal unbedingt verhindert werden.

Bundes- und Landespolizei sortierten deshalb im Bahnhof und davor die Ankommenden danach, ob sie «nordafrikanisch» aussahen und ob es sich um alleinreisende Männer handelte. Diese wurden zu einem eigenen Ausgang geschickt, sollten dort kontrolliert werden, wurden aber vor allem lange in einem Polizeikessel festgehalten. Die Polizei selbst twitterte noch in der Nacht, sie überprüfe «mehrere hundert Nafris». Die Abkürzung steht polizeiintern für nordafrikanische Intensivtäter.

Selbstverständlich konnte auch die Polizei den Menschen nicht ansehen, ob sie Straftäter, gar Intensiv- oder Gewaltstraftäter waren. Dass sie ihnen auch die Herkunft nicht ansehen konnte, erkannte die Landespolizei zwei Wochen später. Sie informierte die Öffentlichkeit, die kontrollierten «Nafris», von denen es schnell hieß, das wären diejenigen, die letztes Jahr die Straftaten begangen hätten, kämen vorrangig aus dem Irak, aus Syrien und Afghanistan. Mit den Tätern und Verdächtigen vom letzten Jahreswechsel gab es keine Übereinstimmungen.

Amnesty International kritisierte bereits am Neujahrstag, die Polizei habe rechtswidrig Racial Profiling betrieben. Die Politik hingegen, aber auch die Medien, erst recht die in Nordrhein-Westfalen, feierten eine erfolgreiche Polizei, die sexuelle Straftaten, Gewalttaten und Diebstahl in diesem Jahr weitgehend verhindert habe. Ob diese Straftaten durch die Kontrollen und Platzverweise, durch eine omnipräsente Polizei in der Stadt oder durch sonstige Umstände relativ gering ausfielen, wissen wir in Wirklichkeit nicht. Journalistinnen, die vor Ort waren, berichteten sehr eindrücklich, wie selbstverständlich allen ausländisch aussehenden Männern, die ohne begleitende Frauen unterwegs waren, ein Mitfeiern unmöglich gemacht wurde. Selbstverständlich waren auch Deutsche unter den «Aussortierten». Noch nicht einmal dieser Begriff aus dem Wörterbuch des Unmenschen ließ Journalistinnen, Politiker und Bürger aufschrecken.

Die vielen, die einzig den Erfolg im Blick hatten, fragten weder, ob der «Erfolg» durch die Kontrollen und Platzverweise entstand, noch ob es noch ein Erfolg sein kann, wenn die Polizei rechtswidrig handelt. Menschenrechte und Grundgesetz verbieten jede rassistische Diskriminierung. Leichthin meinen wahrscheinlich vor allem die Nordeuropäer, dass müssten sich die «Anderen» eben gefallen lassen, auch Kollateralschäden seien verkraftbar. Dabei übersehen sie völlig, dass es um mehr geht: um Diskriminierung durch Kontrollen, um Zuschreibungen, die sich dadurch in der Öffentlichkeit verfestigen, und um das tatsächliche Ausmaß, nämlich Polizeikessel und Platzverweise.

Diese Art der Auswahl von Menschen nach unveränderlichen Merkmalen, nach Phänotypen oder ethnischen Merkmalen, entlang des Konzepts von Rassen, ist auch in anderen Kontexten üblich. Die Bundespolizei darf anlasslose und verdachtsunabhängige Polizeikontrollen durchführen. Dies soll sie in Zügen und Bahnhöfen tun, um unerlaubte Migration zu verhindern. Vielen erscheint es selbstverständlich, dass sie dabei (auch) nach phänotypischen Merkmalen vorgeht. Ja, soll sie denn den typisch deutsch aussehenden Bürger kontrollieren, wenn sie nach «Illegalen» sucht? So fragen viele.

Aber auch viele Menschen, die nicht blond und blauäugig sind, sind Deutsche. Ein rassistisches Konzept von Nationalität ist noch immer tief in den Köpfen verankert.

Wie dramatisch die Blindheit ist, die aus diesem Scheuklappendenken entsteht, wurde deutlich, als die NSU-Morde ans Licht der Öffentlichkeit kamen. Die einseitigen Ermittlungen führten dazu, dass die Täter unter den Migranten gesucht wurden, statt deutsche Nationalisten und Rassisten zu verdächtigen. Offene Ermittlungen ohne Vorurteile hätten viele Morde verhindern können.

Nicht zu unterschätzen ist auch, welche Wirkungen solche Kontrollen haben. Sie bestätigen der Umwelt, dass schwarze Menschen und People of Colour verdächtig sind. Denn eigentlich – abgesehen von den vielen Ausnahmen – kontrolliert die Polizei ja Menschen, die sich durch ihr Verhalten verdächtig gemacht haben. Jede Kontrolle bestätigt der Umwelt rassistische Vorurteile der Andersartigkeit und potenziellen Straffälligkeit. Schon diese Kontrollen mit Scheuklappen führen dazu, dass jedwedes Fehlverhalten dieser Gruppe auch eher aufgedeckt wird.

Zugleich erfahren die ständig Kontrollierten ununterbrochen, dass sie nicht dazu gehören, dass sie verdächtig sind, dass sie unerwünscht sind. Sie müssen zwangsläufig das Vertrauen in die Polizei verlieren. Eine US-amerikanische Journalistin, die beruflich einige Monate in Berlin lebte, erzählt beispielsweise auf correctiv.org, sie sei in neun Monaten 23mal von der Polizei kontrolliert worden. Selbstverständlich war der Grund für diese Erfahrung ihre Hautfarbe und nichts von dem, was sie getan hat.

 

* Elke Steven ist Sprecherin des Komitees für Grundrechte und Demokratie in Köln, www.grundrechtekomitee.de.

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  • […] Sicherheitsfalle: Racial Profiling „Aber auch viele Menschen, die nicht blond und blauäugig sind, sind Deutsche. Ein rassistisches Konzept von Nationalität ist noch immer tief in den Köpfen verankert. Wie dramatisch die Blindheit ist, die aus diesem Scheuklappendenken entsteht, wurde deutlich, als die NSU-Morde ans Licht der Öffentlichkeit kamen. Die einseitigen Ermittlungen führten dazu, dass die Täter unter den Migranten gesucht wurden, statt deutsche Nationalisten und Rassisten zu verdächtigen. Offene Ermittlungen ohne Vorurteile hätten viele Morde verhindern können. Nicht zu unterschätzen ist auch, welche Wirkungen solche Kontrollen haben. Sie bestätigen der Umwelt, dass schwarze Menschen und People of Colour verdächtig sind…“ Beitrag von Elke Steven in der SoZ Nr 2/2017 […]


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