von Helmut Born
Am 17.April wurde nach dreitägigen Verhandlungen in der Tarifrunde für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen eine Einigung erzielt, die auf den ersten Blick unbefriedigend ist.
Die Forderung nach 6 Prozent mehr Einkommen und nach einem Mindestbetrag nach 200 Euro für 12 Monate findet sich in dem Abschluss nicht wieder. Die Forderung nach dem Mindestbetrag war sehr populär und hat sicher zu den guten Mobilisierungen beigetragen. Der Mindestbetrag sollte vor allem den unteren Einkommensgruppen zugute kommen, um die Abstände zu den höheren Gehaltsgruppen nicht weiter wachsen zu lassen.
Demgegenüber vertraten vor allem die Vertreter der Kommunen die Auffassung, es müssten eher die höheren Einkommensgruppen gestärkt werden, weil es für den öffentlichen Dienst schwierig sei, Fachkräfte zu bekommen.
Das ist mit diesem Abschluss auch gelungen, auch wenn nicht behauptet werden kann, dass die unteren Einkommensgruppen außen vor bleiben. Die lange Laufzeit von 30 Monaten trägt zudem sicher nicht dazu bei, die Gewerkschaften zu stärken, er wird es eher schwieriger machen, neue Mitglieder zu gewinnen.
Zu den Ergebnissen im einzelnen
– Zum 1.3.2018 gibt es eine Einmalzahlung von 250 Euro für die Tarifgruppen 1–6.
– Ab dem 1.3.2018 eine Erhöhung der Einkommen um 3,19 Prozent.
– Ab dem 1.3.2019 eine Erhöhung um 3,09 Prozent.
– Ab dem 1.4.2010 eine «Erhöhung um 1,06 Prozent.
Das sind erst einmal die vereinbarten festen Erhöhungen für alle Beschäftigten. Darüber hinaus gibt es aber erhebliche Veränderungen in den einzelnen Tarifgruppen oder Stufen. So fällt in allen Tarifgruppen die bisherige Stufe 1 weg, was zu einer Anhebung der Einkommen in dieser Stufe um gut 10 Prozent führt – dies gilt vor allem für Einsteiger. Das gleiche gilt für die unteren und mittleren Einkommensgruppen, wo die Zuwächse bis zu 12 Prozent betragen.
Bei den Auszubildenden gibt es jeweils zum 1.3.2018 eine Anhebung der Vergütung um 50 Euro, der Urlaub wurde auf 30 Tage angehoben, was zu einer Gleichstellung mit den anderen Beschäftigten führt. Die bisherige Übernahmeregelung nach dem Ausbildungsende wird wieder in Kraft gesetzt, was eine weitgehende Übernahmegarantie bedeutet. Wichtig ist, dass vereinbart wurde, dass für die Ausbildung im betrieblich-schulischen Bereich im Gesundheitswesen, wo bislang keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird, Tarifverhandlungen aufgenommen werden.
Schülerinnen in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zu Erzieherinnen werden ab dem 1.3.2018 in den Tarifvertrag integriert, was bisher ebenfalls nicht der Fall gewesen ist.
Für die Beschäftigten in den Krankenhäusern wurde vereinbart, dass nach den geplanten Gesetzesänderungen zur Krankenhausfinanzierung Verhandlungen über folgende Punkte aufgenommen werden:
– Erhöhung der Zeitzuschläge bei Samstagsarbeit,
– Einrechnung der Pausen in die Arbeitszeit bei Wechselschicht,
– Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte in Wechselschicht.
Von 2019 bis 2021 gibt es bei Wechselschichtarbeit jeweils einen zusätzlichen Urlaubstag.
Insgesamt bringt dieser Abschluss für viele Beschäftigte sicherlich erhebliche Einkommenszuwächse oder andere gute Regelungen. Dennoch wird diesmal die Diskrepanz zwischen den Forderungen und dem Ergebnis besonders deutlich, nicht nur was die lange Laufzeit betrifft. Auch in dieser Tarifrunde wurde wieder sichtbar, dass vor allem Ver.di es nicht auf eine wirkliche Kraftprobe ankommen lassen wollte, um die eigenen Forderungen durchzusetzen. Die Inszenierung des Tarifkampfs in diesem Jahr mit den drei Wellen zielte darauf ab, in der 3. Verhandlungsrunde zu einem Ergebnis zu kommen. Dies ist dann auch gelungen, allerdings um den Preis, das sich die kommunalen «Arbeitgeber» inhaltlich durchgesetzt haben.
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[…] Tarifergebnis öffentlicher Dienst: Lange Laufzeit, Forderungen nicht erfüllt “Am 17. April wurde nach dreitägigen Verhandlungen in der Tarifrunde für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen eine Einigung erzielt, die auf den ersten Blick unbefriedigend ist. Die Forderung nach 6 Prozent mehr Einkommen und nach einem Mindestbetrag nach 200 Euro für 12 Monate findet sich in dem Abschluss nicht wieder. Die Forderung nach dem Mindestbetrag war sehr populär und hat sicher zu den guten Mobilisierungen beigetragen. Der Mindestbetrag sollte vor allem den unteren Einkommensgruppen zugute kommen, um die Abstände zu den höheren Gehaltsgruppen nicht weiter wachsen zu lassen. Demgegenüber vertraten vor allem die Vertreter der Kommunen die Auffassung, es müssten eher die höheren Einkommensgruppen gestärkt werden, weil es für den öffentlichen Dienst schwierig sei, Fachkräfte zu bekommen. (…) Insgesamt bringt dieser Abschluss für viele Beschäftigte sicherlich erhebliche Einkommenszuwächse oder andere gute Regelungen. Dennoch wird diesmal die Diskrepanz zwischen den Forderungen und dem Ergebnis besonders deutlich, nicht nur was die lange Laufzeit betrifft. Auch in dieser Tarifrunde wurde wieder sichtbar, dass vor allem Ver.di es nicht auf eine wirkliche Kraftprobe ankommen lassen wollte, um die eigenen Forderungen durchzusetzen. Die Inszenierung des Tarifkampfs in diesem Jahr mit den drei Wellen zielte darauf ab, in der 3. Verhandlungsrunde zu einem Ergebnis zu kommen. Dies ist dann auch gelungen, allerdings um den Preis, das sich die kommunalen «Arbeitgeber» inhaltlich durchgesetzt haben.” Einschätzung von Helmut Born aus der SoZ 05/2018 […]
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