von Ute Abraham
Im Juli dieses Jahres ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten. Künftig dürfen Bordellbesitzer nur noch registrierte SexarbeiterInnen arbeiten lassen; Wohnungen sollen als Kleinstbetriebe genehmigt werden, müssen aber gewährleisten, dass Arbeitsräume nicht auch als Schlafzimmer dienen. SexarbeiterInnen müssen sich am Arbeitsort registrieren lassen, sie bekommen einen sog. Hurenpass, den sie stets mit sich tragen müssen. Eine Gesundheitsberatung ist ebenfalls verpflichtend und muss jährlich wiederholt werden.
Prostitution ist seit dem Jahr 2002 in Deutschland ein legales Gewerbe. Die damalige rot-grüne Bundesregierung wollte mit der weitgehenden Legalisierung die Prostituierten aus einer Grauzone der Kriminalität herausholen, gleichzeitig sollten Menschenhandel und Zwangsprostitution eingedämmt werden. Das Strafgesetzbuch wurde dahingehend verändert, dass das Betreiben von Bordellen erlaubt ist und die Schaffung eines «der Prostitution dienlichen Umfelds» nicht mehr als Zuhälterei bestraft wird. Der Abschluss von Arbeitsverträgen sollte die Möglichkeit eröffnen, Lohnrückstände einzuklagen und vor allem den Eintritt in die Sozialversicherung, damit auch in die Krankenversicherung, ermöglichen.
Diesem Entkriminalisierungsprinzip folgten in der EU auch andere Länder wie z.B. Österreich, die Schweiz und die Niederlande, während Schweden dem Abolitionsprinzip folgt, mit dem langfristigen Ziel der Abschaffung der Prostitution. Hier wurde der Kauf sexueller Dienstleistungen unter Strafe gestellt und der Straftatbestand der Förderung bzw. des Profitierens von Prostitution erweitert.
Diese beiden unterschiedlichen Prinzipien bestimmen seit Jahren die gesellschaftliche Debatte und haben sich vor der Entscheidung im Bundestag über das neue Prostituiertenschutzgesetz zugespitzt. Die BefürworterInnen des Schwedenmodells sehen Prostitution grundsätzlich als Gewalt gegen Frauen, als erzwungene Ausbeutung und Abhängigkeit. Im Gegensatz dazu steht die Auffassung, dass Prostitution eine Dienstleistung ist, Sexarbeit ein Job, wenn auch nicht wie jeder andere, der selbstverantwortlich gewählt wird.
Als Fazit der beiden Modelle kann festgestellt werden: In Schweden ist die Zahl der Prostituierten gesunken, Zwangsprostitution und Menschenhandel gingen zurück, während Deutschland zum «Puff Europas» wurde, einschließlich der kriminellen Nebenerscheinungen. Der Anteil sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverträge geht gegen Null.
Die organisierten Sexarbeiterinnen, die im übrigen bei den Diskussionen so gut wie gar nicht zu Wort kamen, lehnen das neue ProstSchG ab und haben Verfassungsklage eingereicht. Sie fordern mehr Respekt und eine Unterscheidung zwischen Sexarbeit und Zwangsprostitution. Sie wehren sich gegen den vorgeblichen Schutz, der gleich mehrere Grundrechte der Betroffenen untergräbt: das Recht auf freie Berufswahl, die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Zudem kritisieren sie, dass den Opfern von Zwangsprostitution und Menschenhandel keinerlei Rechte oder Ansprüche zugesprochen werden.
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