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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 04/2018

Hamburg und Schleswig-Holstein müssen auch nach dem Verkauf für Verluste geradestehen
von David Stein

Am 28.2. haben Olaf Scholz und Daniel Günther vor der Presse den Verkauf der HSH Nordbank für eine Milliarde Euro an ein Käuferkonsortium bekannt gegeben. Die Bewertung von Olaf Scholz, dass mit dem Verkauf von Teilen der HSH an Finanzinvestoren ein «gutes Verhandlungsergebnis erzielt» und damit die «existenzielle Krise» der Nordländer abgewendet sei, war geleitet vom Interesse eines Politikers, der vor den Medien seine Qualifikation für das Amt des Finanzministers betonen wollte.

Informationen zu den Haftungsrisiken für die Länderhaushalte blieben aus. Verkauft wurde entgegen den Aussagen auch nicht die HSH in toto. Die Käufer picken sich die Rosinen aus der Bank; die Risiken und die meisten faulen Kredite verbleiben beim Staat. Welche Kosten für die beiden Haushalte dadurch letztlich entstehen, ist nach wie vor vollkommen offen. Bereits jetzt flossen mehr als 13,5 Milliarden Euro aus den Landeshaushalten von Hamburg und Schleswig-Holstein in die marode Bank. Das Käuferkonsortium findet eine vom Steuerzahler mit ausreichend Eigenkapital ausgestattete und aufgeräumte Bank vor. Die ausgelagerte Bad Bank «hsh-finanzfonds», eine Anstalt des öffentlichen Rechts, und der größte Teil des Portfolios von problematischen Krediten werden hingegen sozialisiert.

Was genau in den Verträgen stehen wird, ist ohnehin nicht bekannt. Das Schweigen zur Gewinn- und Verlustrechnung und zu den auf die Länder zukommenden Kosten entsprach auf der Pressekonferenz der Handlungsmaxime beider Länderregierungen seit Gründung der HSH.

Sicher ist, dass die Zahl der Beschäftigen von derzeit 1900 auf weniger als 1300 sinken soll. «Über die Arbeitsplätze und ihre Verteilung auf Kiel und Hamburg entscheiden die künftigen Eigentümer», teilen die Länderregierungen dazu mit. Von einem Sozialplan ist bislang keine Rede. Die Lasten der Alterssicherung sollen bei den Bundesländern bleiben.

Die «Erfolgsgeschichte» der HSH

Die HSH ist 2003 aus der Fusion der staatlichen Landesbanken von Schleswig-Holstein und Hamburg mit dem Ziel der Privatisierung und der Börsennotierung der HSH sowie mit der wahnwitzigen Vorgabe einer Eigenkapitalrendite von 15 Prozent hervorgegangen. Mit Ländergarantien im Rücken konnte sich die Bank aufgrund der Gewährträgerhaftung bei ihren für eine Landesbank gerade nicht typischen, spekulativen Geschäften auf dem internationalen Finanzmarkt perfekt refinanzieren.

Heute schlagen sich nicht nur die Bank, sondern primär die Bürgerinnen und Bürger dadurch mit Verlusten herum, die sich unter dem Strich in einer Größenordnung von bis zu 16 Mrd. Euro (so der frühere SPD-Ministerpräsident Albig) oder mehr als 20 Mrd. Euro (so der frühere Kieler Fraktionsvorsitzende Kubicki, FDP) bewegen können. Manche Experten kommen noch auf weit höhere Zahlen. Die Belastung durch die HSH führt bei beiden Ländern gegenwärtig zu einer steigenden Verschuldung, während die Schulden der übrigen Bundesländer sinken.

Mit den künftigen Milliardenverlusten wird beiden Ländern Geld fehlen, das sie für Kitas, Straßenbau, Krankenhäuser, Hochschulen und  Wohnungsbau einsetzen könnten, soviel wie 15 Elbphilharmonien oder Kindergärten und Schulen in dreistelliger Zahl kosten. Zum Vergleich: Für das Haushaltsjahr 2018 belaufen sich die gesamten Ausgaben Schleswig-Holsteins auf 11,9 Mrd. Euro, die Hamburgs auf 14 Mrd. Euro!

Die beiden Länder haben seit 2008 einen Rettungsschirm für die Verluste der Bank zulasten der Landeshaushalte ausgebreitet. Verluste waren beim Einstieg der Bank als Global Player in das internationale Finanzkasino vornehmlich als weltweit größter Schiffsfinanzierer entstanden. Mit Schiffshypotheken besicherte Kredite und von ihr als Steuersparmodell aufgelegte Fonds brachen ihr dann das Genick. Im Gefolge der Finanzmarktkrise und des damit verbundenen Niedergangs der Frachtraten bei Containerschiffen und Überkapazitäten bei diesen Schiffen kam das einstige Leuchtturmprojekt der CDU- und SPD- Finanzpolitik jäh zum Einsturz (vgl. SoZ 5/2017).

Wer sind die Käufer?

Der Fall HSH, einer der größten Finanzskandale der Bundesrepublik Deutschland, ist also nicht zu Ende. Selbst der Kaufpreis ist nur vorläufig und kann sich in den weiteren Verhandlungen auf einen symbolischen Euro reduzieren. Tatsächlich kann bisher noch nicht einmal von einem Vertragsabschluss die Rede sein. Die Vertragsparteien stecken noch in Verhandlungen über den exakten Vertragsinhalt. Das letzte Wort haben ohnehin die EU-Kommission, die Europäische Zentralbank und das Bundeskartellamt, die den Vertrag genehmigen müssen. Hintergrund für diesen Vorstoß ist ausschließlich der Druck aus Brüssel.

Die beiden Bundesländer mussten bis Ende Februar einen Käufer nachweisen, der sich grundsätzlich verpflichtet, die Bank zu übernehmen. Dies entsprach einer Auflage der EU-Kommission aus wettbewerbsrechtlichen Gründen – als Gegenleistung für weitere  staatliche Milliardenhilfen, die die Eigentümer für die Zombiebank beantragt hatten und die dann 2016 auch bewilligt wurden. Wäre kein Käufer gefunden worden, hätte die HSH abgewickelt werden müssen. Dieser Schritt wäre nicht nur möglich, sondern als einzige Option von politischer Verantwortung für das Gemeinwohl getragen gewesen – und zwar bereits 2009, als sich abzeichnete, dass die Bank nicht mehr zu retten war und die Wertvernichtung bereits stattliche 8 Mrd. Euro erreicht hatte.

An der Minimierung der Risiken für die Haushalte der beiden Länder war das Handeln der politischen Klasse jedoch nie ausgerichtet, vielmehr hielt sie, mittels Konkursverschleppung und Irreführung der Öffentlichkeit, an der blinden Subventionierung der Geschäftsaktivitäten der Bank und der Klientel, die davon profitiert, fest: Hamburger Reeder, Kunden, die Steuern minimieren wollen, und die übrigen, die am großen Finanzierungsrad mitdrehten.

Bisher stehen also lediglich die Käufer fest. Die Käufer sind Cerberus, Flowers, Golden Tree, Centaurus Capital und die österreichische Bawag-Bank, die mehrheitlich im Besitz von Cerberus und Golden Tree ist. Der Investmentbanker und Milliardär Christopher Flowers ist durch seine Beutezüge in der internationalen Bankenszene bestens bekannt. Der Goldman-Sachs-Spross hatte sich bereits früher mit 5 Prozent an der HSH beteiligt.

Schwergewicht unter den «Geschäftspartnern» ist mit einem Anteil von knapp über 40 Prozent der US-Hedgefonds Cerberus, der sich nach Aktivitäten im Waffen-, Pharma- und Immobilienbereich seit einiger Zeit auf den Bankensektor konzentriert (Beteiligungen an Commerzbank und Deutsche Bank). In Deutschland war Cerberus vor allem wegen seiner Geschäfte im Immobilienbereich berüchtigt.

Zusammen mit Goldman Sachs hatte der Hedgefonds 2004 für 405 Mio. Euro vom «rot-roten» Berliner Senat 75000 Wohnungen gekauft, was der damalige SPD-Finanzsenator Sarrazin als «beachtlichen Erfolg» bezeichnet hatte – ein Urteil, das die Mieter der Wohnungen wohl nicht teilen dürften. Alle vier Parteien im Kieler Landtag waren sich, einschließlich der Grünen, darin einig, die HSH an ein Konsortium dieser zwielichtigen Investoren zu verkaufen.

Wer trägt die ­Verantwortung?

Mit der abgegriffen Metapher «Gier und Größenwahnsinn» der Leitung der Bank lässt sich das HSH-Debakel nicht erklären. Nicht nur die Geschäftsleitung hat versagt und munter an der Chimäre einer international agierenden Bank mit großer Zukunftsperspektive gestrickt, sondern alle Aufsichts- und Kontrollinstanzen einschließlich der Länderregierungen, der Mehrheit der Mitglieder beider Landtage und der Gewerkschaften, die mit in den Verwaltungsräten der Bank saßen.

Aus zwei Landesbanken mit risikoarmem regionalem Geschäft hatten Manager in aller Öffentlichkeit mit Rückendeckung der Politik und flankiert von Vasallen im Medienmainstream eine Bank gezimmert, die sich auf höchst riskante Geschäfte mit Modellen einließ, die kaum jemand verstand bzw. gar nicht verstehen wollte.

Wer sich wie die frühere schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin Heide Simonis, die 2002 zusätzlich zur Aufsichtsratschefin der Bank bestellt wurde, nach dem Bekanntwerden des HSH-Desasters immer auf ihre Naivität in Finanzfragen berief, hat in diesen Aufsichtsgremien nichts zu suchen. Mangelnder Sachverstand und Ignoranz dürfen nicht zum Freibrief werden, sich von krimineller Untreue und Schadenersatzansprüchen freisprechen zu können.

Die wenigen politisch Verantwortlichen wie der frühere Kieler Wirtschaftsminister Marnette (CDU), die nachfragten und die richtigen Fragen stellten, störten nur und wurden von dem Schweigekartell schnell in die Wüste geschickt. Marnette führte in einem Spiegelinterview einmal aus, sein Ministerpräsident Carstensen und der damalige Finanzminister wollten gar nicht an die Zahlen und die Gewinn- und Verlustrechnung der Bank ran – getreu dem in der Regierungspolitik geltenden Motto: Wer die Fakten kennt (und nicht gegensteuert) macht sich politisch angreifbar.

Was ist zu tun?

Die Forderung nach einer Qualitätsoffensive bei den internen und externen Kontrolleuren ist zwar richtig, Sie allein würde aber wenig bewirken. Es gibt eine Vielzahl von Finanzinstrumenten, die von deren Konstrukteuren auf Intransparenz getrimmt sind; nicht zuletzt, um Lücken im regulatorischen und steuerrechtlichen System profitmaximierend zu nutzen. Solche Finanzinstrumente müssen verboten werden.

Neue Finanzprodukte außerhalb des klassischen Brot- und Buttergeschäfts einer Bank dürfen deshalb gar nicht oder nur ausnahmsweise nach Prüfung und Genehmigung durch die Aufsicht auf den Markt gelangen.

Wichtig ist auch Transparenz. Eine Kontrolle durch den Souverän funktioniert nur dann, wenn sie nicht vom Geschäftsgeheimnis der Bank ausgebremst wird. Mit dem Geschäftsgeheimnis und den Verschwiegenheitspflichten wurde die Aufklärungs- und Oppositionsarbeit des Abgeordneten Hackbusch und der Hamburger LINKEN zum HSH-Desaster in der Bürgerschaft behindert.

Banken müssen Abgeordneten alle Informationen in Bezug auf ihre Aktivitäten, ihre Organisationsstruktur und ihre Kunden ausnahmslos zugänglich machen, wenn sie diese für ihre Arbeit benötigen. Die Aufhebung des Geschäfts- und Bankgeheimnisses gegenüber dem Parlament und seinen Abgeordneten muss ein grundlegender demokratischer Imperativ nicht nur in Deutschland, sondern für alle Staaten werden.

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