Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 10/2018
…muss der §219a gestrichen werden
von Ute Abraham

Ein Gesetz aus der Nazizeit kann nicht mehr die moderne Familienplanung regeln.
Der §219a wurde 1933 ins Strafgesetzbuch aufgenommen und regelt – mit kleinen Änderungen – bis heute, dass Ärztinnen nicht öffentlich darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen durchführen. Ginge es nach der Mehrheit der Bevölkerung wäre der Paragraf längst Geschichte. Nutzten die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen, LINKE und FDP ihre Mehrheit, wäre ein Informationsrecht auf alle medizinischen Leistungen für Frauen gewährleistet.
Bevor der Prozess vor dem Amtsgericht Gießen im November 2017 gegen die Ärztin Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung nach §219a anberaumt wurde, waren die Probleme, die mit diesem Paragrafen verbunden sind, überhaupt nicht Teil einer öffentlichen Debatte. Anzeigen gegen Ärztinnen gab es schon vorher, insbesondere zwei Kämpfer für das ungeborene Leben beschäftigen seit Jahren die Staatsanwaltschaft. Einer davon ist Yannick Hendricks, der in Interviews lieber unter dem Pseudonym «Markus Krause» über sein «Hobby» spricht. Briefmarken sammelt er nicht. Der Mathematikstudent aus Kleve sucht systematisch auf den Homepages von Ärztinnen nach dem Wort «Schwangerschaftsabbruch». Wird er fündig, erstattet er Anzeige. Nach eigenen Angaben waren es bisher 60–70.
Sein «Hobby» wurde auch Kristina Hänel zum Verhängnis. Während jedoch bis November 2017 keine Verfahren eröffnet wurden, weil die Angezeigten diese medizinische Leistung auf ihrer Homepage strichen, ließ sich Kristina Hänel nicht einschüchtern. Auch nicht nach ihrer Verurteilung. Weitere Prozesse gegen Ärztinnen, wie z.B. gegen die Gemeinschaftspraxis von Nora Szász und Natascha Nicklaus in Kassel, zeigen den dringenden Handlungsbedarf auf. «Der §219a StGB stellt nicht nur die unbotmäßige Werbung für den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe, sondern bereits sachliche Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs. Dieser Zustand muss beendet werden. Sachliche Informationen sind keine ‹Werbung›», heißt es dazu in einer Pressemitteilung von Pro familia.
Die erfolgreichen Initiativen der sog. Lebensschützer haben zur Folge, dass die Zahl der Ärtzinnen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen, dramatisch gesunken ist. Insbesondere in ländlichen Regionen müssen Frauen Hunderte Kilometer reisen, um einen Abbruch durchführen zu lassen. Auch die Beratungsstellen werden von Abtreibungsgegnern nicht verschont. In verschiedenen Städten wie Frankfurt, Pforzheim oder München demonstrierten sie vor den Beratungsstellen von Pro familia. Mit ihrer Kampagne «40 Tage für das Leben» übernehmen sie eine Idee aus den USA, die aus streng religiösen evangelikalen US-Kirchenkreisen stammt. Beschäftigte und vor allem Frauen, die eine Beratungsbescheinigung für einen legalen Abbruch brauchen, werden massiv unter Druck gesetzt.
Gegen diese sog. Lebensschützer, die international gut vernetzt sind, regt sich Widerstand, so in Polen, Irland, Argentinien, Italien. Und auch hier werden wieder Bündnisse geschmiedet. Proteste gegen die Verfahren, wie z.B. in Kassel, werden lauter und die Anzahl der Demonstrierenden größer.
Die Initiative für sexuelle Selbstbestimmung, ein breites Bündnis aus verschiedenen Initiativen, Parteien und Verbänden brachte Ende September erfolgreich in Berlin und Hamburg Proteste auf die Straße. «Alle Menschen müssen diskriminierungsfrei über ihre Familienplanung und ihr Sexualleben entscheiden können und bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützt werden – unabhängig von ihrer Herkunft, sexuellen und geschlechtlichen Orientierung oder der sozialen, ökonomischen und gesundheitlichen Situation», heißt es in dem Aufruf. Die Streichung des §219a StGB ist nur der Anfang.

Das Berufungsverfahren von Kristina Hänel findet am 12.Oktober, um 9 Uhr, am Landgericht Gießen statt.

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