dokumentiert
Während die etablierte Politik in der Öffentlichkeit darüber streitet, wie sie auf die AfD reagieren soll, kommt sie in der Praxis deren Forderungen weit entgegen. Das zeigt ein Blick auf die Verschärfung der Asylgesetze.
Während die Bundeskanzlerin 2015 noch bei der Willkommenskultur war, arbeiteten Innenminister de Maizière und Bayerns Ministerpräsident Seehofer bereits an der bürokratischen Bewältigung des Problems. Die Asylgesetze wurden so verschärft, dass möglichst keine neuen Flüchtlinge mehr nach Deutschland kommen sollen (Türkei-Deal nach Merkels gescheitertem Versuch, ein konzertiertes Vorgehen der EU zu erreichen) und die hier Angekommenen zur Rückreise bewegt werden sollen. Die bürokratischen deutschen Grenzzäune sind nicht so sichtbar wie die mancher Nachbarländer, aber politisch nicht weniger effektiv.
In drei Schritten wurde das Asylrecht so massiv eingeschränkt und die bürokratische Willkür so gestärkt, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten nach Bedarf eingeschränkt oder erweitert werden kann.
Asylpaket I (Oktober 2015)
Kosovo, Albanien und Montenegro wurden als «sichere Herkunftsstaaten» deklariert, obwohl die Bundeswehr ihren Verbleib im Kovoso damit begründet, sie müsse dort für Sicherheit sorgen. 2014 waren bereits die Länder Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als «sicher» eingestuft worden.
– Sicheres Herkunftsland heißt: Flüchtlinge aus diesen Ländern werden dauerhaft in Erstaufnahmelagern untergebracht und haben unbegrenztes Arbeitsverbot. Die Residenzpflicht wurde wieder eingeführt und sogar verschärft. In Schnellverfahren wird ihr Asylantrag abgelehnt, danach werden sie konsequent abgeschoben. Nach einer Ablehnung riskieren sie ein mehrjähriges, EU-weites (!) Wiedereinreise- und Aufenthaltsverbot.
– In den Erstaufnahmeeinrichtungen bekommen Asylsuchende kein Taschengeld mehr, sondern vorrangig Sachleistungen.
– Wenn der gesetzte Ausreisetermin abgelaufen ist oder unterstellt wird, dass die Asylsuchenden ihre Abschiebung verhindern, werden die Sachleistungen auf Ernährung, Unterkunft und Körperpflege reduziert. Dann wird ihnen der Termin ihrer Abschiebung auch nicht mehr bekannt gegeben.
Sie werden ausgehungert und der bürokratischen Willkür preisgegeben.
Das Asylpaket I wurde mit den Stimmen der Großen Koalition und der Grünen verabschiedet.
Asylpaket II (Februar 2016)
– Flüchtlinge aus sog. «sicheren Herkunftsstaaten» sowie solche, die einen Wiederholungsantrag stellen, weden gar nicht mehr in eines der Erstaufnahmelager im Land gelassen, sondernbereits an der Grenze abgefangen und dort in «besondere Aufnahmeeinrichtungen» gesteckt, wo ihr Asylverfahren nicht länger als drei Wochen dauern darf – einschließlich der gerichtlichen Prüfung, wenn ein Asylsuchender Widerspruch einlegt. Die von Bundesverfassungsgericht geforderte Einzelfallprüfung ist unter diesen Bedingungen nicht möglich. Das Grundgesetz, aber auch EU-Recht werden kurzerhand ausgehebelt.
– Bürgerkriegsflüchtlinge, die keine eigene individuelle Verfolgung nachweisen können, sowie unbegleitet Minderjährige haben zwei Jahre lang keinen Anspruch auf Familiennachzug. Mit dem 18.Geburtstag erlischt dieser Anspruch ganz.
– Krankheit gilt nicht mehr als Abschiebehindernis, es sei denn, dem Asylsuchenden gelingt es, innerhalb von zwei Wochen ein «qualifiziertes» ärztliches Attest vorzulegen. Berücksicht werden nur lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankungen – psychische Traumata werden nicht berücksichtigt.
– Die Sozialleistungen für Asylsuchende wurden pauschal um 10 Euro für die ersten 15 Monate gekürzt.
Das Paket wurde innerhalb von fünf Werktagen durchs Parlament gepeitscht. Daraufhin trat der Menschrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strässer, zurück.
Das Integrationsgesetz (Mai 2016)
Das Integrations bezieht sich auf Asylbewerber, die einen Asylantrag laufen haben. Es hängt die Hürden so hoch und dehnt die Kannbestimmungen so weit aus, dass ihnen die Aufenthaltserlaubnis jederzeit entzogen werden kann.
– Asylbewerber, die Leistungen beziehen, müssen bereits vor Ende ihres Asylverfahrens Deutschkurse besuchen. Weigern sie sich, werden ihnen die Leistungen gekürzt. Das Gesetz enthält jedoch keine Maßnahmen, die sichern, dass genügend Plätze in Integrationskursen vorhanden sind. Die Wohlfahrtsverbände kritisieren, es würden Tausende Plätze in Integrationskursen fehlen – oft läge es also nicht an den Asylbewerbern, wenn sie keinen Kurs besuchen.
– Anerkannte Flüchtlinge erhalten nach drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, wenn sich die Situation in ihrem Herkunftsland nicht grundlegend geändert hat. (Wer entscheidet darüber?) Die Regel gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sie «auf hohem Niveau» Deutsch können (wieviele Deutsche können ihre Sprache nicht auf «hohem Niveau»?) und ihr Lebensunterhalt «weitgehend gesichert ist» (bei wievielen Deutschen ist der Lebensunterhalt nicht gesichert?). Erfüllen sie die Voraussetzungen nicht, kann ihr Aufenthaltstitel befristet bleiben.
– Finden Asylbewerber in der Zeit ihrer Antragstellung eine qualifizierte Berufsausbildung, bekommen sie bis zu einem halben Jahr nach der Ausbildung den Status der Duldung, damit sie einen Job finden können. In dieser Zeit können sie nicht abgeschoben werden.
– Asylbewerber dürfen nicht selber über ihren Wohnsitz entscheiden. Die Bundesländer sollen entscheiden können, in welchem Ort sie untergebracht werden. Die Länder haben auch die Möglichkeit, eine Zuzugssperre zu verhängen, wenn sie etwa «eine Ghettobildung» befürchten.
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