von Ute Abraham
Nach monatelangen Hinhalten, Protesten, Demonstrationen und weiteren Prozessen gegen Ärztinnen brachte Katarina Barley, SPD-Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz den Groko-Kompromiss zum §219a zur 1.Lesung in den Bundestag ein. Es war eine bühnenreife Vorstellung – und der Kompromiss ist oberfaul.
Weiterhin wird Werbung mit Information gleichgesetzt und unter Strafe gestellt. Neu ist, dass Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen öffentlich darauf hinweisen können, dass sie Abbrüche durchführen. Eine Information darüber, welche Methode sie anwenden – ob medikamentös oder mit Vakuumaspiration, ob sie eine Lokalanästhesie oder eine allgemeine Anästhesie durchführen, wie hoch das Risiko oder etwa wie teuer der Eingriff sein wird –, bleibt strafbar. Umfängliche Informationen soll stattdessen eine von der Bundesärztekammer zentral geführte Liste geben, die monatlich aktualisiert werden soll. Diese Liste soll zukünftig von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zusammen mit weiteren Informationen veröffentlicht und einem bundesweit zentralen Notruf (Schwangere in Not) sowie den Schwangerschaftsberatungsstellen zur Verfügung gestellt werden.
Damit soll sowohl die Information von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, verbessert als auch die Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, gestärkt werden. Gleichzeitig bleibt das Verbot der Werbung für den Abbruch erhalten, um das «Rechtsgut» des ungeborenen Lebens zu schützen.
Der große bürokratische Aufwand, der betrieben wird, um den §219a StGB – ein Relikt aus der Nazizeit – zu erhalten, bedient vor allem die Abtreibungsgegner. Sie sind die Gewinner dieser Debatte. Ihnen ist es gelungen, dass «ungeborenes Leben» gleichbedeutend für Fötus oder Embryo genutzt wird. Sie haben den Begriff «Lebensschutz» besetzt, der ausschließlich in der Abtreibungsdebatte zu gebrauchen ist. Den erzkonservativen katholischen und evangelikalen Abtreibungsgegnern ist es auch gelungen, von der extremen Rechten bis in die Mitte der Gesellschaft ein gemeinsames Netz über den «Lebensschutz» zu spannen.
In diesem gesellschaftlichen Klima wird es auch weiterhin nur eine Minderheit von Ärztinnen geben, die ungewollt Schwangeren helfen. Ihnen werden weiterhin aufklärende Hinweise zum Schwangerschaftsabbruch verboten, sie müssen sich die Technik des Abbruchs selbst aneignen, weil sie nicht Teil des Medizinstudiums ist, und aushalten, dass sich die Schar der scheinheiligen Lebensrechtler vor ihren Türen versammeln. Den Frauen wird weiterhin bescheinigt, dass sie nicht in der Lage sind, selbständig über ihr Leben zu entscheiden und evtl. auf Werbung für Abtreibung hereinfallen. Nicht nur, dass zumindest mir die Fantasie fehlt, wie eine solche Werbung aussehen könnte, sie ist der Ärzteschaft auch nach ihrer (Muster-)Berufsordnung gar nicht erlaubt.
Was bleibt, ist die zentrale Sammlung von Adressen und weitergehenden Informationen, die zukünftig über einen zentralen Notruf abgerufen werden können. Diese Dienstleistung wäre auch ohne jegliche Anstrengung möglich gewesen, wie das Land Hamburg seit Jahren beweist.
Körperliche Selbstbestimmung erreichen Frauen nur durch die Streichung der §§218 und 219a aus dem Strafgesetzbuch.
Kommentar zu diesem Artikel hinterlassen
Spenden
Die SoZ steht online kostenlos zur Verfügung. Dahinter stehen dennoch Arbeit und Kosten. Wir bitten daher vor allem unsere regelmäßigen Leserinnen und Leser um eine Spende auf das Konto: Verein für solidarische Perspektiven, Postbank Köln, IBAN: DE07 3701 0050 0006 0395 04, BIC: PBNKDEFF
Schnupperausgabe
Ich möchte die SoZ mal in der Hand halten und bestelle eine kostenlose Probeausgabe oder ein Probeabo.