Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

Bert Brecht hielt nicht viel vom Recht auf geistiges Eigentum. Wir auch nicht. Wir stellen die SoZ kostenlos ins Netz, damit möglichst viele Menschen das darin enthaltene Wissen nutzen und weiterverbreiten. Das heißt jedoch nicht, dass dies nicht Arbeit sei, die honoriert werden muss, weil Menschen davon leben.

Hier können Sie jetzt Spenden
PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 05/2018
Der § 219a StGB muss aus dem Strafgesetzbuch verschwinden
von Cornelia Möhring

Die Frauen- und Menschenrechtsbewegung, die seit der Petition der Gießener Ärztin Kristina Hänel entstanden ist, könnte eine parlamentarische Sternstunde im Deutschen Bundestag auslösen: Obwohl zwei der Regierungsparteien gegen die Streichung des § 219a aus dem Strafgesetzbuch sind, könnte es eine Mehrheit für die Abschaffung geben. Das würde bedeuten, das Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, darüber endlich auch öffentlich – zum Beispiel auf ihrer Website – informieren dürfen, ohne ein Strafverfahren und eine Verurteilung zu riskieren.

Könnte. Denn die Dritte im Koalitionsbunde, die SPD, die ebenfalls für die Streichung ist, hat gekniffen und zog einen Tag vor der Kanzlerinnenwahl den bereits eingereichten Gesetzesantrag zurück. Der Druck auf den Fraktionsvorsitzenden Kauder, der dem Koalitionspartner zugesichert hatte, ihr Antrag sei ok, wurde wohl zu groß.

Nun gibt es nur noch drei Vorlagen, die im Bundestag zur Beratung und Entscheidung stehen: LINKE und Grüne haben Anträge auf Streichung eingereicht. Die FDP will den § 219a so ändern, dass «anstößige Werbung» weiterhin verboten bleibt und der 219a im Strafgesetzbuch verbleibt. Wäre die SPD weiterhin im Boot, würde sie wohl einer Streichung ebenfalls zustimmen.

Was wie ein rein taktisches Manöver anmutet, ist ein handfester ideologischer Kampf um sexuelle und reproduktive Rechte. Denn nach Jahren des Stillstands um die Frage, was Schwangerschaftsabbrüche eigentlich überhaupt im Strafgesetzbuch zu suchen haben, ist dieser Streit erneut aufgebrochen. Zu Recht – und gleichzeitig zu Unrecht: Natürlich wollen LINKE und auch Grüne weiterhin die komplette Streichung der § 218 und § 219 aus dem StGB. Allerdings geht es beim § 219a lediglich um die Informationsrechte für Schwangere und Ärztinnen und Ärzte. Und die haben auch nach Einschätzung vieler Juristinnen und Juristen nun gar nichts im Strafgesetzbuch zu suchen, in dem sie seit 1933 in dieser Form stehen. Wäre der 219a fort, wären Abtreibungen weiterhin nur in Ausnahmen legal: wenn eine soziale oder medizinische Indikation vorliegt, oder die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung verursacht wurde und eine Pflichtberatung bei einem anerkannten Träger erfolgt ist.

Hierauf gilt es sich jetzt weiter zu fokussieren: Immer mehr Fachleute und immer breitere Teile der Bevölkerung setzen sich dafür ein, den §?219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, zuletzt der Präsident der Bundesärztekammer, Montgomery. Immer mehr angezeigte und verurteilte Ärztinnen und Ärzte trauen sich in die Öffentlichkeit. Immer mehr Christinnen und Christen distanzieren sich von der versuchten Vereinnahmung reaktionärster Kreise. Demonstrationen gegen selbsternannte Lebensschützer haben großen Zulauf. Veranstaltungen dazu sind sehr gut besucht. Und in den Redaktionen sind es vor allem die jungen Journalistinnen, die das Recht von Frauen, sich durch Ärztinnen und Ärzte fachlich versiert informieren zu lassen, in die Leitmedien bringen.

Die Protestwelle ebbt nicht ab. Was auch daran liegt, dass evangelikale und katholische Kreise, Nazis, AfD-Provokateure und nicht zuletzt der neue Bundesgesundheitsminister geflissentlich dafür Sorge tragen, die Wut der Menschen immer wieder anzuheizen. So meinte Jens Spahn, im Zusammenhang mit dem § 219a wunderten ihn die Maßstäbe: «Wenn es um das Leben von Tieren geht, da sind einige, die jetzt für Abtreibungen werben wollen, kompromisslos. Aber in dieser Debatte wird manchmal gar nicht mehr berücksichtigt, dass es um ungeborenes menschliches Leben geht.»

Ein Vergleich, der sich auch auf den Hassseiten einer der Männer befindet, die seit Jahren Ärztinnen und Ärzte bei der Staatsanwaltschaft anzeigen, wenn sie auf deren Webseiten entsprechende Informationen entdecken.

Solange der Paragraf weiter besteht, werden die Staatsanwaltschaften fast keine andere Möglichkeit haben, als Verfahren zu eröffnen.

In den kommenden Wochen wird es von Bedeutung sein, dass der Protest anhält und wächst. Auch deswegen, weil die «Pro-Life»-Bewegung – gut finanziert und weltweit vernetzt – weitere «Märsche für das Leben» angekündigt hat. Die Abtreibungsgegner sind in vielen Ländern aktiv und finden bei Rechtspopulisten und Nazivereinigungen Gehör. Die politische Einflussnahme ist groß und gefährlich und offensichtlich finanziell gut ausgestattet.

Im Bundestag wird die Partei DIE LINKE Druck machen, dass die Fachanhörung zu den eingereichten Gesetzesentwürfen bald stattfindet. Bisher wird der Termin der Anhörung von den Regierungsfraktionen verzögert. Die SPD muss sich bald entscheiden, ob sie der Bewegung weiter angehören will oder ihr weiterhin in den Rücken fällt.


* frauenpolitische Sprecherin DIE LINKE im Bundestag

Teile diesen Beitrag:

1 Kommentar

Spenden

Die SoZ steht online kostenlos zur Verfügung. Dahinter stehen dennoch Arbeit und Kosten. Wir bitten daher vor allem unsere regelmäßigen Leserinnen und Leser um eine Spende auf das Konto: Verein für solidarische Perspektiven, Postbank Köln, IBAN: DE07 3701 0050 0006 0395 04, BIC: PBNKDEFF


Schnupperausgabe

Ich möchte die SoZ mal in der Hand halten und bestelle eine kostenlose Probeausgabe oder ein Probeabo.